Maklerrecht: Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Maklerrecht Frankfurt

Anwalt für Maklerrecht – Frankfurt a.M.

Leistungen im Maklerrecht

Wir beraten bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Provisions- und Maklerrecht. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

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Welche Voraussetzungen hat der Anspruch auf Provision?

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Wann haftet ein Makler auf Schadensersatz?

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Welche Aufklärungspflichten haben Immobilienmakler?

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Was sind die Folgen fehlerhafter Angaben des Maklers, z.B. im Exposé?

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Kann der Maklervertrag widerrufen werden? Wann besteht ein Widerrufsrecht?

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Welche Bedeutung hat die „Maklerklausel“ im notariellen Kaufvertrag?

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Welche Auskunftsrechte haben Immobilienmakler?

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Für welche Wettbewerbsverstöße können Makler abgemahnt werden? Wann ist eine Abmahnung zulässig?

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» E-Mail: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 - 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Maklerrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Ihre Vorteile

Das Maklerrecht ist stark von Einzelfallrechtsprechung geprägt. Zudem geht es meist um viel Geld. Schon deshalb ist fachkundige Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt immer vorteilhaft.

Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

Erfahrung als Anwalt für Maklerrecht seit 10+ Jahren

Kostenvoranschlag innerhalb
von 48 Stunden.

Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.

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Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.

Bundesweite Beratung und Vertretung, gerne auch bequem per Telefon, Videocall oder E-Mail.

Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

Anwaltskanzlei Maklerrecht Frankfurt

Über die Kanzlei

Anwalt für Immobilienrecht in Frankfurt

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz zentral in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die verkehrsgünstige Anbindung an Autobahnen, den Zugverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten.

Das Immobilienrecht und das Vertragsrecht gehören seit der Gründung der Kanzlei zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Insbesondere zum Makler- und Immobilienrecht werden regelmäßig hilfreiche Ratgeber verfasst.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Kanzlei für Maklerrecht

Anwaltliche Schwerpunkte

Seit 2014 ist Rechtsanwalt Franz bundesweit im Maklerrecht tätig, insbesondere auch international für Mandanten außerhalb Deutschlands. Durchgeführt werden sowohl rein interne Beratungen, z.B. zur Gestaltung von Verträgen und AGB, als auch Vertretungen gegenüber der Gegenseite und vor Gericht.

Zu den „Klassikern“ gehören Fragen rund um den Anspruch auf Provision. In zahlreichen Beratungen und Verfahren vor Gericht ging es beispielsweise darum, ob ein Maklervertrag formwirksam zustande kam, ob der Maklerkunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen konnte oder darum, welche Rechte der Makler aus einer Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag herleiten kann.

Zu speziellen Vertragstypen werden für Makler und Kunden zahlreiche Beratungen geführt, insbesondere zur Reservierungsvereinbarung und zum Alleinauftrag. Wie die anwaltliche Praxis zeigt, entscheiden hier oft kleine Details über das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen und die Wirksamkeit eines Vertrages.

Beratungsbedarf besteht auch immer wieder zur Frage, ob der Makler seine Pflichten aus dem Maklervertrag verletzt hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Gerade bei Fehlern im Exposé muss von einem Anwalt gründlich geprüft werden, ob diese dem wirklich Makler angelastet werden können.

Eng verwandt mit der Haftung des Maklers ist das Problem der Zurechnung von Maklerverschulden. Diese Frage stellt sich oft bei Schadensersatzprozessen zwischen dem Käufer und Verkäufer und läuft darauf hinaus, den Makler in den Prozess einzubeziehen (über eine sog. Streitverkündung). In solchen „Dreiecksverhältnissen“ ist es äußerst wichtig, die jeweiligen Rechtsverhältnisse genau zu durchschauen. Makler sollten hier von einem Anwalt überprüfen lassen, ggf. dem Rechtsstreit beizutreten, um sich proaktiv gegen Regressforderungen zu schützen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Sie möchten näher wissen, was ein Rechtsanwalt für Maklerrecht für Sie unternehmen kann? Weitere Informationen finden Sie hier zusammengestellt.

Käufer & Verkäufer

Anwaltliche Leistungen für Maklerkunden (bitte anklicken)

Als auf das Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei begleiten wir Sie bei allen rechtlichen Aspekten rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien. Hierzu gehören auch etwaige Probleme aus dem Bereich des Maklerrechts.

Vor der notariellen Beurkundung:

Immer wieder kommt es vor, dass es mit dem beauftragten Makler „nicht rund läuft“. Während normale Maklerverträge leicht kündbar sind, sieht dies bei einem Alleinauftrag ganz anders aus. Vor allem Verkäufer haben hier regelmäßig einen Beratungsbedarf, wenn sie den Alleinauftrag vorzeitig kündigen wollen.

Vor allem für Käufer ist die Maklerklausel im notariellen Kaufvertrag von Bedeutung. Eine ungünstig formulierte Klausel führt zu einer Erhöhung des Geschäftswerts und so zu höheren Notargebühren als nötig. Im Rahmen der von dieser Kanzlei angebotenen Vertragsprüfung beim Immobilienkauf gehört die Überprüfung der Maklerklausel zwingend dazu.

Oft sichern sich Käufer die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, indem sie eine Reservierungsvereinbarung mit dem Makler abschließen. Kommt der Kaufvertrag aber nicht zustande, ganz egal aus welchem Grund, stellt sich stets die Frage einer Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Dies sollte stets sorgfältig von einem auf das Maklerrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.

Nach der notariellen Beurkundung:

Auch nach Abschluss des Kaufvertrages kommt es immer wieder zu Konflikten, etwa wegen fehlerhafter Angaben im Exposé, unterbliebener Aufklärung über relevante Mängel oder wegen einer Möglichkeit zum Widerruf des Maklervertrages.

In all diesen Fällen ist es meist unerlässlich, einen Anwalt für Maklerrecht einzuschalten. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und, falls erforderlich, vor Gericht. Unser Ziel ist es, eine schnelle und möglichst effiziente Lösung zu finden, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.

Immobilienmakler

Anwaltliche Leistungen für Makler (bitte anklicken)

Immobilienmaklern stehen wir bei allen rechtlichen Belangen des Berufsalltags zur Seite. Wir wollen Sie unterstützen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Dienstleistung und Ihre Kunden fokussieren können.

Unsere anwaltlichen Dienste beginnen mit der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen. Daneben kümmern wir uns um die Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Provision und helfen bei der Abwehr von Abmahnungen.

Immer wieder kommt es vor, dass Makler „zwischen die Fronten“ geraten, sobald Konflikte zwischen dem Käufer und Verkäufer entstehen. Gerade die Käuferseite versucht häufig, den Makler für nach Kaufvertragsschluss entdeckte Mängel an der Immobilie haftbar zu machen. Ein Anwalt für Immobilien- und Maklerrecht ist hier unerlässlich, um die Haftungsfrage zu klären und Ansprüche auf Schadensersatz abzuwehren.

Kontakt und
Kostenvoranschlag

Bei Fragen zum Leistungsspektrum dieser Kanzlei oder für unverbindliche Mandatsanfragen können Sie gerne das folgende Kontaktformular benutzen.

Falls Sie wissen möchten, mit welchen Anwaltskosten Sie in etwa rechnen müssen, teilen Sie uns dies gerne mit. Bitte geben Sie dazu an, um welchen Betrag es in Ihrer Angelegenheit geht (z.B. Höhe der Provision, ungefähre Schadenshöhe usw.).

Sollte eine Beratung oder Vertretung nicht möglich sein, werden wir versuchen, Ihnen eine geeignete Kanzlei vorzuschlagen.

Kontaktieren Sie uns.

Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.

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