Immobilienrecht: Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Anwalt für Immobilienrecht – Frankfurt a.M.
Leistungen im Immobilienrecht
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz berät Sie bei allen wichtigen Fragen zum Thema Haus, Grundstück und Wohnung. Im Immobilienrecht wird die Kanzlei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
Kaufverträge über Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien.
Rechtsschutz bei Mängeln an der Immobilie (Gewährleistung).
Kontrolle und Überprüfung von Kaufverträgen und Vertragsentwürfen zum Festpreis.
Rücktritt und Anfechtung von Kaufverträgen.
Rechtsschutz bei „Schrottimmobilien“.
Beratung bei Bauträgerverträgen.
Darlehensverträge und sonstige Finanzierungen der Immobilie (z.B. Widerruf und Kündigung von Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, etc.).
Hilfe bei Hypotheken und Grundschulden.
Ansprüche aus einem Maklervertrag (Provision, Schadensersatz etc.).
Haftung von Gutachtern und Architekten.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» E-Mail: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 - 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
Anwalt gesucht?
Sie benötigen einen Anwalt für Immobilienrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!
Ihre Vorteile
Im Immobilienrecht geht es in aller Regel um viel Geld. Schon deshalb ist fachkundige Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:
Erfahrung als Anwalt für Immobilienrecht seit 10+ Jahren
Kostenvoranschlag innerhalb
von 48 Stunden.
Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
Bundesweite Beratung und Vertretung, gerne auch bequem per Telefon, Videocall oder E-Mail.
Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz zentral in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die verkehrsgünstige Anbindung an Autobahnen, den Zugverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten.
Das Immobilienrecht und das Vertragsrecht gehören seit der Gründung der Kanzlei zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Insbesondere zum Vertrags- und Immobilienrecht werden regelmäßig hilfreiche Ratgeber verfasst.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt
Kanzlei für Immobilienrecht
Anwaltliche Schwerpunkte
Rechtsanwalt Franz betreut seit dem Jahr 2014 immobilienrechtliche Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet, insbesondere auch für Mandanten außerhalb Deutschlands. Die Tätigkeiten umfassen sowohl interne Beratungen, beispielsweise zu einem Bau- oder Kaufvertrag, als auch Vertretungen gegenüber der Gegenseite und vor Gericht.
Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Beratung im Immobilienrecht besteht in der rechtlichen Überprüfung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, sowohl für Käufer als auch für Verkäufer. Vor der notariellen Beurkundung wird der Vertragsentwurf auf spezifische Risiken untersucht, insbesondere um Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Ein Anwalt für Immobilienrecht kann hier helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.
Gerade bei speziellen Problemen eines beabsichtigten Kaufvertrages wird auch eine Begleitung während der Vertragsverhandlungen angeboten. Sinnvoll ist eine solche Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht oft bei Gewerbeimmobilien sowie bei „Problemimmobilien“, zum Beispiel wegen vorhandener Altlasten.
Ein häufiger Grund für rechtliche Auseinandersetzungen ist das Gewährleistungsrecht. Da bei normalen Kaufverträgen die Haftung für Mängel regelmäßig ausgeschlossen ist, kommen Ansprüche des Käufers nur ausnahmsweise in Betracht. Die Aufgabe eines Anwalts für Immobilienrecht besteht hier in der sorgfältigen Prüfung der Rechtslage für den Käufer oder Verkäufer. Erfahrungsgemäß hängen mögliche Ansprüche von komplexen Feinheiten ab.
Gerade in letzter Zeit sind vermehrt Probleme mit Schadstoffen in Fertighäusern aufgetreten. Wird eine Immobilie verkauft und stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Belastung mit Schadstoffen besteht, ist dies für Käufer und Verkäufer oft eine böse Überraschung. Die Einschaltung eines auf das Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalts schafft hier die notwendige Klarheit über die eigene Rechtslage und mögliche Ansprüche oder Pflichten. Zu diesem Themenkomplex wurden hier bereits mehrere erfolgreiche Prozesse geführt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Sie möchten näher wissen, was ein Rechtsanwalt für Immobilienrecht für Sie unternehmen kann? Weitere Informationen finden Sie hier zusammengestellt.
Käufer & Verkäufer
Anwaltliche Leistungen für Käufer und Verkäufer (bitte anklicken)
Als auf das Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei begleiten wir Sie bei allen rechtlichen Aspekten rund um den Kauf oder Verkauf von Immobilien.
