Vertragsrecht beim Autokauf | Kanzlei Franz

Rechtsanwalt für Vertragsrecht, Gewährleistungsrechte, Kaufverträge, etc.

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz vertritt und berät Sie bei allen wichtigen Rechtsfragen zum Autokauf. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer? Welche Voraussetzungen haben die Gewährleistungsrechte?

» Wann hat das verkaufte Auto einen Sachmangel? Was sind offensichtliche und versteckte Mängel?

» Darf der Käufer eine Neulieferung anstelle einer Reparatur verlangen?

» Wann kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, Schadensersatz verlangen oder den Kaufpreis mindern?

» Welche Aufklärungspflichten haben Autoverkäufer? Ist eine Anfechtung des Kaufvertrags möglich?

» Wann ist ein Fahrzeug unfallfrei bzw. ein Unfallfahrzeug?

» Welche Gewährleistungsrechte bestehen bei der Klausel „Gekauft wie gesehen“?

» Welche Rechte bestehen bei einem falschen Kilometerstand (Tacho), bei zu hohem Kraftstoffverbrauch oder beim Händlergeschäft?

» Ist der im Vertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss wirksam? Was kann bei einem Privatkauf über einen Gebrauchtwagen vereinbart werden?

» … und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Bei Kaufverträgen über Autos und sonstige Fahrzeuge stellen sich oft komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir vertreten und beraten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Vertragsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Rechtsanwalt Christian D. Franz