Verspätete Lieferung: Welche Rechte haben Käufer?
Oft kommt es vor, dass Verkäufer den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten. Der Käufer hat dann eine Reihe von Rechten. Die wichtigsten dieser Rechte werden in diesem Beitrag aufgezeigt.
1. Kosten der Ersatzbeschaffung (Mietwagenkosten usw.)
Zum einen kann der Käufer solche Kosten ersetzt verlangen, die für den vorübergehenden Ersatz erforderlich waren. Das Gesetz bezeichnet solche Kosten als „Verzugsschaden“ und spricht dem Käufer einen Schadensersatz zu.
Voraussetzung für den Ausgleich der Ersatzkosten ist, dass sich der Verkäufer im Verzug befindet. In der Regel wird der Verzug durch eine Mahnung ausgelöst. Unter einer Mahnung versteht das Gesetz eine eindeutige Aufforderung zur Leistung („Bitte liefern Sie unverzüglich!“).
Die Mahnung kann schriftlich, mündlich, per SMS oder Email erfolgen. Eine Fristsetzung ist für die Mahnung nicht erforderlich.
Nur in Ausnahmefällen kann auf eine Mahnung verzichtet werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein genauer Liefertermin vereinbart wurde. Der Verkäufer befindet sich dann auch ohne Mahnung im Verzug.
Wichtig: Weitere Voraussetzung für den Ausgleich der Ersatzkosten ist, dass der Verkäufer die Lieferverzögerung zu verschulden hat. Vom Gesetz wird das Verschulden allerdings vermutet. Der Verkäufer muss also beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft!
Beispiel: Herr Müller bestellt beim Autohaus Schmidt einen neuen 3er BMW. Das Auto soll am 20.10.2023 geliefert werden. Wegen eines Fehlers des Verkäufers wird das Auto allerdings erst am 24.10.2023 ausgeliefert. – Wenn Herr Müller sich in der Zwischenzeit einen Mietwagen beschafft hat, kann er die Kosten vom Verkäufer ersetzt verlangen. Die Mehrkosten für die Anmietung einer höheren Klasse (5er, 7er BMW) werden allerdings nicht ersetzt.
2. Anwaltskosten
Häufig schalten Käufer bei Vertragsproblemen einen Rechtsanwalt ein. Beim Lieferverzug kann der Käufer dann seine außergerichtlichen Anwaltskosten erstattet verlangen.
Anwaltskosten werden von der Rechtsprechung seit vielen Jahren als „Verzugsschaden“ anerkannt! Allerdings darf der Anwalt erst beauftragt werden, nachdem sich der Verkäufer bereits im Verzug befindet (§ 286 BGB).
» Tipp: Bevor Sie als Käufer einen Rechtsanwalt einschalten, sollten Sie dem Verkäufer selbst eine kurze Mahnung schicken. Dadurch stellen Sie sicher, dass sich der Verkäufer im Verzug befindet! Ihre Anwaltskosten hat der Verkäufer dann zu erstatten.
Beispiel: Herr Müller ersteigert über Ebay ein Auto von Herrn Schmidt. Nach dem Ende der Auktion fordert Herr Müller den Verkäufer mehrfach dazu auf, ihm das Auto zu übergeben. Da der Verkäufer nicht reagiert, schaltet Her Müller einen Rechtsanwalt ein. – Durch die Aufforderungen zur Übergabe befindet sich der Verkäufer im Verzug. Da Herr Müller erst nach dem Verzugseintritt zum Anwalt geht, sind die Anwaltskosten ein „Verzugsschaden“. Diesen Schaden muss der Verkäufer ausgleichen.
3. Rücktritt und Ersatz von Mehrkosten
Wenn der Käufer wegen der Verspätung kein Interesse mehr am Kaufvertrag hat, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat zur Folge, dass der Käufer den vollen Kaufpreis oder seine Anzahlung zurückverlangen kann.
Das Rücktrittsrecht besteht allerdings nur, wenn dem Verkäufer eine erfolglose Frist zur Lieferung gesetzt wurde („Bitte liefern Sie spätestens bis zum 30.11.2024!“). Erst nach dem Fristablauf darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
» Tipp: In Ausnahmefällen ist eine Fristsetzung nicht erforderlich. Das gilt zum Beispiel bei „Just-in-time-Verträgen“ zwischen Unternehmern. Aus Beweisgründen sollte der Käufer aber immer eine angemessene Frist setzen und den Fristablauf abwarten!
Neben dem Rücktritt kann der Käufer auch die Mehrkosten für eine Neubeschaffung vom Verkäufer ersetzt verlangen. Hierbei handelt es sich um eine Form des Schadensersatzes. Das Verschulden des Verkäufers wird vom Gesetz vermutet.
Beispiel: Herr Müller bestellt beim Autohaus Schmidt für 55.000 Euro einen neuen 5er BMW, der am 20.10.2023 geliefert werden soll. Da der Termin nicht eingehalten wurde, setzt Herr Müller eine Frist bis zum 20.11.2023. Auch dieser Termin wird nicht eingehalten, sodass Herr Müller seinen Rücktritt erklärt. – Wenn Herr Müller sich bei einem anderen Unternehmen jetzt denselben 5er BMW für 57.000 Euro kauft, muss das Autohaus Schmidt die Mehrkosten (= 2000 Euro) ersetzen.
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Über den Autor
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Kaufrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
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Christian D. Franz, Rechtsanwalt