Versteigerung eines Hauses auf Ebay: Was ist zu beachten?

Rechtsanwalt Vertragsrecht und Immobilienrecht, Versteigerung eines Hauses

Immer wieder kommt es vor, dass Grundstücke und Häuser auf Plattformen wie Ebay versteigert werden. Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt hierbei jedoch nicht zustande.

Anders als bei beweglichen Sachen ist für Kaufverträge über Immobilen zwingend erforderlich, dass der Vertrag vor einem Notar geschlossen wird. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig. In § 311b I BGB heißt es hierzu:

“Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Form.”

Die Nichtigkeit des Kaufvertrages hat zur Folge, dass ein Höchstgebot auf Ebay vollkommen unverbindlich ist. Ein wirksamer Vertrag kommt nicht zustande.

» Beispiel 1: Herr Müller will sein Haus und Grundstück auf Ebay versteigern. Frau Schmidt bietet mit und erhält für ein Höchstgebot von nur 500 € den Zuschlag. – Da kein formwirksamer Vertrag vorliegt, bestehen keinerlei Rechte und Pflichten. Sollte sich Herr Müller also weigern, das Eigentum an der Immobile zu übertragen, kann Frau Schmidt nicht dagegen vorgehen.

» Beispiel 2: Herr Müller will sein Haus und Grundstück auf Ebay versteigern. Frau Schmidt bietet mit und erhält für ein Höchstgebot von 3 Millionen € den Zuschlag. – Wenn Frau Schmidt die Zahlung verweigert, kann Herr Müller den Kaufpreis nicht einklagen.

Wichtig: Die Ersteigerung eines Hauses auf Ebay hat lediglich den Zweck, eine unverbindliche Auswahl unter mehreren Interessenten zu treffen. Wenn der Eigentümer und der Bieter das Ergebnis der Versteigerung “akzeptieren”, müssen sie vor dem Notar einen endgültigen Kaufvertrag abschließen.

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Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Immobilienrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt