Beratungshilfe

Die Kanzlei Franz berät selbstverständlich auch finanziell bedürftige Mandanten. Falls Sie über einen Antrag auf Beratungshilfe nachdenken, erhalten Sie hier die wichtigsten Informationen.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit einem geringen Einkommen. Durch die Beratungshilfe sollen finanziell schwache Menschen die Möglichkeit erhalten, kostenlos anwaltliche Hilfe einzuholen. Die Anwaltskosten übernimmt dabei die Staatskasse.

Wenn Beratungshilfe bewilligt wurde, kann sich der Inhaber des Berechtigungsscheins kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Der Rechtsanwalt darf dem Mandanten dabei höchstens 15 Euro (inkl. USt.) in Rechnung stellen.

Die Vertretung vor Gericht ist nicht von der Beratungshilfe erfasst. Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

Wo und wie ist Beratungshilfe zu beantragen?

Beratungshilfe ist beim Amtsgericht zu beantragen, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Für den Antrag ist ein amtliches Formular zu benutzen. Das Antragsformular können Sie als pdf-Datei hier herunterladen.

Falls Sie sich von der Kanzlei Franz beraten und vertreten lassen wollen, helfen wir Ihnen natürlich gerne beim Ausfüllen.

Wenn Sie den Antrag vor Ort bei Gericht persönlich einreichen, prüft der zuständige Beamte sofort, ob Ihnen Beratungshilfe gewährt werden kann. In diesem Fall sollten Sie zum Beweis alle notwendigen Unterlagen vorzeigen. Erforderlich sind vor allem folgende Dokumente:

  • Lohnabrechnung, Rentenbescheid, letzte Steuererklärung oder sonstige Dokumente zum laufenden Einkommen.
  • Aktueller Bewilligungsbescheid von ALG I oder  ALG II.
  • Mietvertrag und entsprechende Kontoauszüge für Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Wasser, usw.
  • Kontoauszüge aller Konten für die letzten vier Wochen vor Antragstellung.

Sofern Sie den Antrag auf Beratungshilfe schriftlich einreichen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie nachträglich zur Vorlage dieser Dokumente aufgefordert werden. Um keine Zeit zu verlieren, ist daher immer eine persönliche Antragstellung zu empfehlen.