Eigentumsübergang durch Eintragung in das Grundbuch

Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Vertragsrecht, Frankfurt

1. Ohne Eintragung in das Grundbuch kein Eigentumsübergang!

Entscheidend für den Eigentumserwerb der Immobilie ist nicht die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages. Dies ist ein häufiger Irrtum! Eigentum an der Immobile erwirbt der Käufer nämlich erst durch die Eintragung in das Grundbuch.

Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und der Eintragung in das Grundbuch liegt meist eine größere Zeitspanne. Erfahrungsgemäß erfolgt die Eintragung innerhalb von etwa 6 bis 8 Wochen nach Antragstellung.

Wichtig: Das Grundbuchamt darf den Käufer als neuen Eigentümer erst dann in das Grundbuch eintragen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

2. Rechtslage zwischen Vertragsschluss und Eintragung

In der Zeit zwischen dem Vertragsschluss und der Eintragung ins Grundbuch befindet sich der Käufer in einer “Schwebesituation”. Für den Käufer bedeutet diese Situation eine enorme Rechtsunsicherheit.

» Erklärung des Problems: Der Käufer hat den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer bezahlt, ist aber noch nicht Eigentümer der Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung). Da der Verkäufer also noch Eigentümer ist, könnte er die Immobilie problemlos an eine andere Person übereignen oder es belasten (Hypothek, Grundschuld, usw.).

Um diese Rechtsunsicherheit zu vermeiden, wird im Grundbuch in aller Regel eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgt bereits unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvertrages. Durch sie wird sichergestellt, dass der Verkäufer die Immobilie tatsächlich nicht mehr an Dritte veräußern oder es belasten kann.

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Immobilienrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt