Falscher Kilometerstand & Tacho: Welche Rechte haben Käufer?

Rechtsanwalt Vertragsrecht Frankfurt, Autokauf

1. Entscheidend ist die Formulierung im Kaufvertrag!

Etwa jeder dritte Gebrauchtwagen zeigt auf dem Tacho einen zu niedrigen Kilometerstand an. Welche Rechte der Käufer bei einer falschen Kilometerangabe hat, ist immer von der jeweiligen Formulierung im Kaufvertrag abhängig.

Der Kilometerstand kann im Kaufvertrag auf zwei unterschiedliche Arten geregelt werden:

» Möglichkeit 1: “Kilometerstand: 100.000 km”

» Möglichkeit 2: “Kilometerstand laut Tacho / laut Vorbesitzer: 100.000 km”

Wichtig: Beide Formulierungen unterscheiden sind nur geringfügig. Der rechtliche Unterschied ist jedoch erheblich!

2. Welche Folge hat die Angabe “Kilometerstand: x km”?

Wird der Kilometerstand im Kaufvertrag konkret benannt und keine Einschränkung vorgenommen, so ist die Angabe rechtlich verbindlich. Es handelt sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Beschaffenheitsgarantie.

Wenn der tatsächliche Kilometerstand höher ist als im Vertrag angegeben, liegt ein Sachmangel vor. Das verkaufte Auto hat in diesem Fall nämlich nicht die vereinbarte Beschaffenheit.

Wegen des Sachmangels kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen. Dabei kann sich der Käufer auf folgende Ansprüche berufen:

» Neulieferung (“Nacherfüllung”): Zwar lässt das Gesetz dem Käufer die freie Wahl zwischen Reparatur oder Ersaztlieferung eines vergleichbaren Autos. Da es sich hier aber gerade um einen irreparablen Mangel handelt, scheidet der Reparaturanspruch von vornherein aus. Der Anspruch auf Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs kann dagegen erfüllt sein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Auto von einem Händler gekauft wurde und auf dem freien Markt genügend Exemplare erhältlich sind.

» Rücktritt.

» Minderung des Kaufpreises.

» Schadenersatz.

Hinweis: Möchten Sie genauer wissen, welche Voraussetzungen die einzelnen Gewährleistungsrechte haben? Mehr Informationen erhalten Sie im Beitrag zur Gewährleistung beim Kaufvertrag.

3. Welche Folge hat eine Angabe “laut Tacho” oder “laut Vorbesitzer?

Wird der Kilometerstand nur “laut Tacho” oder “laut Vorbesitzer” angegeben, so handelt es sich bei diesem Zusatz um eine Haftungsbeschränkung. Nach der Rechtsprechung liegt gerade keine Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Beschaffenheitsgarantie vor, sondern eine bloße Wissensmitteilung.

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Laufleistung, wenn der Kilometerstand nur “laut Tacho” oder “laut Vorbesitzer” angegeben wird. (Amtsgericht Marsberg, Urteil vom 13.10.2004, Az. 1 C 22/04)

Der Käufer hat daher keine Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer, wenn im Vertrag ein zu geringer Kilometerstand beziffert wurde.

» Wichtige Ausnahme: Ansprüche hat der Käufer nur dann, wenn der Verkäufer arglistig eine falsche Laufleistung angegeben hat. Der Käufer kann den Vertrag dann nach § 123 BGB anfechten und Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Für eine wirksame Anfechtung muss der Käufer allerdings beweisen, dass der Verkäufer vorsätzlich einen falschen Kilometerstand angegeben hat.

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Recht des Autokaufs gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt

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