Anwaltsgebühren: Wie hoch sind die Kosten?

Welche Anwaltskosten entstehen, ist stets von der konkreten Leistung des Rechtsanwalts abhängig. Hauptsächlich können vier verschiedene Kosten entstehen, nämlich Gebühren für:

  • eine Erstberatung.
  • die außergerichtliche Vertretung.
  • die Vertretung vor Gericht.
  • die Erstellung oder Kontrolle von Verträgen.

Auf dieser Unterseite werden Ihnen diese Kosten kurz erklärt. Bei weiteren Fragen können Sie sich per Email oder Telefon selbstverständlich jederzeit an die Kanzlei wenden. Gerne erstellen wir für Sie auch einen Kostenvoranschlag.

Erstberatung

Gegenüber Verbrauchern darf ein Rechtsanwalt für ein erstes Beratungsgespräch maximal 226,10 EUR* in Rechnung stellen. Die Kanzlei Franz berechnet für die Erstberatung in aller Regel 150,00 bis 180,00 EUR* . Bei einfachen und kurzen Angelegenheiten kann selbstverständlich auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden. 

Die Erstberatung ist nicht mit dem bloßen Erstkontakt per Telefon oder Email zu verwechseln. Erst wenn Sie sich dazu entschlossen haben, sich kostenpflichtig beraten zu lassen, kommt ein Anwaltsvertrag zustande. Findet nur ein einziges Gespräch statt, so handelt es sich um eine Erstberatung. Wie lange die Beratung dauert, ist unerheblich.

Die Erstberatung hat den Sinn, Ihnen eine Entscheidungshilfe zu geben. Sie erfahren zum Beispiel, ob Ihnen zivilrechtliche Ansprüche zustehen, ob Sie sich gegen eine Kündigung wehren können oder ob eine Klage erfolgreich angefochten werden kann.

*Preise jeweils inkl. USt.

Kostenlose Beratung?

Bitte beachten Sie, dass eine kostenlose Beratung hier nicht angeboten werden kann. Dies ist aus wirtschaftlichen Gründen und zur Vermeidung von Haftungsrisiken nicht möglich.

Einige Kanzleien und Dienstleister bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu diesen auf. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Auch beim örtlichen Anwaltverein können Sie sich zu den wichtigsten Themen von ehrenamtlichen Rechtsanwälten kostenlos beraten lassen. Teilweise ist das Beratungsangebot aber auf Bedürftige beschränkt. Mehr Informationen finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Anwaltvereine (z.B. hier bzgl. des Frankfurter Anwaltvereins).

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung berechnet die Kanzlei Franz die gesetzlichen Gebühren, sofern der Aufwand absehbar ist. Andernfalls wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen (Stundensatz).

In zivilrechtlichen Angelegenheiten berechnen sich die Gebühren nach der Höhe des jeweiligen Streitwertes. Ein Streitwert von nur 1.000 € verursacht weniger Kosten als ein Streitwert von 50.000 €. Eine erste Hilfe bietet Ihnen der Kostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.

Sie haben weitere Fragen zu den Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung? Gerne erstellen wir für Sie einen Kostenvoranschlag.

Gestaltung und Kontrolle von Verträgen

Falls Sie einen Rechtsanwalt ausschließlich damit beauftragen wollen, einen Vertrag zu überprüfen oder zu entwerfen, so gibt es keine gesetzlichen Gebühren. Die Anwaltskosten müssen also frei ausgehandelt werden.

Eine einfache Vertragskontrolle übernimmt die Kanzlei Franz ab 350,00 EUR*, bei notariellen Verträgen und im unternehmerischen Bereich ab etwa 550,00 EUR*.

Das Erstellen von AGBs und Verträgen erfolgt in aller Regel auf der Basis einer zeitabhängigen Vergütung. Der Stundensatz beträgt dabei regelmäßig 240,00 EUR*.

Im Einzelnen hängen die Kosten von der Komplexität und Länge des Vertrages ab. Gerne werden wir hierzu einen Kostenvoranschlag erstellen.

*Preise jeweils inkl. USt.

Wann sind die Kosten zu zahlen?

Die Anwaltskosten werden in der Regel als Kostenvorschuss zu Beginn des Mandats bezahlt. Möglich ist auch die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

Wenn Sie eine Klage erheben möchten, ist neben dem Vorschuss der Anwaltskosten auch noch ein Vorschuss der Gerichtskosten zu leisten. Dazu erlässt die jeweilige Gerichtskasse eine Kostenrechnung.

Kostenvoranschlag erwünscht?

Kostentransparenz ist für die Kanzlei Franz ein wichtiges Thema. Falls Sie unsicher sind, welche Kosten durch eine Klage oder anwaltliche Beratung auf Sie zukommen, werden wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag erstellen. Dies ist für Sie kostenfrei und unverbindlich!

Benutzen Sie für die Anfrage das folgende Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-franz.com. Sollten wir in der Sache nicht tätig werden können, werden wir versuchen, Ihnen eine geeignete Kanzlei vorzuschlagen.

Kontaktieren Sie uns.

Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen.