Anspruch auf Schmerzensgeld | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Ansprüche auf Schmerzensgeld, Frankfurt

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Schmerzensgeld. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Wann besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?

» Wie viel Schmerzensgeld kann der Geschädigte verlangen?

» Haben Angehörige von Todesopfern einen Anspruch auf Schmerzensgeld?

» Wann haften Arbeitnehmer untereinander auf Schmerzensgeld?

» Kommt es darauf an, ob der Schädiger vorsätzlich oder nur fahrlässig handelt?

» Muss die Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld zahlen?

» Ist das Schmerzensgeld zu versteuern (Lohnsteuer, Einkommenssteuer)?

» Kann der Anspruch auf Schmerzensgeld vererbt und geerbt werden?

» Wie ist die Zahlung von Schmerzensgeld beim Zugewinnausgleich während einer Scheidung zu berücksichtigen (Endvermögen)?

» …und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Bei Ansprüchen auf Schmerzensgeld stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Kostenloser Erstkontakt!

 Sie benötigen einen Anwalt für Ansprüche auf Schmerzensgeld? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

 069 / 348 742 380

 » Online-Kontakt

Häufige Fragen zum Schmerzensgeld

Viele Geschädigte stellen sich erfahrungsgemäß dieselben Fragen. Die wichtigsten Antworten erhalten Sie im folgenden Überblick. Für weitere Fragen zum Schmerzensgeld steht Ihnen Rechtsanwalt Franz selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Bei welchen Rechtsverletzungen ist Schmerzensgeld zu zahlen?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld setzt eine bestimmte Rechtsverletzung voraus. Hierbei kommen vor allem folgende Verstöße in Betracht:

1. Verletzung des Körpers und der Gesundheit

Am häufigsten Befassen sich Gerichte mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Opfer körperlich oder gesundheitlich beeinträchtigt wird.

Beispiele:

» Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung.

» Autounfall oder sonstiger Unfall im Straßenverkehr mit Personenschaden.

» Fehler bei einer ärztlichen Behandlung oder Operation (Behandlungsfehler durch den Arzt bzw. Zahnarzt, fehlerhafte Untersuchung und Diagnose, fehlerhafte Aufklärung über Risiken usw.).

» Angriff durch ein Tier (zum Beispiel: Hundebiss).

» Sturz auf der Straße oder auf dem Bürgersteig (insbesondere wegen Glätte oder Laub, Verletzung der Verkehrssicherungspflicht).

» Unsachgemäße, fehlerhafte oder mangelhafte Tattoos und Piercings (insbesondere bei Entzündungen).

2. Verletzung der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung

Schmerzensgeld muss ein Täter auch in solchen Fällen zahlen, in denen die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung des Opfer verletzt wird. Erfasst sind beispielsweise folgende Taten:

» Freiheitsberaubung, etwa durch Einsperren.

» Sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Zwangsehen, usw.

3. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld kommt schließlich auch dann in Betracht, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wurde.

Beispiele:

» Schwere Beleidigungen, falsche Verdächtigungen und üble Nachreden.

» Verletzung des Rechts am eigenen Bild (insbesondere bei unerlaubter Verbreitung intimer Bilder wie Nacktfotos usw.)

» Unberechtigte Überwachung durch den Arbeitgeber, insbesondere im Privatbereich und in der Intimsphäre.

» Mobbing durch Arbeitgeber, Vorgesetzte und Kollegen.

» Diskriminierung aufgrund der Religion, Rasse, Hautfarbe, Herkunft, etc.

Anwalt Schmerzendgeld Frankfurt & Umgebung (Offenbach, Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, usw.) Haben Sie weitere Fragen, bei welchen Rechtsverstößen Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen.

Besteht ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten?

Ansprüche auf Schmerzensgeld sind rechtlich sehr oft kompliziert. Die meisten Ansprüche werden daher durch einen Rechtsanwalt geltend gemacht.

Auf den eigenen Anwaltskosten bleibt das Opfer allerdings nicht sitzen. Neben dem Schmerzensgeld kann das Opfer vom Täter vielmehr auch verlangen, dass die Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Bei den Anwaltskosten handelt es sich nämlich um einen sog. „Rechtsverfolgungsschaden“.

Anwalt für Schmerzensgeld (Verkehrsunfall, Körperverletzung, Schlägerei, Mobbing, Diskriminierung, usw.) Sie haben weitere Fragen zum Schmerzensgeld? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Wonach bestimmt sich die Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld?

Wie hoch der Anspruch auf Schmerzensgeld ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Schmerzensgeld ist jeweils eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Entscheidend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind bestimmte Faktoren der Tat, des Opfers, sowie des Täters.

Kriterien der Tat:

  • Umstände der Tatausführung (z.B. erniedrigende Behandlung oder entwürdigende Tatbegehung).
  • Einsatz gefährlicher Gegenstände oder Waffen.
  • Niedere Beweggründe.

Kriterien der Tatfolgen:

  • Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.
  • Dauer des Krankenhausaufenthaltes.
  • Art und Dauer der Verletzungen.
  • Verzögerung des Schulabschlusses oder des Abschlusses von Studium und Ausbildung.

Kriterien beim Opfer:

  • Alter (Wahrnehmung und Verarbeitung der Tat)
  • Belastung wegen eines erneuten Durchlebens der Tat (insbesondere bei Vernehmungen vor Gericht und Schweigen des Täters).
  • Vorschäden.

Kriterien beim Täter:

  • Verhalten nach der Tat.
  • Mangelnde Reue.
  • Menschenfeindliche Gesinnung.
  • Leugnen der Tat.
  • Erschweren der Aufarbeitung.

Schmerzendgeld Rechtsanwalt Frankfurt & Umgebung (Hanau, Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach, usw.) Für weitere Fragen zur Höhe des Schmerzensgeldes steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Kann bei einem Arbeitsunfall Schmerzensgeld verlangt werden?

Bei Arbeitsunfällen ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld zwar nicht generell ausgeschlossen, aber nur im Ausnahmefall möglich. Nach den Arbeitsgerichten kann ein geschädigter Arbeitnehmer nämlich nur dann Schmerzensgeld verlangen, falls der Unfall vom Arbeitgeber bzw. von Arbeitskollegen vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Bei einer einfachen oder sogar groben Fahrlässigkeit besteht im Arbeitsrecht damit die Besonderheit, dass kein Schmerzensgeld verlangt werden kann.

Rechtsanwalt für Schmerzensgeld (Arbeitsunfall, Krankenhaus, Verletzung, Unfall, Operation, Mobbing, etc.) Falls Sie weitere Fragen zum Schmerzensgeld bei Arbeitsunfällen haben, können Sie zu Rechtsanwalt Franz gerne unverbindlich Kontakt aufnehmen.

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt in Frankfurt am Main (Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Körperverletzung, Verletzung)Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Die Beratung und Vertretung bei Ansprüchen auf Schmerzensgeld gehört dabei zu den wichtigsten Arbeitsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt