Was ist ein Jahreswagen? Welche Rechte bestehen?

Rechtsanwalt Vertragsrecht, Autoverkauf, Frankfurt

1. “Jahreswagen”: Was bedeutet dieser Begriff?

Jahreswagen sind sehr beleibt. Durch einen Jahreswagen haben Käufer den Vorteil, ein fast neuwertiges Fahrzeug deutlich unterhalb des Neuwagenpreises zu erhalten.

Verkauft werden Jahreswagen meist von Mitarbeitern des Fahrzeugherstellers. Da die Mitarbeiter das Auto unter günstigen Konditionen gekauft haben, können sie es nach einem Jahr nahezu verlustfrei weiterverkaufen.

Die Bezeichnung eines Autos als “Jahreswagen” ist rechtlich bindend. Nach der Rechtsprechung liegt eine Beschaffenheitsvereinbarung vor.

Durch den Begriff “Jahreswagen” verspricht der Verkäufer, dass das Fahrzeug alle Voraussetzungen eines Jahreswagens erfüllt. Von einem “Jahreswagen” darf nämlich nur unter zwei Voraussetzungen gesprochen werden:

» Maximal 12 Monate zwischen Herstellung und Erstzulassung: Ein Jahreswagen liegt nur vor, wenn zwischen der Herstellung des Autos und der Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate liegen.

» Verkauf maximal 12 Monate nach Erstzulassung: Ein Fahrzeug darf weiterhin nur dann als “Jahreswagen” bezeichnet werden, wenn der Verkauf maximal 12 Monate nach der Erstzulassung erfolgt ist.

Es gilt also eine „2 x 12 Monate“-Regelung. Ein Jahreswagen darf niemals älter als 24 Monate sein!

Wichtig:  Die bloße Bezeichnung des Fahrzeuges als Jahreswagen beinhaltet keine Zusicherung, dass das Fahrzeug unfallfrei und mängelfrei ist! (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2002, Az. 3 U 11/01)

2. Welche Rechte haben Käufer?

Wenn ein Fahrzeug als “Jahreswagen” verkauft wurde, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind, so liegt ein Sachmangel vor. Die vereinbarte Beschaffenheit wurde nämlich nicht eingehalten.

Der Käufer kann dann seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer geltend machen. Folgende Rechte stehen dem Käufer zur Verfügung:

» Neulieferung (“Nacherfüllung”): Zwar  lässt das Gesetz dem Käufer die freie Wahl zwischen einer Reparatur oder der Ersaztlieferung eines neuen Jahreswagens. Da es sich hier aber gerade um einen irreparablen Mangel handelt, scheidet der Reparaturanspruch von vornherein aus. Der Anspruch auf Neulieferung eines vergleichbaren Jahreswagens ist dagegen möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass das Auto von einem Händler gekauft wurde und auf dem freien Markt genügend Exemplare erhältlich sind.

» Rücktritt.

» Minderung des Kaufpreises.

» Schadenersatz.

Hinweis: Sie möchten genauer wissen, welche Voraussetzungen die Gewährleistungsrechte haben? Mehr Informationen erhalten Sie im Beitrag zur Gewährleistung beim Kaufvertrag.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

 SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Vertragsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Recht des Autokaufs gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Share This