Verkehrsunfälle & Verkehrsrecht | Kanzlei Franz
Leistungen der Kanzlei
Die Kanzlei Franz vertritt und berät Sie bei allen wichtigen Rechtsfragen zu Unfällen im Straßenverkehr. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
» Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
» Hilfe bei Rechten gegen die gegnerische Versicherung, den Fahrzeugführer und den Halter.
» Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Gutachtern und Sachverständigen.
» Bewertung der Betriebsgefahr und des Eigenverschuldens.
» Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
» Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.
» … und vieles mehr.
Ihre Vorteile
Im Verkehrsrecht stellen sich oft komplizierte Rechtsfragen, insbesondere bei Unfällen mit erheblichem Personen- oder Sachschaden. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:
- Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
- Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
- Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
- Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
- Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» Email: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
SERVICE
✓ Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.
✓ Termine innerhalb von 48 Stunden.
✓ Termine auch am Wochenende.
✓ Ratenzahlung vereinbar.
Anwalt gesucht?
Sie benötigen einen Anwalt für Verkehrsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!
Welche Kosten & Schäden sind zu ersetzen?
Bei einem Verkehrsunfall kann eine Vielzahl von Ansprüchen entstehen. Leider wissen nur wenige Unfallbeteiligte, welche Rechte Ihnen genau zustehen. Hierdurch wird allzu häufig viel Geld „verschenkt“. Der folgende Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Ansprüche.
Kosten der Reparatur
Falls der Geschädigte das Fahrzeug nicht reparieren lassen möchte oder die Reparatur selbst durchführt, kann er sog. „fiktive Reparaturkosten“ geltend verlangen. Der Geschädigte erhält also genau so viel Geld, als hätte er sein Auto professionell reparieren lassen. Die Umsatzsteuer kann hier allerdings nicht verlangt werden. Über die Kosten entscheidet im Zweifel ein Gutachter (Sachverständiger).
Schmerzensgeld
Die Bemessung des Schmerzensgeldes steht im Ermessen des Gerichts. Entscheidend sind vor allem folgende Umstände:
- Art und Schwere der körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigung.
- Dauer der körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigung.
- Art und Weise der erforderlichen medizinischen Behandlung.
- Grad der Auswirkungen auf das Leben und den Beruf des Betroffenen.
- Bestehen dauerhafter Nachwirkungen.
Mietwagenkosten
Sofern der Geschädigte aufgrund des Unfalls vorübergehend einen Mietwagen beschafft, so sind die jeweiligen Kosten von der Gegenseite zu ersetzen. Der Betroffene muss hierbei jedoch dringend darauf achten, ein vergleichbares Fahrzeug zu mieten. Kosten für eine höhere Fahrzeugklasse werden von der gegnerischen Versicherung nicht beglichen.
Gutachterkosten
Arzt- & Heilbehandlungskosten
Die gegnerische Versicherung hat diese Kosten immer dann zu tragen, wenn sie für den Betroffen erforderlich waren. Dies ist natürlich stets eine Frage des Einzelfalls.
Unterhalt bei Personenschaden
Verdienstausfall und entgangener Gewinn
Entsorgungskosten
Wiederbeschaffungswert
Vom Wiederbeschaffungswert sind jedoch gewisse Beträge abzuziehen, wenn das beschädigte Fahrzeug einen Restwert hat. In diesem Fall erhält der Geschädigte nur den geminderten „Wiederbeschaffungsaufwand“, also die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.
Wertminderung
Nutzungsersatz und Nutzungsausfall
Anwaltskosten
Beerdigungskosten
Abschleppkosten
An- und Abmeldekosten
Kostenpauschale
Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Verkehrsrecht und die Regulierung von Verkehrsunfällen gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt