Was ist Annahmeverzug? Welche Rechte bestehen?

Kaufvertrag, Rechtsanwalt Frankfurt

1. Was ist Annahmeverzug?

Ein Annahmeverzug ist bei jedem Vertragstyp möglich. Bei Kaufverträgen liegt ein Annahmeverzug vor, wenn der Käufer (= Gläubiger) die Annahme der Kaufsache verweigert.

2. Welche Voraussetzungen hat der Annahmeverzug?

Nicht jede Verweigerung der Annahme führt automatisch zum Annahmeverzug. Erforderlich ist vielmehr, dass der Käufer die Annahme unberechtigt verweigert. Wichtig: Wenn der Verkäufer eine mangelhafte Sache liefert, ist der Käufer nicht dazu verpflichtet, die Sache anzunehmen. Die Annahme darf also verweigert werden. In solchen Fällen ist ein Annahmeverzug daher von vornherein ausgeschlossen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Leistung bereits fällig ist. Vor Fälligkeit kann ein Annahmeverzug nicht entstehen.

Beispiel: Herr Müller kauft bei der Firma Schmidt eine Einbauküche, die am 15. August geliefert werden soll. Tatsächlich steht die Transportfirma mit der Einbauküche jedoch schon am 05. August vor der Tür. – Da die Lieferung noch nicht fällig ist, befindet sich Herr Müller nicht im Annahmeverzug.

Als letzte Voraussetzung ist für den Annahmeverzug erforderlich, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache auch wirklich angeboten hat. Dabei genügt bereits ein wörtliches Angebot des Verkäufers, wenn der Käufer zuvor bereits erklärt hat, dass er die Sache nicht annehmen werde.

3. Was sind die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs?

Durch den Annahmeverzug geht die sog. „Leistungsgefahr“ auf den Käufer über. Gemeint ist damit, dass der Käufer es zu verantworten hat, wenn die Kaufsache während des Annahmeverzuges verloren oder beschädigt wird.

Beispiel: Herr Müller kauft bei der Firma Schmidt einen Schrank, der am 15. August geliefert werden soll. Als die Transportfirma am 15. August vor der Tür steht, ist Herr Müller nicht anwesend, da er den Termin vergessen hat. Die Transportfirma fährt mit dem Schrank daher zurück ins Lager. Auf dem Weg kommt es jedoch zu einen unverschuldeten Unfall, wobei die Küche beschädigt wird. – Da Herr Müller im Annahmeverzug ist, hat er den Schaden zu vertreten. Er muss den vollen Kaufpreis zahlen und erhält im Gegenzug nur die beschädigte Küche.

Darüber hinaus hat der Verkäufer gegen den Käufer einen Ersatz der Mehraufwendungen. Hierzu zählen vor allem Transport- und Lagerkosten. Bei Geschäften unter Kaufleuten darf der Verkäufer die Sache sogar weiterverkaufen oder versteigern lassen (sog. „Selbsthilfeverkauf“). Wenn bei diesem Weiterkauf ein geringerer Kaufpreis erzielt wird, muss der ursprüngliche Käufer die Differenz begleichen.

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Kaufrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt