Immobilienkaufvertrag überprüfen lassen –
bevor Sie unterschreiben
Klarheit und Sicherheit vor dem Notartermin
Sie stehen vor dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages und möchten teure Fehler beim Kauf oder Verkauf vermeiden? Wir unterstützen Sie gerne!
Die Frankfurter Kanzlei Franz berät seit 2014 bei Rechtsfragen rund um die Immobilie. Wir prüfen Kaufverträge über Häuser, Wohnungen, Baugrundstücke und Gewerbeobjekte – bundesweit, zügig und zum Festpreis.
Ihre Vorteile bei der Vertragsprüfung:
- Beratung speziell nach Ihrer Rolle als Käufer oder Verkäufer.
- Schriftliches Gutachten inklusive Erklärungen & Änderungsvorschlägen.
- Persönliche Besprechung Ihrer Fragen zum Kaufvertrag.
- Prüfung von Exposé und Grundbuch ohne Zusatzkosten!
Vertragsprüfung
Festpreis ohne versteckte Kosten
Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Zugverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten.
Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 2014 gehören das Vertrags- und das Immobilienrecht zu den wichtigsten Rechtsgebieten. Wir begleiten Privatpersonen und Unternehmen bundesweit – von der vorbeugenden Beratung und Risikoanalyse bis zur Vertretung vor Gericht.
Beratungen können klassisch vor Ort erfolgen oder gerne per Telefon, Videocall oder E-Mail.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt
Wir prüfen Kaufverträge über…
Wohnimmobilien
Ein- und Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung, Reihenhaus, Doppelhaushälfte usw.
Mietimmobilien
Bereits vermietete Immobilien und solche, die vom Käufer erst künftig vermietet werden sollen.
Altbauten
Bestandsimmobilien aller Art und Baujahre, denkmalgeschützte Immobilien und Sanierungsobjekte.
Sonderimmobilien
Gewerbeimmobilien, Ferienwohnungen, Pflegeimmobilien, Immobilien mit Altlastenverdacht, sonstige Immobilien zur Vermögensanlage.
Neubauten
Insbesondere Bauträgerverträge und Verträge über noch zu errichtende Fertighäuser.
Erbbaurecht
Begründung des Erbbaurechts, Weiterveräußerung von Grundstücken mit bereits bestehendem Erbbaurecht.
Kosten für die Vertragskontrolle
Bei Kaufpreisen bis eine Million Euro
Bei einem Kaufpreis von bis zu einer Million Euro können Sie mit folgenden Festpreisen rechnen:
Bestehende Wohnimmobilie
Überprüfung eines Kaufvertrages über eine gebrauchte Wohnimmobilie (Wohnung, Haus).
Neubauten und Sonderimmobilien
Neubauten, Bauträgervertrag, Pflegeimmobilie, Gewerbeimmobilie, Erbbaurechte, Altlastenflächen etc.
Zusätzliche Dokumente
Mietverträge, Maklerverträge, Teilungserklärungen, Beschlüsse der WEG etc.
Informationen zu den Kosten
Vertragsprüfung zum Festpreis
Sie möchten Ihren Kaufvertrag prüfen lassen? Senden Sie uns hierzu gerne eine unverbindliche Anfrage. So können wir die Komplexität einschätzen und Ihnen ein faires Angebot unterbreiten.
Keine Zusatzkosten für die Prüfung von Exposé und Grundbuch.
Sonstige Dokumente je nach Bedarf.
Anwaltliche Kontrolle
Warum ist eine Prüfung Ihres Kaufvertrages sinnvoll?
Überprüfung Ihres Kaufvertrages – bundesweit zum Festpreis.
Schwächen notarieller Entwürfe erkennen
Niemand möchte einen Kaufvertrag mit „versteckten Fallen“ oder möglichen Schwachstellen unterschreiben. Eine anwaltliche Prüfung schafft Klarheit für Käufer und Verkäufer.
Die Problematik bei Notarverträgen
Deutsche Immobilien sind sehr begehrt. Spätestens wenn der Notar den Vertragsentwurf vorlegt, haben Verkäufer und Käufer jedoch viele Fragen und Bedenken .
Notare greifen häufig auf standardisierte Vertragsmuster zurück, die nicht immer auf die Bedürfnisse des Einzelfalls zugeschnitten sind. Zudem können solche Verträge aufgrund der sich wandelnden Rechtsprechung teilweise überholt sein. Für Käufer und Verkäufer bedeutet dies ein erhebliches Risiko.
