Arbeitsrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Wichtiger Hinweis: Sehr geehrter Besucher, aktuell können leider keine weiteren Arbeitssachen bearbeitet werden, da alle Kapazitäten ausgeschöpft sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Leistungen der Kanzlei
Die Kanzlei Franz berät Sie bei allen wichtigen Fragen zum Arbeitsrecht. Für Arbeitnehmer wird die Kanzlei insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
» Hilfe bei Kündigungen und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.
» Rechtsschutz gegen eine Anfechtung des Arbeitsvertrages.
» Durchsetzung von Mindestlohn.
» Hilfe bei nicht gezahltem Lohn.
» Rechtsschutz gegen Lohnpfändungen.
» Probleme bei befristeten Arbeitsverträgen.
» Urlaubsrecht und Abgeltung nicht genommener Urlaubstage.
» Leiharbeit (Probleme mit dem Arbeitgeber oder dem Leiharbeitgeber).
» Rechtsschutz gegen rechtswidrige Abmahnungen.
» Hilfe gegen ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis.
» …und vieles mehr.
Kleine bis mittelständische Arbeitgeber werden durch Rechtsanwalt Franz insbesondere in folgenden Gebieten beraten:
» Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und sonstigen Vertragswerken.
» Ergreifung von Maßnahmen zur Anti-Diskriminierung.
» Datenschutz.
» Konfliktmanagement.
» Betriebliche Altersvorsorge.
» Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer und leitende Angestellte.
» …und vieles mehr.
Ihre Vorteile
Im Arbeitsrecht stellen sich in aller Regel komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Beratung immer vorteilhaft. Neben spezialisierter Rechtsberatung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:
- Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
- Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
- Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
- Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
- Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» Email: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
SERVICE
Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.
Termine innerhalb von 48 Stunden.
Termine auch am Wochenende.
Ratenzahlung vereinbar.
Kostenloser Erstkontakt!
Benötigen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht? Gerne können Sie kostenlos und unverbindlich zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!
Häufige Fragen zur Kündigung & Kündigungsschutzklage
Besteht während der Probezeit ein Kündigungsschutz?
Wichtig: Während der Probezeit ist nur der allgemeine Kündigungsschutz ausgeschlossen. Vorschriften des Sonderkündigungsschutzes finden dagegen auch während der Probezeit Anwendung! Anwendbar sind daher insbesondere folgende Kündigungsverbote:
- Kündigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (Schutz von Schwangeren und Müttern vier Monate nach der Entbindung).
- Sonderkündigungsschutz für Mütter und Väter in Elternzeit.
- Kündigungsverbot bei Schwerbehinderung.
- Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder.
Daneben kann eine Kündigung in der Probezeit auch dann unwirksam sein, wenn die Kündigung sittenwidrig ist. Wichtig ist hier vor allem eine Unwirksamkeit wegen unzulässiger Diskriminierung.
- Diskriminierung wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.
- Altersdiskriminierung.
- Diskriminierung wegen der Religion, Herkunft, Rasse, Nationalität, usw.
Sie haben weitere Fragen zur Kündigung während der Probezeit? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!
Ist vor jeder Kündigung eine Abmahnung erforderlich?
» Wichtig: Nur ausnahmsweise ist die Abmahnung entbehrlich, insbesondere bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers (zum Beispiel bei einem Diebstahl am Arbeitsplatz oder bei schweren Beleidigungen gegen Kollegen).
Bei anderen Kündigungsarten ist eine Abmahnung dagegen nicht erforderlich. Dies gilt sowohl für die betriebsbedingte Kündigung als auch für die personenbedingte Kündigung.
Bei weiteren Fragen zur Abmahnung steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.
Verursacht die Kündigung eine Sperrzeit beim ALG I?
» Der häufigste Anwendungsfall einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ist daher die verhaltensbedingte Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung sowie bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld dagegen zumeist ausgeschlossen.
Falls der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag selbst kündigt, wird in aller Regel eine Sperre verhängt. Der Arbeitnehmer muss seinen Job jedoch nicht „um jeden Preis“ behalten.
» Falls der Arbeitnehmer beispielsweise einem ständigen Mobbing ausgesetzt ist, darf das Arbeitsamt nach einer Kündigung keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen.
Im Regelfall beträgt die Sperrzeit 12 Wochen. Der Arbeitnehmer erhält also in den ersten 3 Monaten seiner Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld. In Ausnahmefällen kann sich die Sperrzeit allerdings auf 6 Wochen verkürzen. Hierfür ist es erforderlich, dass sich der gekündigte Arbeitnehmer auf eine besondere Härte berufen kann.
Bei weiteren Fragen zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.
Welche Klagefrist ist zu beachten?
» Falls die 3-Wochen-Frist versäumt wird, kann sich der Arbeitnehmer nicht mehr gegen die Kündigung wehren.
» Wenn der Arbeitnehmer die Klagefrist versäumt hat, kann jedoch ausnahmsweise ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gestellt werden. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass der Arbeitnehmer die Frist schuldlos versäumt hat.
In einigen Ausnahmefällen beginnt nicht Klagefrist nicht schon mit Zugang der Kündigungserklärung, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn der Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz genießt, ist für eine wirksame Kündigung oft die Zustimmung einer Behörde erforderlich. In diesem Fall beginnt die Klagefrist erst, sobald dem Arbeitnehmer die Entscheidung der Behörde mitgeteilt wurde (§ 4 Satz 4 KschG).
Sie haben weitere Fragen zur Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!
Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt