Leistungen und Rechtsgebiete
Auf dieser Unterseite erhalten Sie einen übersichtlichen Einblick in die Rechtsgebiete, die von der Kanzlei Franz betreut werden. Zu jedem Themenbereich finden Sie eine kurze Einführung, damit Sie schnell einschätzen können, welche Leistungen für Ihr Anliegen relevant sind.
Wenn Sie sich ausführlicher informieren möchten, klicken Sie einfach auf „Mehr erfahren“. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu den jeweiligen Schwerpunkten, den typischen Fallkonstellationen sowie den konkreten Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten. So gelangen Sie mit wenigen Klicks genau zu den Inhalten, die für Sie wichtig sind.
Privat- und Vertragsrecht
Das Vertragsrecht bildet die Grundlage für nahezu alle rechtlichen Vereinbarungen im Alltag und im Geschäftsleben. Es regelt insbesondere, wie Verträge zustande kommen, welche Rechte und Pflichten daraus entstehen und was gilt, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. Erfasst sind zum Beispiel Kaufverträge, Dienstleistungs- und Werkverträge, Verträge zwischen Unternehmen sowie Vereinbarungen zwischen Privatpersonen.
Typische Streitpunkte entstehen etwa bei unklaren Vertragsklauseln, Zahlungsverzug, nicht erbrachten Leistungen, mangelhafter Ausführung, Problemen mit Widerruf oder Kündigung oder der Frage, ob ein Vertrag wegen Anfechtung oder Unwirksamkeit nicht gilt. Auch die Prüfung und Bewertung von AGB, Haftungsregelungen, Fristen und Vertragsstrafen spielt in der Praxis häufig eine wichtige Rolle.
Durch die Einschaltung eines Anwalts lassen sich viele Konflikte bereits frühzeitig klären – etwa durch Vertragsprüfung, rechtssichere Gestaltung, außergerichtliche Verhandlungen oder die Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen. So kann oft eine schnelle Lösung erreicht werden, bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
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Immobilienrecht
Das Immobilienrecht umfasst ein breites Spektrum an rechtlichen Fragen rund um Grundstücke und Gebäude. Ein zentraler Schwerpunkt ist dabei der Immobilienkauf – also der Erwerb von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken. In diesem Bereich geht es häufig um die rechtssichere Gestaltung und Prüfung des Kaufprozesses: vom Kaufvertragsentwurf über die Finanzierung und Absicherung bis hin zur Übergabe und Eintragung im Grundbuch.
Typische Streitpunkte entstehen zum Beispiel bei Mängeln am Objekt (z.B. Feuchtigkeit, Schimmel, versteckte Bauschäden), bei Arglist und fehlenden Angaben, bei Fragen zu Gewährleistung und Haftungsausschlüssen, sowie bei Themen wie Beschaffenheitsvereinbarungen, Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz. Auch die Prüfung von Grundbuchbelastungen (z.B. Dienstbarkeiten, Wegerechte, Grundschulden), Baulasten, Teilungserklärungen oder öffentlich-rechtlichen Vorgaben kann entscheidend sein, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
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Maklerrecht
Das Maklerrecht regelt die rechtlichen Fragen rund um die Tätigkeit von Maklern – insbesondere bei der Vermittlung von Immobilienkäufen, Mietverträgen oder anderen Vertragsabschlüssen. Im Mittelpunkt stehen dabei oft der Maklervertrag und die Voraussetzungen, unter denen eine Maklerprovision (Courtage) überhaupt verlangt werden darf. Häufige Streitpunkte sind zum Beispiel, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, ob der Makler die erforderlichen Informationen korrekt erteilt hat oder ob seine Tätigkeit tatsächlich ursächlich für den späteren Vertragsabschluss war.
In der Praxis entstehen Konflikte oft dann, wenn eine Provision gefordert wird, obwohl der Auftraggeber die Leistung als unzureichend ansieht, der Kontakt bereits vorher bestand oder Form- und Informationspflichten nicht eingehalten wurden. Durch die Einschaltung eines Anwalts lassen sich viele dieser Fragen frühzeitig klären – etwa durch die Prüfung von Verträgen, Exposés und Provisionsforderungen sowie durch Verhandlungen mit der Gegenseite. So kann in vielen Fällen eine außergerichtliche Lösung erreicht werden, ohne dass es zu einem aufwendigen Gerichtsverfahren kommt.
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