Vor dem Vertragsschluss:
Die rechtlichen Weichen für einen sicheren Kauf oder Verkauf einer Immobilie werden bereits in der Vorbereitungsphase gestellt. Wir prüfen und gestalten Kaufverträge, um sicherzustellen, dass alle Regelungen klar, rechtssicher und zu Ihrem Vorteil formuliert sind.
Um kostspielige Fehler zu vermeiden, sollten notarielle Vertragsentwürfe rechtzeitig vor der Beurkundung von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht geprüft werden. Hierzu müssen die spezifischen Interessen des Käufers oder Verkäufers berücksichtigt werden.
Zudem klären wir Grundbuchfragen, überprüfen die rechtliche Lage der Immobilie – etwa bestehende Belastungen oder Rechte Dritter – und beraten Sie zu relevanten Themen, z.B. zur Finanzierung oder zu Sonderwünschen bei einem Bauträgervertrag.
Nach dem Vertragsschluss:
Immer wieder kommt es nach dem Vertragsschluss zu Konflikten, etwa wegen unterbliebener Kaufpreiszahlung, von der Bank verzögerter Löschungsbewilligungen, wegen nachträglich erkannter Sachmängel oder aufgrund sonstiger „Störungen“.
In all diesen Fällen ist es meist unerlässlich, einen Anwalt für Immobilienrecht einzuschalten. Wir vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und, falls erforderlich, vor Gericht. Unser Ziel ist es, eine schnelle und möglichst effiziente Lösung zu finden, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.
Gerade bei Mängeln ist besondere Vorsicht geboten, da ohne anwaltliche Vertretung schnell teure Fehler gemacht werden können. Dies gilt gleichermaßen für die Durchsetzung von Ansprüchen für den Käufer als auch für die Abwehr unberechtigter Forderungen für den Verkäufer.
Wohnungseigentümer
Anwaltliche Leistungen im WEG-Recht (bitte anklicken)
Als Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften in allen Angelegenheiten rund um das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Unser Leistungsspektrum umfasst dabei sowohl die präventive rechtliche Beratung als auch die Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft oder gegenüber Dritten, z.B. Handwerkern.
Insbesondere beraten wir Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zu rechtlichen Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Umsetzung von Beschlüssen. Als aus das Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir anwaltliche Hilfe beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen;
- Beratung zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung in Eigentümerversammlungen;
- Anfechtung oder Verteidigung von Beschlüssen vor Gericht;
- Durchsetzung und Abwehr von Hausgeldforderungen.
Sie haben Fragen zu weiteren Tätigkeitsfeldern? Sprechen Sie uns gerne darauf an.
Immobilienmakler
Anwaltliche Leistungen für Makler (bitte anklicken)
Als spezialisierte Kanzlei für Immobilienrecht stehen wir Maklern bei allen rechtlichen Belangen zur Seite. Unser Ziel ist es, dass Sie sich mit unserer rechtlichen Unterstützung voll und ganz auf Ihre Maklertätigkeiten konzentrieren können.
Ob es um die rechtssichere Gestaltung von Maklerverträgen, die Durchsetzung von Provision oder die Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen geht – wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Im gesamten Maklerwesen ist die Rechtsprechung einem starken Wandel unterworfen. Umso wichtiger ist es, Verträge, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerungsblehrungen und dergleichen mehr „up to date“ zu halten. Ein Anwalt für Immobilienrecht ist hier unerlässlich, um potenzielle Haftungsrisiken zu mindern und den eigenen Rechtsverlust zu vermeiden.
Kontakt und
Kostenvoranschlag
Bei Fragen zum Leistungsspektrum dieser Kanzlei oder für unverbindliche Mandatsanfragen können Sie gerne das folgende Kontaktformular benutzen.
Falls Sie wissen möchten, mit welchen Anwaltskosten Sie in etwa rechnen müssen, teilen Sie uns dies gerne mit. Bitte geben Sie dazu an, um welchen Betrag es in Ihrer Angelegenheit geht (z.B. Kaufpreis, Sanierungskosten, ungefähre Schadenshöhe).
Sollte eine Beratung oder Vertretung nicht möglich sein, werden wir versuchen, Ihnen eine geeignete Kanzlei vorzuschlagen.
Kontaktieren Sie uns.
Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.