Was ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Ein kurzer Überblick

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für den Immobilienkauf von großer Bedeutung. Nach § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes darf ein Käufer erst dann als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden, wenn er dem Grundbuchamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt hat.
Die Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dem Grundbuchamt bestätigt, dass einer Eintragung in das Grundbuch keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen.
Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung daher erst dann aus, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Solange die Grunderwerbsteuer nicht vollständig entrichtet wurde, darf der Käufer vom Grundbuchamt nicht als neuer Eigentümer eingetragen werden.
» Ob der Käufer den Kaufpreis schon bezahlt hat, ist nicht entscheidend! Die schnelle Begleichung der anfallenden Grunderwerbsteuer ist für den Käufer deshalb von großer Bedeutung!
© Rechtsanwalt C.D. Franz
Dieser Beitrag enthält keine Rechtsberatung und dient lediglich der allgemeinen Information.
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Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz zentral in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die verkehrsgünstige Anbindung an Autobahnen, den Zugverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten.
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