Verkehrsrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht & Unfälle, Frankfurt

Leistungen im Verkehrsrecht

Die Kanzlei Franz berät Sie bei allen wichtigen Fragen zum Verkehrsrecht. Vertreten werden Sie umfassend gegenüber Privatpersonen, Versicherungen, Behörden und Gerichten.

Bei Verkehrsunfällen hilft Ihnen Rechtsanwalt Franz insbesondere in folgenden Bereichen:

» Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

» Abwicklung von Unfallschäden.

» Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

» Kontakt zur gegnerischen Versicherung.

» Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.

» Suche nach geeigneten Gutachtern und Sachverständigen.

» Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe.

» …und vieles mehr.

Bei Bußgeldbescheiden und Strafverfahren bietet Ihnen Rechtsanwalt Franz unter anderem folgende Hilfe:

» Verteidigung bei Straftaten im Straßenverkehr (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Führerschein, fahrlässige Körperverletzung, etc.).

» Einspruch gegen Bußgeldbescheide wegen zu hoher Geschwindigkeit, Handy am Steuer, Rotlichtverstößen, etc.

» Vertretung gegenüber der Behörde und dem Gericht.

» Rechtsschutz gegen Fahrverbote.

» Rechtsbeschwerde gegen Urteile.

» Deckungsanfrage gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung.

» Rechtsschutz gegen eine „medizinisch-pychologische Untersuchung“ (MPU).

» …und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Im Verkehrsrecht stellen sich in aller Regel komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Beratung immer vorteilhaft. Neben spezialisierter Rechtsberatung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

Verkehrsrecht: Anwalt in Frankfurt/M. Termine innerhalb von 48 Stunden.

Anwalt Verkehrsrecht Frankfurt Termine auch am Wochenende.

Verkehrsunfall und Verkehrsrecht: Anwalt in Frankfurt am Main Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt für Verkehrsrecht gesucht?

Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht? Gerne können Sie kostenlos und unverbindlich zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

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» Online-Kontakt

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Frankfurt (Unfall, Auto, Versicherung, Schaden, Sachverständiger)Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Verkehrsrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Anwalt Verkehrsrecht Frankfurt

Häufige Fragen zum Schadensersatz und Schmerzensgeld

Welche Schäden werden nach einem Verkehrsunfall ersetzt?

Bei einem Verkehrsunfall können eine ganze Reihe von Schadenspositionen ersetzt werden. Zu den wichtigsten Ansprüchen gehört der Ersatz folgender Kosten und Schäden:

  • Reparaturkosten und Werkstattkosten.
  • Kosten für das Gutachten eines Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachters (außer bei Bagatellschäden).
  • Merkantiler Minderwert bei Unfallfahrzeugen.
  • Nutzungsausfallentschädigung.
  • Abschleppkosten.
  • Mietwagenkosten.
  • Verdienstausfall als entgangener Gewinn.
  • Arztkosten und Behandlungskosten (insbesondere für Medikamente).
  • Schmerzensgeld bei Gesundheitsschäden infolge des Unfalls.
  • Beerdigungskosten.
  • Entgangener Unterhalt.
  • Kosten der Abmeldung und Anmeldung des Fahrzeugs.
  • Kostenpauschale.
  • Kaskoschaden.
  • Anwaltskosten.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt und Umgebung (Hanau, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt, etc.) Sie haben weitere Fragen zum Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen.

Mietwagenkosten: Wann besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung?

Kosten für einen Mietwagen begründen einen normalen Anspruch auf Schadensersatz. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die anfallenden Mietwagenkosten also erstatten.

Zu ersetzen sind allerdings nur solche Kosten, die durch die Anmietung eines Mietwagens der gleichen Klasse anfallenden. Kostensteigerungen für die Anmietung eines höherklassigen Fahrzeugs werden von der Versicherung nicht übernommen.

