Wann verjähren Ansprüche beim Kaufvertrag?

Rechtsanwalt Frankfurt, Verjährung, Kaufvertrag

1. Keine generelle Verjährungsfrist

Im Kaufrecht besteht keine allgemeingültige Verjährungsfrist. Vielmehr haben die verschiedenen Ansprüche des Verkäufers und Käufers jeweils unterschiedliche Verjährungsfristen. Die wichtigsten Fristen werden in diesem Beitrag dargestellt.

» Hinweis: Besondere Verjährungsfristen gelten beim Verkauf von Immobilien. Mehr Informationen hierüber finden Sie im Beitrag über die Verjährung beim Immobilienkauf.

2. Zahlungsanspruch des Verkäufers

Der Zahlungsanspruch des Verkäufers verjährt innerhalb von 3 Jahren ab seiner Entstehung. Die Verjährung beginnt dabei erst zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Am 01.07.2021 kauft Herr Müller bei der Firma Schmidt ein Auto. Aufgrund eines Fehlers in der Buchhaltung verlangt die Firma erst am 01.08.2024 Zahlung. – Der Anspruch ist noch nicht verjährt. Denn die Verjährungsfrist hat erst am 31.12.2021 begonnen und endet daher am 31.12.2024.

3. Gewährleistungsansprüche des Käufers

Beim Kauf beweglicher Sachen verjähren die Gewährleistungsrechte innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Durch die Verjährung werden folgende Ansprüche des Käufers ausgeschlossen:

» Nacherfüllung (= Neulieferung bzw. Reparatur).

» Rücktritt.

» Minderung.

» Schadensersatz.

Beispiel: Am 01.07.2021 kauft Herr Müller bei der Firma Schmidt ein Auto und bekommt es sofort übergeben. Am 01.08.2023 erfährt Herr Müller, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Herr Müller mindert daher den Kaufpreis und verlangt den zu viel gezahlten Betrag von der Firma Schmidt zurück. – Da bereits zwei Jahre seit der Übergabe vergangen sind, ist das Minderungsrecht verjährt.

Eine wichtige Ausnahme gilt nach § 438 Abs. 3 BGB, wenn der Verkäufer eine arglistige Täuschung begangen hat. In diesem Fall besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Frist beginnt dabei am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Beispiel: Am 01.07.2021 kauft Herr Müller bei der Firma Schmidt ein Auto. Am 01.12.2023 erfährt Herr Müller, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, was die Firma arglistig verschwiegen hat. Herr Müller mindert daher den Kaufpreis und verlangt den zu viel gezahlten Betrag von der Firma Schmidt zurück. – Anders als im vorherigen Beispiel ist das Minderungsrecht hier nicht verjährt. Denn wegen der arglistigen Täuschung gilt jetzt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

4. Verjährung besteht nicht automatisch!

Bei einer Verjährung sind Ansprüche nicht automatisch ausgeschlossen! Das Gericht beachtet die Verjährung nur dann, wenn sich der Betroffene ausdrücklich auf Verjährung beruft.

» Wichtig: Wenn sich Betroffene nicht ausdrücklich auf Verjährung berufen, können verjährte Ansprüche erfolgreich eingeklagt und durchgesetzt werden!

Beispiel: Am 01.07.2021 kauft Herr Müller bei der Firma Schmidt ein Auto. Wegen eines Fehlers in der Buchhaltung verlangt die Firma erst am 01.02.2025 Zahlung und erhebt Klage. Herr Müller beruft sich nicht auf Verjährung, da er die Fristen nicht kennt. Weil die Einrede der Verjährung nicht ausdrücklich erhoben wurde, wird das Gericht wird Herrn Müller zur Zahlung verurteilen!

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Kaufrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt