Sachmangel oder Verschleiß? Wann liegt was vor?

Rechtsanwalt Vertragsrecht Frankfurt, Autoverkauf

1. Wann liegt natürlicher Verschleiß vor?

Jedes Fahrzeug entwickelt nach und nach gewisse Verschleißerscheinungen, nachdem es einige Zeit in Gebrauch war. Rechtlich handelt es sich bei diesem Verschleiß jedoch um keinen echten Sachmangel! Der Käufer hat daher keine Gewährleistungsrechte.

Natürlicher Verschleiß liegt vor, wenn der Defekt auf einer normalen Abnutzung und Alterung des Fahrzeugs beruht. Zu berücksichtigen sind hierbei insbesondere die Laufleistung und das Baujahr das Fahrzeugs.

Von der Rechtsprechung wurde natürlicher Verschleiß zum Beispiel in folgenden Fällen angenommen.

» Beschädigte Dichtung der Beifahrertür bei einem 5 Jahre altem Opel Vectra. (OLG Celle, Urteil vom 04.08.2004, Az.: 7 U 30/04)

» Abgenutzte Bremsscheiben und verringerter Ölstand. (LG Aachen, Urteil vom 23.10.2003, Az. 6 S 99/03)

» Rost an der gesamten Karosserie und an den Einstiegsschwellen bei einem 16 Jahre alten Fahrzeug. (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.1989, Az. 10 U 249/88)

» Ölverlust wegen abgenutzter Dichtungen. (OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000, Az. 8 U 68/00)

» Defekter Radbremszylinder bei einem 9 Jahre alten Fiat Punto. (LG Kassel, Urteil vom 30.06.2005, Az. 1 S 2/05)

» Defekte an Stoßdämpfer und Querlenker bei einem 13 Jahre alten Ford Fiesta mit einer Laufleistung von 122.500 km. (LG Dessau, Urteil vom 23.12.2002, Az. 7 T 542/02)

» Defekt der Wasserpumpe nach 179.000 km und über 4 Jahren. (LG Wuppertal, Urteil vom 23.15.2005, Az. 17 O 394/04)

2. Wann liegt ein echter Sachmangel vor?

Kein bloßer Verschleiß liegt vor, wenn der Defekt im Hinblick auf das Alter und die Abnutzung des Fahrzeugs untypisch und anormal ist. Unter diesen Voraussetzungen ist vielmehr ein Sachmangel gegeben.

Der Käufer kann daher seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gewährleistung im Kaufvertrag nicht wirksam ausgeschlossen wurde.

In folgenden Fällen hat die Rechtsprechung einen natürlichen Verschleiß abgelehnt und einen Sachmangel bejaht:

» Defekt des Automatikgetriebes bei einem 7 ½ Jahre alten Renault Laguna GrandTour mit einem Kilometerstand von 84.000 km. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2006, Az. I-1 U 38/06)

» Leck der Kraftstoffleitung mit Brandfolge bei einem 10 Jahre alten Ford Galaxy. (OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008, Az. 7 U 224/07)

» Motorschaden (Kolbenfresser) bei einem nur 4 Jahre alten Opel Vectra mit einer Laufleistung von 88.000 km. (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2005, Az. 24 U 198/04)

» Deutlich überhöhter Ölverbrauch bei einem 9 Jahre alten Nissan Primera. (AG Halle [Saale], Urteil vom 08.12.2011, Az. 93 C 2126/10)

» Getriebeschaden wegen vorzeitiger Materialermüdung bei einem Volvo C70 2.0 T Cabrio mit einem Kilometerstand von 35.000 km. (LG Köln, Urteil vom 27.06.2006, Az. 2 O 52/05)

» Defekte Sitzheizung eines 8 Jahre alten Opel Omega-Caravan mit einer Laufleistung von 130.000 km. (LG Hof, Urteil vom 23.07.2003, Az. 32 O 713/02)

3. Der Gutachter hat das letzte Wort!

Zwischen dem Verkäufer und Käufer besteht häufig Streit, ob ein natürlicher Verschleiß oder ein echter Sachmangel vorliegt. In diesem Fall kann meistens nur ein Gutachter (Kfz-Sachverständiger) Gewissheit bringen.

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Recht des Autokaufs gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt

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