Wann ist ein Auto “scheckheftgepflegt”? Welche Rechte bestehen?

Rechtsanwalt Vertragsrecht Frankfurt, Autoverkauf

1. Bedeutung des Begriffs “Scheckheftgepflegt”

Der Begriff “Scheckheftgepflegt” wird in vielen Kaufverträgen verwendet. Scheckheftgepflegte Fahrzeuge sind für Käufer besonders interessant, weil sie einen deutlichen höheren Marktwert als vergleichbare Fahrzeuge aufweisen.

Oft wissen leider weder der Käufer noch der Verkäufer, was der Begriff “Scheckheftgepflegt” konkret bedeutet. Im Nachhinein enden daher zahlreiche Fälle vor Gericht.

Die Bezeichnung eines Fahrzeugs als “scheckheftgepflegt” ist rechtlich bindend! Nach der Rechtsprechung handelt es sich hierbei um eine Beschaffenheitsvereinbarung. (KG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10)

Von einem “scheckheftgepflegten” Auto darf nur gesprochen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

» Am Fahrzeug müssen alle vom Hersteller empfohlenen Inspektionen und Wartungsarbeiten von einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein.

» Sämtliche dieser Inspektionen und Wartungsarbeiten müssen lückenlos im Scheckheft protokolliert sein.

Wichtig: Wie oft eine Inspektion erforderlich ist und welche Wartungsarbeiten durchzuführen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Anforderungen an ein “scheckheftgepflegtes” Auto unterscheiden sich jeweils nach Hersteller und Modell. Daneben kommt es auch darauf an, welchen Kilometerstand und welche Nutzungsdauer das Fahrzeug aufweist.

2. Das Auto ist nicht scheckheftgepflegt: Welche Rechte hat der Käufer?

Wurde ein Fahrzeug als “scheckheftgepflegt” verkauft, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind, so liegt ein Sachmangel vor. Die vereinbarte Beschaffenheit wurde nicht eingehalten.

Der Käufer kann dann seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen. Dem Käufer stehen dabei folgende Ansprüche zu:

» Nacherfüllung (Reparatur oder Neulieferung): Der Anspruch auf Nacherfüllung besteht hier nur äußerst selten. Zwar gibt das Gesetz dem Käufer die freie Wahl zwischen Reparatur oder Neulieferung (§ 439 I BGB). Da es sich aber gerade um einen irreparablen Schaden handelt, scheidet der Anspruch auf Reparatur von vornherein aus. Der Anspruch auf Ersatzlieferung eines vergleichbaren Autos ist dagegen möglich. Voraussetzung ist aber, dass das Auto von einem Händler gekauft wurde und auf dem freien Markt genügend scheckheftgepflegte Modelle erhältlich sind.

» Rücktritt: In aller Regel setzt der Rücktritt vor Kaufvertrag eine vorherige Fristsetzung voraus. Da das Fehlen der Eigenschaft „Scheckheftgepflegt“ jedoch ein irreparabler Mangel ist, kann auf eine Fristsetzung ausnahmsweise verzichtet werden. Eine Fristsetzung wäre lediglich dann erforderlich, falls eine Ersatzlieferung in Betracht kommt.

» Minderung.

» Schadenersatz.

Wichtig: Der Käufer kann seine Gewährleistungsrechte sogar dann ausüben, wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Eine Vereinbarung über die Beschaffenheit hat nämlich immer Vorrang und verdrängt jeden vertraglichen Ausschluss der Gewährleistung!

» Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.12.2012, Az. VIII ZR 96/12.

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Recht des Autokaufs gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt

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