Provisions- und Maklerrecht:
Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Leistungen im Maklerrecht
Die Kanzlei Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Provisions- und Maklerrecht. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:
» Welche Voraussetzungen hat der Anspruch auf Provision?
» Wann haftet ein Makler auf Schadensersatz?
» Welche Aufklärungspflichten haben Immobilienmakler?
» Was sind die Folgen fehlerhafter Angaben des Maklers, z.B. im Exposé?
» Kann der Maklervertrag widerrufen werden? Wann besteht ein Widerrufsrecht?
» Welche Bedeutung hat die „Maklerklausel“ im notariellen Kaufvertrag?
» Welche Auskunftsrechte haben Immobilienmakler?
» Für welche Wettbewerbsverstöße können Makler abgemahnt werden? Wann ist eine Abmahnung zulässig?
» …und vieles mehr.
Ihre Vorteile
Im Maklerrecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen, vor allem hinsichtlich der Provision und Haftung. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz auch folgende Dienste und Leistungen:
- Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
- Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
- Wir beraten bundesweit und international, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
- Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
- Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» Email: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
Anwalt gesucht?
Sie benötigen einen Anwalt für Immobilien- und Maklerrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!
Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Immobilienrecht sowie das Maklerrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt
Erfahrung im Maklerrecht
Seit 2014 ist Rechtsanwalt Franz bundesweit im Maklerrecht tätig, insbesondere auch international für Mandanten außerhalb Deutschlands. Durchgeführt werden sowohl rein interne Beratungen, z.B. zur Gestaltung von Verträgen und AGB, als auch Vertretungen gegenüber der Gegenseite und vor Gericht.
Zu den „Klassikern“ gehören Fragen rund um den Anspruch auf Provision. In zahlreichen Beratungen und Verfahren vor Gericht ging es beispielsweise darum, ob ein Maklervertrag formwirksam zustande kam, ob der Maklerkunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen konnte oder darum, welche Rechte der Makler aus einer Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag herleiten kann.
Zu speziellen Vertragstypen werden für Makler und Kunden zahlreiche Beratungen geführt, insbesondere zur Reservierungsvereinbarung und zum Alleinauftrag. Wie die anwaltliche Praxis zeigt, entscheiden hier oft kleine Details über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen und die Wirksamkeit eines Vertrages.
Beratungsbedarf besteht auch immer wieder zur Frage, ob der Makler seine Pflichten aus dem Maklervertrag verletzt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Gerade bei Fehlern im Exposé muss von einem Anwalt gründlich geprüft werden, ob diese dem wirklich Makler angelastet werden können.
Eng verwandt mit der Haftung des Maklers ist das Problem der Zurechnung von Maklerverschulden. Diese Frage stellt sich oft bei Schadensersatzprozessen zwischen dem Käufer und Verkäufer und läuft darauf hinaus, den Makler in den Prozess einzubeziehen (über eine sog. Streitverkündung). In solchen „Dreiecksverhältnissen“ ist es äußerst wichtig, die jeweiligen Rechtsverhältnisse genau zu durchschauen. Makler sollten hier von einem Anwalt überprüfen lassen, ggf. dem Rechtsstreit beizutreten, um sich proaktiv gegen Regressforderungen zu schützen.
Infobeiträge zum Maklerrecht
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