Welche Rechte haben Käufer bei einer Herstellergarantie?

Herstellergarantie und Ansprüche des Käufers

Garantie und Gewährleistung ist zwei unterschiedliche Dinge! Während Garantie und Gewährleistung in der Alltagssprache dieselbe Bedeutung haben, macht das Recht hier eine wichtige Unterscheidung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter einer Herstellergarantie zu verstehen ist und welche Unterschiede zur Gewährleistung bestehen.

» Genaue Informationen über das Gewährleistungsrecht erhalten Sie im Beitrag über die Gewährleistung beim Kaufvertrag.

1. Was ist eine Herstellergarantie?

Bei vielen Kaufverträgen besteht eine Garantie durch den Hersteller. Hierbei handelt es sich um einen selbstständigen Garantievertrag mit dem Hersteller der gekauften Sache. Besonders häufig ist dies bei Produkten aus den Bereichen Elektronik und Technik. Wichtige Beispiele sind etwa:

» Autos und Motorräder.

» Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wäschetrockner, Mikrowellen, Kaffeeautomaten, usw.

» Computer, Handys, Smartphones, Tablets.

Ob eine Herstellergarantie besteht, erkennt der Käufer durch die Unterlagen, die ihm beim Kauf übergeben wurden. Bei kleineren Produkten findet sich häufig eine Garantiekarte in der Verpackung. Bei teureren Sachen wie Autos oder Computern übernimmt der Hersteller eine Garantie meist durch beiliegende Papiere.

Der Inhalt der Herstellergarantie ist immer von der jeweiligen Garantieerklärung abhängig. Meistens erhält der Käufer das Recht, das gekaufte Produkt bei Schäden kostenlos reparieren zu lassen. Einige Hersteller bieten sogar einen kostenlosen Umtausch an.

» Die Versandkosten werden in vielen Garantieerklärungen ebenfalls geregelt. Teilweise werden diese Kosten vom Hersteller übernommen. Bei kleinen und leichten Produkten kommt es jedoch auch vor, dass der Käufer die Versandkosten selbst zu tragen hat.

Die Dauer der Garantie bestimmt ausschließlich der Hersteller. Je nach Produkt gilt die Garantie nur wenige Monaten bis hin zu mehreren Jahren. In seltenen Fällen übernimmt der Hersteller sogar eine lebenslange Garantie.

» Tipp: Bei zeitlich begrenzten Garantien sollte der Käufer den Kaufvertrag oder die Quittung gut aufbewahren. Andernfalls kann der Käufer im Streitfall sonst nicht beweisen, dass die Garantie tatsächlich noch gilt!

2. Welche Vorteile hat die Garantie?

Der Inhalt der Herstellergarantie geht in aller Regel nicht so weit wie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Allerdings ist die Dauer der Garantie meistens deutlich länger. Genau hierin liegt der entscheidende Vorteil!

» Tipp: Nach zwei Jahren sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer in aller Regel verjährt. Solange die Herstellergarantie gilt, kann der Käufer dann jedoch seine Garantierechte gegenüber dem Hersteller geltend machen.

3. Ansprüche trotz Herstellergarantie gegen den Verkäufer?

Im Alltag kommt es sehr häufig vor, dass sich der Käufer bei einem Defekt der Ware nicht an den Hersteller wendet, sondern an den Verkäufer. Viele Verkäufer halten sich in diesem Fall für nicht zuständig und erklären dem Käufer, dass er sich an den Hersteller wenden müsse.

Mit dieser Auffassung liegt der Verkäufer vollkommen falsch! Die Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer werden durch eine Garantie des  Herstellers niemals verdrängt.

Die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer stehen selbstständig neben den Garantierechten gegen den Hersteller. Der Käufer hat also die freie Wahl, welche Ansprüche er geltend macht!

» Tipp: Wenn sich der Käufer wegen eines Mangels an den Verkäufer wendet, muss dieser die Sache reparieren oder umtauschen. Andernfalls begeht der Verkäufer eine Pflichtverletzung und haftet sogar auf Schadensersatz.

4. Kann die Garantie übertragen werden?

Die Herstellergarantie wird automatisch übertragen, wenn das Produkt an eine andere Person verkauft wird. Dies gilt auch bei Verkäufen über Ebay und sonstigen Plattformen. Allerdings können die Garantiebedingungen hier abweichende Regelungen vorsehen und eine automatische Übertragung ausschließen oder beschränken. Es zählt also ein Blick ins „Kleingedruckte“.

Damit der neue Käufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, benötigt er allerdings die Garantieunterlagen.

» Tipp: Fragen Sie den Verkäufer nach dem Garantieschein, wenn Sie über Ebay oder anderswo eine gebrauchte Sache kaufen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

 SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Vertragsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Kaufrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt