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Mietrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Mietrecht und Mietverträge

Leistungen im Mietrecht

Rechtsanwalt Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Mietrecht. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Wann kann ein Mietvertrag gekündigt werden? Welche Fristen gelten?

» Welche Rechte haben Mieter und Vermieter beim Zahlungsverzug?

» Bei welchen Mängeln ist eine Mietminderung zulässig?

» Wann verjähren Ansprüche im Mietrecht?

» Was ist beim Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zu beachten?

» Wann kann gegen den Vermieter eine einstweilige Verfügung beantragt werden?

» Welche Voraussetzungen hat die Räumungsklage?

» Müssen Schönheitsreparaturen durchgeführt werden? Wer hat die Kosten zu tragen?

» Sind die im Mietvertrag enthaltenen Klauseln wirksam?

» …und vieles mehr.

Vor allem bei gewerblichen Mietverhältnissen ist es ratsam, einen Vertragsentwurf vorab überprüfen zu lassen. Gerne machen wir Ihnen für die Überprüfung des Mietvertrages ein individuelles Angebot.

Ihre Vorteile

Bei Mietverträgen stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung im Mietrecht bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Anwalt für Mietrecht in Frankfurt am Main Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

Kanzlei für Mietrecht in Frankfurt/M. Termine innerhalb von 48 Stunden.

Mietvertrag und Mietrecht: Rechtsanwalt in Frankfurt Termine auch am Wochenende.

Mietrecht: Anwalt in Frankfurt am Main Ratenzahlung vereinbar.

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Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Mietrecht und das Immobilienrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Häufige Fragen zur Kündigung & Räumungsklage

Welche Fristen sind bei der ordentlichen Kündigung zu beachten?

a) Verträge über Wohnraum

Bei Verträgen über Wohnraum ist die gesetzliche Kündigungsfrist in § 573c BGB geregelt. Hiernach kann der Mieter den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Anders ist die gesetzliche Regelung für den Vermieter. Die Kündigungsfrist ist hier von der Dauer des Mietverhältnisses abhängig:

  • Mietdauer bis 5 Jahre = 3 Monate Kündigungsfrist.
  • Mietdauer mehr als 5 Jahre = 6 Monate Kündigungsfrist.
  • Mietdauer mehr als 8 Jahre = 9 Monate Kündigungsfrist.

Wichtig: Die ordentliche Kündigungsfrist kann vertraglich verlängert oder verkürzt werden. Wichtig ist hier der Inhalt des Mietvertrages.

b) Verträge über Gewerberäume

Bei Mietverträgen über Gewerberäume ordnet der Gesetzgeber andere Kündigungsfristen als bei Wohnräumen an. Möglich ist hier eine Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals.

Wichtig: Viele Verträge über Gewerberäume sind zeitlich befristet. Eine ordentliche Kündigung ist dann in aller Regel ausgeschlossen. Möglich ist die ordentliche Kündigung bei einem befristeten Vertrag nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Anwalt für Mietrecht in Frankfurt & Umgebung (Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, usw.) Sie haben weitere Fragen zur Kündigungsfrist im Mietrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Muss die Kündigung begründet werden?

Bei Verträgen über Wohnraum ist eine Begründung der Kündigung erforderlich. In § 573 Abs. 3 heißt es: „Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben.“

Anders ist die Rechtslage bei Verträgen über Gewerberäume. Eine Begründung der Kündigung ist hier rechtlich nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für die ordentliche Kündigung als auch für die außerordentliche, fristlose Kündigung.

Suchbegriffe: Mietrecht Rechtsanwalt Frankfurt (Fachanwalt, Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, usw.) Für weitere Fragen zur Kündigung und ihrer Begründung steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Kann der Mieter die Räumung verzögern oder sogar verhindern?

Bei einer berechtigten Kündigung und Räumungsklage ist der Mieter verpflichtet, den gemieteten Wohnraum bzw. Gewerberaum zu verlassen. Dennoch hat der Mieter einige gesetzliche Möglichkeiten, um die Räumung zu verzögern oder sogar zu verhindern. Der Mieter hat die Möglichkeit, eine Räumungsfrist zu beantragen (§ 721 ZPO). Diese Frist kann mehrere Monate betragen.

» Wichtig: Für die Zeit der Räumungsfrist hat der Vermieter einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung.

In Ausnahmefällen kann der Mieter sogar beantragen, die Räumung vorübergehend oder dauerhaft einzustellen. Möglich ist ein solcher Vollstreckungsschutz zum Beispiel, wenn die Gesundheit oder das Leben des Mieters durch eine Räumung ernsthaft gefährdet würde.

» Wichtig: Auch während der gesamten Dauer des Vollstreckungsschutzes schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung. Die Entschädigung ist so hoch wie die vereinbarte Miete.

