Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den Immobilienkauf von großer Bedeutung. Nach § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes darf Käufer erst dann als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen werden, wenn er dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt hat.
Die Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dem Grundbuchamt bestätigt, dass einer Eintragung ins Grundbuch keine steuerliche Bedenken entgegenstehen.
Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung daher erst dann aus, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Solange die Grunderwerbsteuer nicht vollständig entrichtet wurde, darf der Käufer vom Grundbuchamt nicht als neuer Eigentümer eingetragen werden.
» Ob der Käufer den Kaufpreis schon bezahlt hat, ist nicht entscheidend! Die schnelle Begleichung der anfallenden Grunderwerbsteuer ist für den Käufer deshalb von großer Bedeutung!
© Rechtsanwalt C.D. Franz
Der Beitrag dient lediglich der allg. Information, ist nicht abschließend und wird nicht fortlaufend aktualisiert. Eine Rechtsberatung findet hierdurch nicht statt.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Immobilienrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
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Christian D. Franz, Rechtsanwalt