Wichtiger Hinweis: Sehr geehrter Besucher, wegen eines laufenden Großverfahrens können aktuell keine weiteren Angelegenheiten im Prüfungsrecht bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Prüfungsanfechtung und Prüfungsrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Prüfungsanfechtung & Prüfungsrecht (Erstes und Zweites Staatsexamen, Zwischenprüfung, Bachelos, Master, Klausur, Abschlussprüfung, Abitur, etc.)

Leistungen im Prüfungsrecht

Rechtsanwalt Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zur Anfechtung von Klausuren, Examina und sonstigen Prüfungen. Eine zuverlässige Hilfe erhalten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

» Wann kann eine Prüfung angefochten werden? Welche Voraussetzungen hat eine Prüfungsanfechtung?

» Basiert die Note auf einer fehlerfreien Bewertung und Korrektur?

» Welche Antworten dürfen als „falsch“ bewertet werden?

» Wurde im Prüfungsverfahren gegen die Chancengleichheit oder gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen?

» Wie ist die Rechtslage bei Störungen während der Prüfung? (Lärm, Hitze, Kälte, Feueralarm, etc.)

» Sind während der Prüfung wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt worden?

» Wann hat der Prüfling eine Rügepflicht? Ist eine Prüfungsanfechtung möglich, falls eine Rüge nicht erhoben wurde?

» Musste ein Nachteilsausgleich gewährt werden? (Schreibzeitverlängerung, Zulassung besonderer Hilfsmittel, etc.)

» Wann ist ein Prüfer befangen? Wie lässt sich Befangenheit beweisen?

» Besteht bei erfolgreicher Anfechtung der Prüfung ein Anspruch auf Schadensersatz? (Verspäteter Berufseintritt, entgangener Gewinn, etc.)

Ihre Vorteile

Bei einer Prüfungsanfechtung stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung im Prüfungsrecht bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

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Über die Kanzlei

Prüfungsrecht & Prüfungsanfechtung: Rechtsanwalt in Frankfurt/M. (Abitur, Staatsexamen, Zwischenprüfung, Bachelor, Master, Dissertation, uvm.)Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Prüfungsrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt