Was ist ein Bebauungsplan? Kann man sich dagegen wehren?

Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Vertragsrecht, Frankfurt

1. Was ist ein Bebauungsplan?

Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um eine Satzung, die von der Gemeinde bzw. Stadt beschlossen wird. Der Bebauungsplan regelt, unter welchen Bedingungen Grundstücke bebaut werden dürfen.

Im Bebauungsplan finden sich insbesondere exakte Angaben über die zulässige Art und Weise der Nutzung sowie über das Maß von baulichen Anlagen und Gebäuden.

» Art und Weise der Nutzung: Der Bebauungsplan kann zum Beispiel anordnen, dass in einem bestimmten Gebiet nur Wohngebäude errichtet werden dürfen. Für andere Gebiete können Wohngebäude dagegen strikt verboten werden. Sehr oft regelt der Bebauungsplan sogar Dinge wie die Dachform oder Dachneigung, zulässige Haustypen (z.B. Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus), erlaubtes Baumaterial, usw.

» Maß von Anlagen & Gebäuden: Der Bebauungsplan kann insbesondere die Höhe, Breite und Tiefe von Gebäuden bestimmen. Wichtig sind auch Angaben darüber, ob ein Grundstück ganz oder nur teilweise bebaut werden darf (sog. “Grundflächenzahl”).

2. Sind Bebauungspläne verbindlich?

Bebauungspläne sind Satzungen und gelten damit wie ein Gesetz. Für den Eigentümer eines Grundstücks ist der Inhalt des Bebauungsplans daher immer verbindlich.

» Beispiel: Wenn der Bebauungsplan nur Wohngebäude mit 2 Geschossen erlaubt, darf kein Gebäude mit 3 Geschossen errichtet werden.

3. Rechtsschutz

Bebauungspläne können rechtswidrig sein. Allerdings sind auch rechtswidrige Bebauungspläne zunächst verbindlich!

Wenn der Eigentümer den Bebauungsplan “aus der Welt” schaffen will, muss er Klage vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht erheben (“Normenkontrollverfahren”). Das Gericht wird den Bebauungsplan daraufhin für nichtig erklären.

Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt dabei stets vom Einzelfall ab. Um Bebauungspläne zu schützen, betrachtet das Gesetz nämlich zahlreiche Rechtsverstöße als unbeachtlich. Vor allem Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften werden in aller Regel als unbeachtlich angesehen (§ 214 BauGB).

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Der Beitrag dient lediglich der allg. Information, ist nicht abschließend und wird nicht fortlaufend aktualisiert. Eine Rechtsberatung findet hierdurch nicht statt.

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