Rauchen am Arbeitsplatz: Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Rauchen am Arbeitsplatz
Viele Millionen Menschen sind Raucher. Zahlreiche Arbeitnehmer rauchen indes nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch während der Arbeit. Durch den Konsum von Zigaretten sind Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern leider oft vorprogrammiert.

1. Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit rauchen?

Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Nichtraucher umfassend zu schützen. So bestimmt § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten:

„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

Viele Arbeitgeber haben diese Verpflichtung umgesetzt. Sofern der Arbeitgeber also ein Rauchverbot angeordnet hat, haben sich sämtliche Arbeitnehmer daran zu halten. Ein betrieblich angeordnetes Rauchverbot ist für jeden Arbeitnehmer verbindlich.

Auch in Betrieben mit vielen Rauchern dürfen Arbeitgeber problemlos ein generelles Rauchverbot aufstellen. Der Arbeitgeber ist also nicht dazu verpflichtet, den rauchenden Arbeitnehmern spezielle Räume zur Verfügung zu stellen. Arbeitnehmer haben kein „Recht auf Rauchen“!

2. Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Raucherpause?

Rauchen ist Privatsache! Nach der Rechtsprechung besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, eine Raucherpause abzuhalten. Möglich ist allerdings, dass im Arbeitsvertrag oder tarifvertraglich eine entsprechende Pause vereinbart wird.

3. Können Arbeitnehmer wegen Rauchens gekündigt werden?

Wer als Arbeitnehmer gegen ein betriebliches Rauchverbot verstößt, verletzt seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Eine Pflichtverletzung liegt selbstverständlich auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer ohne Berechtigung eine Raucherpause einnimmt (= Arbeitsverweigerung!).

Schlimmstenfalls riskiert der Arbeitnehmer durch das Rauchen am Arbeitsplatz daher eine verhaltensbedingte Kündigung. In aller Regel muss der Arbeitgeber vor der Kündigung jedoch eine Abmahnung erklären.

» Landesarbeitsgericht Bremen, Urteil vom 27.06.2012, Az. 2 Sa 43/11

Nur in krassen Ausnahmefällen kann ein Arbeitnehmer wegen Rauchens außerordentlich, also fristlos entlassen werden. Dies wird von der Rechtsprechung vor allem dann angenommen, wenn durch das Rauchen erhebliche Gefahren geschaffen werden.

» Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.11.2011, Az. 12 Sa 956/11

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Über den Autor

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