Freier Dienstvertrag | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Freier Dienstvertrag – Rechtsanwalt in Frankfurt/M.

Leistungen der Kanzlei

Rechtsanwalt Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum freien Dienstvertrag. Eine zuverlässige Hilfe erhalten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

» Welche Rechte bestehen bei Leistungsstörungen? (Verzug, Schlechtleistung, Mängel, Schadensersatz, usw.)

» Bestehen beim Dienstvertrag Ansprüche auf Gewährleistung? Ist eine Minderung bei mangelhaften Leistungen möglich?

» Wann ist der Anspruch auf Vergütung fällig?

» Wie ist der freie Dienstvertrag vom Werkvertrag abzugrenzen?

» Wodurch unterscheiden sich freie Mitarbeiter (Freelancer) von Arbeitnehmern und Scheinselbstständigen?

» Wann verjähren Zahlungsansprüche und sonstige Rechte?

» Wie kann der Dienstvertrag aufgelöst werden? (Kündigung, Rücktritt, Anfechtung, Aufhebungsvertrag, usw.)

» Wem stehen die Urheberrechte und Rechte an Patenten zu? Dem Auftraggeber oder dem Dienstleister?

» Wie können Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen wirksam vereinbart werden?

» …und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Im Dienstvertragsrecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Dienstvertragsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt für Dienstvertragsrecht (Vergütung, Verzug, Gewährleistung, Schadensersatz, Minderung)Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt