Was ist ein „Garagenwagen“? Welche Rechte bestehen?

Rechtsanwalt Vertragsrecht Frankfurt, Autoverkauf

Viele gebrauchte Fahrzeuge werden als “Garagenwagen” verkauft. Wird dieser Begriff im Kaufvertrag verwendet, liegt eine verbindliche Vertragsklausel vor.

Nach der Rechtsprechung handelt es sich bei diesem Begriff um eine Beschaffenheitsvereinbarung. Von einem Garagenwagen erwartet ein durchschnittlicher Käufer nämlich ein Fahrzeug, das einen besseren Allgemeinzustand aufweist als andere Autos derselben Klasse.

Die Beschaffenheitsvereinbarung hat folgenden Inhalt:

» Durch den Begriff “Garagenwagen” versichert der Verkäufer, dass das Fahrzeug während der gesamten Zeit seit der Erstzulassung ohne längere Unterbrechung in einer Garage abgestellt war, also nicht auf freier Straße. (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.09.1973, Az.: 10 U 50/73)

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, liegt ein Sachmangel vor. Denn das verkaufte Auto hat in diesem Fall nicht die vereinbarte Beschaffenheit. Der Käufer hat dann folgende Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer:

» Nacherfüllung: Der Anspruch auf Nacherfüllung besteht hier nur äußerst selten. Zwar gibt das Gesetz dem Käufer die Wahl zwischen Reparatur oder Neulieferung. Da es sich aber gerade um einen irreparablen Schaden handelt, scheidet der Reparaturanspruch von vornherein aus. Der Anspruch auf Neulieferung eines vergleichbaren Garagenwagens ist dagegen nur denkbar, wenn das Auto von einem Händler gekauft wurde und auf dem freien Markt genügend Exemplare erhältlich sind.

» Rücktritt.

» Minderung.

» Schadenersatz.

Hinweis: Sie möchten genauer wissen, welche Voraussetzungen die Gewährleistungsrechte haben? Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag zur Gewährleistung beim Kaufvertrag.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

 SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Vertragsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Recht des Autokaufs gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Share This