Anwalt für Mietrecht, Vollstreckungsschutz, Kündigung, Räumungsklage, Zahlungsverzug Für weitere Fragen zur Räumungsfrist und zum Vollstreckungsschutz steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als erfahrener Anwalt für Mietrecht gerne zur Verfügung.

Darf der Vermieter den Mieter vor die Tür setzen?

Falls der Vermieter den Mietvertrag gekündigt hat und der Mieter die Kündigung nicht akzeptiert, so darf der Mieter nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Erforderlich ist vielmehr die Erhebung einer Räumungsklage.

Der Vermieter muss den Mieter also darauf verklagen, die Wohnung bzw. die Gewerberäume herauszugeben und zu verlassen. Sobald das Amtsgericht oder Landgericht entschieden hat, kann das Urteil vollstreckt werden. Zuständig für die Zwangsvollstreckung ist dabei der Gerichtsvollzieher.

Mietrecht Anwalt Frankfurt (Hanau, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt, usw.) Sie haben weitere Fragen zur Räumungsklage? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Häufige Fragen zur Prozesskostenhilfe (PKH)

Wann wird Prozesskostenhilfe bewilligt?

Wie in anderen Bereichen des Zivilrechts besteht auch im Mietrecht besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH). Das Gericht bewilligt den Antrag auf PKH, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren wahrscheinlich Erfolg haben wird. Falls das Gericht der Auffassung sein sollte, dass der Antragsteller verlieren wird, so wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt.

2. Für den Antrag auf Prozesskostenhilfe ist es weiterhin ist erforderlich, dass der Antragsteller finanziell bedürftig ist. Dies ist der Fall, wenn er die Prozess- und Anwaltskosten entweder überhaupt nicht oder allenfalls zum Teil aufbringen kann. Zum Nachweis muss der Antragsteller eine „Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ abgeben. Für diese Erklärung ist zwingend das vorgesehene amtliche Formular zu verwenden.

3. Als letzte Voraussetzung ist für die Prozesskostenhilfe erforderlich, dass keine Mutwilligkeit des Anspruchstellers vorliegt. In aller Regel ist Mutwilligkeit aber nur anzunehmen, wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt. Dies ist so gut wie nie der Fall.

Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt (Kündigung, Räumung, Schönheitsreparaturen, Minderung, Mängel, Kaution) Sie haben weitere Fragen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mietrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Wie wird PKH beantragt?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann von jedem Rechtsanwalt für Mietrecht eingereicht werden. Ein „Anwaltszwang“ besteht allerdings nicht. Jeder Betroffene kann daher auch selbst Prozesskostenhilfe beantragen, insbesondere vor Ort zu Protokoll der Geschäftsstelle. Im Mietrecht entscheidet entweder das Amtsgericht oder das Landgericht über den Antrag auf PKH. Im Falle der Berufung ist sodann das Berufungsgericht zuständig.

Anwalt Mietrecht Frankfurt & Umgebung (Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, usw.) Für weitere Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Mietrecht gerne zur Verfügung.

Welche Rechtsfolgen hat die Bewilligung von PKH?

Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt, so werden die anfallenden Kosten zunächst vom Staat übernommen. Der Antragsteller muss also keine Anwaltsgebühren und keine Gerichtskosten für die mietrechtliche Klage und den Prozess zahlen.

Sofern der Antragsteller über ein gewisses Vermögen verfügt, ordnet das Gericht allerdings eine Ratenzahlung an. In maximal 48 Raten müssen die Anwalts- und Gerichtskosten dann an den Staat zurückgezahlt werden.

Wichtig: Falls der Kläger den Prozess verliert, muss er die fremden Anwaltskosten vollständig bezahlen! Diese Kosten werden von der Prozesskostenhilfe nämlich gerade nicht übernommen. Dies gilt auch dann, falls die Prozesskostenhilfe bedingungslos, also ohne Ratenzahlung bewilligt wurde.

Mietrecht Rechtsanwalt Frankfurt – Kanzlei Franz Für weitere Fragen zu den Rechtsfolgen der PKH steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Mietrecht gerne zur Verfügung.

Wie ist die finanzielle Bedürftigkeit nachzuweisen?

Auch im Mietrecht wird Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn der Mieter bzw. Vermieter finanziell bedürftig ist. Die Bedürftigkeit kann dabei durch eine ganze Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden.

Zu den wichtigsten Nachweisen gehören folgende Dokumente:

  • Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung.
  • Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate.
  • Lohnabrechnung, Rentenbescheid, letzte Steuererklärung oder sonstige Dokumente zum laufenden Einkommen.
  • Mietvertrag und entsprechende Kontoauszüge für Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Wasser, usw.

Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt für Mieter & Vermieter Über den genauen Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit wird Sie ein guter Rechtsanwalt für Mietrecht genau aufklären. Bei Fragen können Sie zu Rechtsanwalt Franz gerne Kontakt aufnehmen!

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