Wichtiger Hinweis: Sehr geehrter Besucher, wegen eines laufenden Großverfahrens können aktuell keine weiteren Strafsachen bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Drogen- & Betäubungsmittelrecht | Kanzlei Franz
Leistungen der Kanzlei
Die Kanzlei Franz berät Sie bei allen wichtigen Fragen zum Betäubungsmittelrecht (Drogen, Arzneimittel, Dopingmittel). Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:
» Wann liegt ein strafbarer Besitz von Drogen vor?
» Wie kann man sich gegen ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis verteidigen? Darf die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen?
» Mit welchen Strafen müssen Jugendliche bei Drogendelikten rechnen?
» Kann der Besitz von Drogen zum Eigenkonsum bestraft werden?
» Sollte man als Beschuldigter zu einer Vorladung und Vernehmung erscheinen?
» Darf das Ordnungsamt nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht eine Untersagungsverfügung erlassen, insbesondere wegen Unzuverlässigkeit?
» Mit welchen disziplinarrechtlichen Folgen haben Beamte und Soldaten zu rechnen?
» Darf einem Arzt bzw. Apotheker die Zulassung/Approbation entzogen werden? Ist ein Berufsverbot möglich?
» …und vieles mehr.
Rechtsanwalt Franz vertritt Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende. Die Verteidigung erfolgt sowohl im Strafverfahren als auch gegenüber Behörden und Verwaltungsgerichten.
Ihre Vorteile
Im Drogen- und Betäubungsmittelrecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:
- Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
- Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
- Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
- Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
- Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» Email: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
SERVICE
✓ Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.
✓ Termine innerhalb von 48 Stunden.
✓ Termine auch am Wochenende.
✓ Ratenzahlung vereinbar.
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Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Drogen-, Betäubungsmittel- und Arzneimittelrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt