Revision im Strafrecht | Kanzlei Franz

Rechtsanwalt für Strafrecht & Revisionen, Frankfurt

Leistungen im Revisionsrecht

Die Kanzlei Franz vertritt und berät Sie bundesweit bei allen Fragen zur strafrechtlichen Revision. Gerne werden wir auch Ihr Strafurteil auf Rechtsfehler überprüfen.

Bei einer Urteilskontrolle stellen sich eine ganze Reihe von Fragen. Besonders wichtig sind folgende Beispiele:

» Hat das Gericht sämtliche Strafgesetze richtig angewandt und ausgelegt?

» Ist der Angeklagte wirklich Täter oder hat er lediglich Beihilfe geleistet?

» Liegt tatsächlich der Versuch einer Straftat vor? Hat das Gericht einen möglichen Rücktritt übersehen?

» Hat das Gericht eine rechtmäßige Strafe verhängt? Bestehen Fehler bei der Strafzumessung?

» Durfte das Gericht von einer Strafaussetzung zur Bewährung absehen (Bewährungsstrafe)?

» Hat das Gericht sämtliche Zeugen und Beweismittel richtig bewertet und verwertet?

» Sind vom Gericht alle notwendigen Aufklärungen unternommen worden?

» Sind sämtliche Verfahrensregeln eingehalten worden? (Beweisantrag, Belehrung, Anwesenheit des Angeklagten, usw.)

» Hat das Gericht ein Beweisverwertungsverbot übersehen?

» … und vieles mehr!

Ihre Vorteile

Die strafrechtliche Revision gehört zu den kompliziertesten Rechtsgebieten. Bereits deshalb ist fachkundige Hilfe durch einen erfahrenen Strafverteidiger immer vorteilhaft. Neben professioneller Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir vertreten und beraten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht und Revisionsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

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» Online-Kontakt

Häufige Fragen

Wie die Erfahrung lehrt, stellen sich viele Mandanten dieselben Fragen. Der folgende Überblick gibt daher in aller Kürze die wichtigsten Antworten. Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Franz selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wie läuft das Revisionsverfahren ab?

Das Revisionsverfahren ist ein rein schriftliches Verfahren. Eine mündliche Verhandlung findet so gut wie nie statt. Das Verfahren selbst verläuft in mehreren Schritten:

  • Es wird Revision gegen das Strafurteil eingelegt. (Frist: Eine Woche)
  • Der Rechtsanwalt überprüft das Urteil auf Rechtsfehler.
  • Die Revision wird durch den Rechtsanwalt begründet. (Frist: Ein Monat)
  • Das Gericht entscheidet über die Revision.

Bei einer strafrechtlichen Revision sind überaus komplizierte Rechtsfragen zu beantworten. Ein Urteil des Gerichts ist daher erst einige Monate nach Eingang der Revisionsbegründung zu erwarten.

Revision im Strafrecht – Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Bei weiteren Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Welche Fristen sind zu beachten?

Im Revisionsrecht sind zwei unterschiedliche Fristen zu beachten:

Wichtig ist zunächst die Frist zur Einlegung der Revision. Nach § 341 Abs. 1 StPO beträgt diese Frist eine Woche ab Verkündung des Urteils. Für die Einlegung der Revision genügt bereits ein einziger Satz („Hiermit lege ich Revision ein.“).

Als zweites ist sodann die Frist zur Begründung der Revision zu beachten. Nach § 345 Abs. 1 StPO beträgt diese Frist in der Regel einen Monat ab Zustellung des Urteils. Innerhalb dieser Frist muss die Revision umfassend begründet werden.

Anwalt für Revisionen im Strafrecht – Rechtsanwalt Franz Sie haben weitere Fragen zu den Fristen im Revisionsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Gibt es Rechtsmittel gegen das Revisionsurteil?
Viele Betroffene stellen sich die Frage, ob gegen ein Revisionsurteil nochmals Rechtsmittel eingelegt werden können. Lehnt das Gericht die Revision ab, so wird Urteil zunächst einmal rechtskräftig. Dennoch können sich Betroffene gegen das Urteil zur Wehr setzen. Gegen rechtskräftige Urteile stehen vor allem drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVferG).
  • Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
  • Wiederaufnahme des Verfahrens.

Rechtsanwalt für Strafrecht und Revisionsrecht Sie haben weitere Fragen zu Rechtsmitteln gegen ein Revisionsurteil? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt für Strafrecht, Revisionsrecht, Revisionen, FrankfurtRechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Strafrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt