Darlehens- und Kreditverträge | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
Leistungen im Kredit- und Darlehensrecht
Rechtsanwalt Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zu Ihrem Darlehen oder Kredit.
Bei Bankdarlehen erhalten Sie eine zuverlässige Hilfe unter anderem bei folgenden Fragen:
» Welche Rechte und Belehrungspflichten bestehen beim Verbraucherdarlehen?
» Wann ist beim Kreditvertrag ein Widerruf möglich? Ist die Widerrufsbelehrung der Bank wirksam?
» Unter welchen Voraussetzungen kann das Darlehen gekündigt werden? Besteht ein Sonderkündigungsrecht?
» Hat die Bank einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung? Wurde die Vorfälligkeitsentschädigung korrekt berechnet?
» Welche Rechte bestehen bei der Finanzierung von Immobilien, Autos und sonstigen Sachen? (Darlehensvertrag und „verbundenes Geschäft“)
» Worauf ist bei einer Grundschuld oder Hypothek als Sicherungsmittel von Immobilienkrediten zu achten?
Bei Privatdarlehen berät Sie Rechtsanwalt Franz insbesondere in folgenden Bereichen:
» Wann kann der Kreditgeber das Darlehen kündigen und das Geld zurückverlangen?
» Wer muss den Abschluss des Darlehens beweisen (Beweislast)?
» Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens? Wodurch wird die Verjährung unterbrochen oder gehemmt?
» Sind Zinsen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zu zahlen? Wann sind Zinsen wegen Wuchers sittenwidrig?
» …und vieles mehr.
Ihre Vorteile
Bei Darlehen und Kreditverträgen stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:
- Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
- Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
- Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
- Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
- Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» Email: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
SERVICE
Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.
Termine innerhalb von 48 Stunden.
Termine auch am Wochenende.
Ratenzahlung vereinbar.
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Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertrags- und Darlehensrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt