Anwaltsgebühren: Wie hoch sind die Kosten?

Welche Anwaltskosten entstehen, ist stets von der konkreten Leistung des Rechtsanwalts abhängig. Hauptsächlich können vier verschiedene Kosten entstehen, nämlich Gebühren für…

  • eine Erstberatung.
  • die außergerichtliche Vertretung.
  • die Vertretung vor Gericht.
  • die Erstellung oder Kontrolle von Verträgen.

Auf dieser Unterseite werden Ihnen diese Kosten kurz erklärt. Bei weiteren Fragen können Sie sich per Email oder Telefon selbstverständlich jederzeit an die Kanzlei wenden. Gerne erstellen wir für Sie auch einen Kostenvoranschlag.

Erstberatung

Gegenüber Verbrauchern darf ein Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch maximal 226,10 EUR* in Rechnung stellen. Die Kanzlei Franz berechnet für die Erstberatung in aller Regel 150,00 bis 180,00 EUR* . Bei einfachen und kurzen Angelegenheiten kann selbstverständlich auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden. 

Die Erstberatung ist nicht mit dem bloßen Erstkontakt per Telefon oder Email zu verwechseln. Erst wenn Sie sich dazu entschlossen haben, sich kostenpflichtig beraten zu lassen, kommt ein Anwaltsvertrag zustande. Findet nur ein einziges Gespräch statt, so handelt es sich um eine Erstberatung. Wie lange die Beratung dauert, ist unerheblich.

Die Erstberatung hat den Sinn, Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben. Sie erfahren zum Beispiel, ob Ihnen zivilrechtliche Ansprüche zustehen, ob Sie sich gegen eine Kündigung wehren können oder ob eine Klage erfolgreich angefochten werden kann.

*Preise jeweils inkl. USt.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung berechnet die Kanzlei Franz die gesetzlichen Gebühren. In Einzelfällen kann auch eine besondere Vergütungsvereinbarung getroffen werden (Pauschalpreis, Stundensatz, Erfolgshonorar).

In zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten berechnet sich die Gebühr nach der Höhe des Streitwertes. Ein Streitwert von nur 500,00 EUR verursacht weniger Kosten als ein Streitwert von 50.000,00 EUR. Eine erste Hilfe bieten Ihnen der Kostenrechner vom Deutschen Anwaltverein.

Sie haben weitere Fragen zu den Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung? Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag.

Gestaltung und Kontrolle von Verträgen

Falls Sie einen Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragen wollen, einen Vertrag zu überprüfen oder zu entwerfen, so gibt es keine gesetzlichen Gebühren. Die Anwaltskosten müssen also frei ausgehandelt werden.

Eine einfache Vertragskontrolle übernimmt die Kanzlei Franz ab 250,00 EUR*, im unternehmerischen Bereich und bei notariellen Verträgen ab etwa 350,00 EUR*. Die Kosten für einen Entwurf von Dienst- und Arbeitsverträgen, Kaufverträgen oder sonstigen Vertragswerken betragen in der Regel ca. 500,00 EUR*. (*Preise jeweils inkl. USt.)

Im Einzelnen hängen die Kosten natürlich von der Schwierigkeit und Länge des Vertrages ab. Gerne wird Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz einen Kostenvoranschlag erstellen.

Wann sind die Kosten zu zahlen?

Die Anwaltskosten werden in der Regel als Kostenvorschuss zu Beginn des Mandats bezahlt. Möglich ist hierbei natürlich auch die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Wenn Sie eine Klage erheben möchten, beinhaltet der Kostenvorschuss neben den Anwaltskosten auch den notwendigen Vorschuss der Gerichtskosten.

Bei Mandanten mit Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe wird die Bezahlung selbstverständlich vom Staat übernommen.

Kostenvoranschlag erwünscht?

Kostentransparenz ist für die Kanzlei Franz ein wichtiges Thema. Falls Sie unsicher sind, welche Kosten durch eine Klage oder anwaltliche Beratung auf Sie zukommen, werden wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos!

Der Kostenvoranschlag erfasst neben den eigenen Anwaltskosten auch die voraussichtlichen Gerichtskosten sowie etwaige Anwaltsgebühren der Gegenseite. Auf diese Weise erhalten Sie eine möglichst genaue Einschätzung Ihres Kostenrisikos.

Benutzen Sie für die Anfrage einfach das folgende Kontaktformular oder senden Sie uns eine Email an info@kanzlei-franz.com. Eine Antwort erhalten Sie unter der Woche nach spätestens 48 Stunden.

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