Daneben ist zu beachten, dass Mietwagenkosten nur für einen angemessenen Zeitraum zu ersetzen sind. Dies ist üblicherweise der im Kfz-Gutachten benannte Zeitraum der Reparaturdauer bzw. Dauer der Wiederbeschaffung.

Bei der Anmietung eines vergleichbaren Mietwagens werden die Kosten von der Versicherung jedoch nicht immer vollständig übernommen. Unter dem Gesichtspunkt der Ersparnis eigener Aufwendungen und Abnutzungen werden oft pauschal etwa 10 bis 20 % der Mietwagenkosten abgezogen und nicht ersetzt.

» Wichtig: Diesen Abzug kann der Betroffene vermeiden, indem er ein Ersatzfahrzeug einer niedrigeren Klasse angemietet. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2013, Az. VI ZR 245/11)

Mietwagenkosten & Verkehrsrecht: Kanzlei Franz Bei weiteren Fragen zur Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Schmerzensgeld: Wann besteht ein Anspruch und wie hoch ist er?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld gehört oft zu den wichtigsten Zahlungsansprüchen von Unfallopfern. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist dabei immer eine Frage des Einzelfalls.

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, hängt insbesondere von folgenden Umständen ab:

  • Schwere der Verletzungen und Gesundheitsschäden.
  • Dauer des Leidens.
  • Intensität der Schmerzen.
  • Verschulden des Verursachers (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, einfache Fahrlässigkeit).
  • Mitverschulden des Opfers.
  • Umfang und Anzahl der Arztbesuche bzw. Operationen.
  • Erforderlichkeit einer Kur oder Krankengymnastik.
  • Verlauf des Heilungsprozesses.
  • Bestehen von Dauerschäden (Lähmung, Fehlstellungen, Behinderung, chronische Schmerzen, Narben, usw.).
  • Dauerhafte berufliche Beeinträchtigungen.

Immer wieder kommt es vor, dass Haftpflichtversicherungen ein Schmerzensgeld ganz oder teilweise verweigern. Oft bestreiten die Versicherungen, dass das Leiden tatsächlich durch den Unfall verursacht worden sei. Besonders häufig ist diese Verweigerung bei der HWS-Distorsion (auch bekannt als Schleudertrauma).

» Wichtig: Bei einer solchen Verweigerung seitens der Versicherung kann der Geschädigte seine Ansprüche nur durchsetzen, indem er Klage vor den Zivilgerichten erhebt.

Anwaltskanzlei für Schadensregulierung Sie haben weitere Fragen zum Schmerzensgeld? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Verkehrsrecht Kontakt aufnehmen.

Nutzungsausfallentschädigung: Wann besteht ein Anspruch?

Sofern der Geschädigter kein Ersatzfahrzeug anmietet, kann er von der gegnerischen Versicherung eine Nutzungsentschädigung verlangen. Die Nutzungsausfallentschädigung beträgt etwa 35 bis bis 40 % der üblichen Miete und 200 bis 400 % der Vorhaltekosten. In aller Regel wird die konkrete Höhe der Entschädigung bereits im Unfallgutachten benannt.

» Eine Nutzungsausfallentschädigung ist auch zu leisten, wenn ein Oldtimer, Motorrad, Wohnmobil oder Fahrrad beschädigt wurde und vorübergehend nicht genutzt werden kann. Die Höhe der Entschädigung kann hier allerdings abweichen.

Zu zahlen ist die Nutzungsausfallentschädigung für eine angemessene Dauer. Maßgebend ist hier vor allem die im Unfallgutachten genannte Reparaturdauer.

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist sich die Rechtsprechung uneinig, ob ein pauschaler Nutzungsausfall gezahlt werden muss. Zahlreiche Gerichte gehen davon aus, dass ein Anspruch auf Schadensersatz nur besteht, wenn der Eigentümer des Fahrzeugs einen konkreten entgangenen Gewinn nachweisen kann.

Nutzungsausfallentschädigung: Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main Bei weiteren Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

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