Käufer und Verkäufer sollten daher vor Abschluss des Kaufvertrages von einem Anwalt für Immobilienrecht kontrollieren lassen, ob der Vertrag nachteilige Regelungen enthält. So lassen sich Risiken bereits vor der notariellen Beurkundung identifizieren und wirksam minimieren.
Neutralität vs. Interessenvertretung
Eine Überprüfung des Kaufvertrages ist auch deshalb ratsam, weil der Notar gegenüber beiden Vertragsparteien zu strikter Neutralität verpflichtet ist. Ein Anwalt vertritt dagegen ausschließlich die Interessen seines Mandanten.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts bietet daher die Möglichkeit, den Immobilienkaufvertrag gezielt auf Schwächen zu untersuchen, um so dem Käufer oder Verkäufer mögliche Änderungen vorzuschlagen.
Prüfung von Exposé und Grundbuch inklusive
Wenn Sie uns mit der Prüfung Ihres Kaufvertrags beauftragen, ist die Kontrolle von Exposé und Grundbuchauszug inklusive. Es entstehen hierfür keine zusätzlichen Kosten.
Exposé: Warum eine Überprüfung erforderlich ist
Eigentumswohnungen und Wohnhäuser werden üblicherweise vor dem Verkauf im Internet inseriert. Das Exposé schafft so Erwartungen des Käufers an den Zustand der Immobilie - unabhängig davon, ob es vom Verkäufer selbst oder von einem Makler veröffentlicht wurde.
Für die Vertragsprüfung ist das Exposé aus mehreren Gründen wichtig: Im Kaufvertrag werden häufig nicht alle im Exposé enthaltenen Angaben zur Immobilie wiederholt. Es kann sich aber auch herausstellen, dass die Angaben im Exposé fehlerhaft waren.
Werden solche Abweichungen erst nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt, kann es schnell zu einem kostspieligen Rechtsstreit kommen. Der Streit dreht sich dann meist um die Frage, ob die Angaben im Exposé verbindlich sind und ob der Verkäufer dafür haftet.
Konsequenzen für die Vertragsprüfung:
Wenn Sie den Kaufvertrag prüfen lassen möchten, empfehlen wir Ihnen daher, uns auch das Exposé zuzusenden.
Grundbuch: Worauf bei der Prüfung zu achten ist
Der Grundbuchauszug zeigt, wem die Immobilie gehört und ob Rechte Dritter oder Belastungen eingetragen sind (z.B. Grundschulden, Vormerkungen, Wegerechte).
Bei der Vertragsprüfung ist entscheidend, dass der Kaufvertrag klar festlegt, welche Belastungen übernommen werden und welche vor Eigentumsübergang zu löschen sind – einschließlich Ablauf, Nachweisen und Kosten. So lassen sich spätere Streitigkeiten und finanzielle Risiken vermeiden.
Wenn Sie den Kaufvertrag prüfen lassen möchten, senden Sie uns bitte auch den aktuellen Grundbuchauszug zu.
Inhalt der Prüfung
Worauf wird Ihr Kaufvertrag überprüft?
Eckpfeiler der Vertragsprüfung
Jeder Immobilienkaufvertrag enthält eine Vielzahl von Regelungen zu unterschiedlichen Themen. Ziel der anwaltlichen Vertragsprüfung ist es, Ihnen als Käufer oder Verkäufer die Bedeutung der einzelnen Regelungen vor Augen zu führen und diese kritisch auf Risiken und Schwachstellen zu überprüfen.
Besonders wichtig sind fünf Eckpfeiler, die bei jedem Kaufvertrag überprüft werden müssen. Dies gilt unabhängig davon, ober der Kaufvertrag für den Käufer oder Verkäufer kontrolliert wird.
Wenn Sie Ihren Immobilienkaufvertrag überprüfen lassen möchten, nehmen wir insbesondere folgende Bereiche unter die Lupe:
Einzelheiten zu den Prüfungsthemen
1. Angaben zu den Parteien und zum Kaufobjekt
- Besonderheiten bei Personenmehrheiten und juristischen Personen (z.B. Eheleute, GmbH, GbR, Erbengemeinschaft usw.).
- Konkrete Bezeichnung der Immobilie, des Inventars, mitverkaufter Gegenstände (Küche, Photovoltaikanlage, Carport usw.).
- Handeln von Vertretern, Bevollmächtigten und Betreuern für eine Vertragspartei (Käufer / Verkäufer).
2. Gewährleistung und Haftung
- Gewährleistungsausschluss und Mängelrechte (Reichweite, Wirksamkeit, Folgen).
- Beschaffenheitsvereinbarungen im Kaufvertrag, Vereinbarung über Rechts- und Sachmängel.
- Bedeutung von Wissenserklärungen des Verkäufers (Abgrenzung zu verbindlichen Angaben).
- Angaben im Exposé und Folgen für die Vereinbarungen im Kaufvertrag.
3. Zahlung und Besitzübergabe
- Zahlungsmodalitäten im Kaufvertrag (Direktzahlung, Anderkonto etc.).
- Regelungen im Notarvertrag zur Fälligkeit des Kaufpreises, Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug.
- Erklärungen von Käufer und Verkäufer zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
- Voraussetzungen und Zeitpunkt der Besitzübergabe, Folgen von Verzug wegen verspäteter Räumung und Schlüsselübergabe.
4. Grundschuld, Vormerkung und Belastungen
- Saubere Regelung der Auflassungsvormerkung.
- Löschung und Übernahme von Grundschulden, Eintragung neuer Grundschuld für den Käufer zwecks Finanzierung.
- Sonstige Eintragungen im Grundbuch (z.B. Nießbrauch, Wegerecht, Wohnrechte).
- Notarielle Vollmacht für zu beantragende Eintragungen.
5. Kosten, Lasten und sonstige Gebühren
- Verteilung der öffentlichen Lasten, Übergang auf den Käufer (u.a. Erschließungs- und Anliegerbeiträge).
- Maklerklausel zur Regelung und Verteilung der Provision laut Kaufvertrag.
Vertragsprüfung für Käufer und Verkäufer
Ob Haus, Wohnung oder sonstige Immobilie – der Kaufvertrag muss gezielt aus der Perspektive von Käufer bzw. Verkäufer geprüft werden.
Für Käufer
Eine Vertragsprüfung ist für Käufer vor einem Immobilienkauf von zentraler Bedeutung, um eine nachteilige Vertragsgestaltung zu vermeiden. Dies gilt besonders beim Kauf eines bebauten Grundstücks (z.B. Hauskauf, Wohnungskauf).
1. Haftungsausschluss verstehen und begrenzen
Gerade beim Kauf gebrauchter Immobilien enthalten Kaufverträge fast immer einen weitreichenden Ausschluss der Gewährleistung. Für Käufer ist es entscheidend zu verstehen, was das konkret bedeutet und wo sich Spielraum zu ihren Gunsten schaffen lässt.
Käufer können die Wirkung eines Haftungsausschlusses deutlich begrenzen, indem bestimmte Eigenschaften der Immobilie positiv im Vertrag festgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um Beschaffenheitsvereinbarungen.
Wichtig ist dies insbesondere bei Punkten, die für den Käufer von zentraler Bedeutung sind und bislang nur im Exposé erwähnt werden. In Betracht kommen etwa:
- Wohnfläche,
- Baujahr und wesentliche
- Modernisierungen (Dach, Heizung, Elektrik, Fenster),
- Nutzbarkeit von Räumen oder Anbauten,
Mieteinnahmen bei vermieteten Objekten,
Zustand bestimmter Gebäudeteile oder Anlagen.
2. Auflassungsvormerkung richtig einsetzen
Auch im Hinblick auf die Kaufpreiszahlung ist eine Vertragsprüfung für Käufer zentral: Im Vertrag muss klar geregelt sein, dass der Kaufpreis erst dann fällig wird, wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist und alle Voraussetzungen für einen lastenfreien Eigentumserwerb vorliegen.
Unklarheiten in diesem Bereich bergen für den Käufer die Gefahr einer ungesicherten Vorleistung – also zu zahlen, obwohl sein lastenfreier Eigentumserwerb noch nicht ausreichend gesichert ist.
3. Übergabe korrekt regeln
Im Hinblick auf Übergabe und mögliche Verzögerungen ist eine saubere vertragliche Regelung für Käufer besonders wichtig. Dies gilt vor allem für selbstgenutzte Wohnimmobilien.
Bei der anwaltlichen Prüfung des Kaufvertrages ist darauf zu achten, dass die Übergabe klar geregelt ist und bei Verzögerungen keine Vereinbarungen zum Nachteil des Käufers getroffen werden.
Für Verkäufer
Für Verkäufer ist die Vertragsprüfung vor einem Immobilienverkauf wichtig, um rechtliche Risiken zu minimieren. Dies gilt unabhängig von der Art der verkauften Immobilie (z.B. EFH, Wohnung oder unbebautes Grundstück).
Hier die wichtigsten Themenbereiche:
1. Haftung und Gewährleistung klar regeln
Im Kaufvertrag wird festgelegt, für welche Eigenschaften der Immobilie Sie als Verkäufer haften und für welche Mängel eine Haftung ausgeschlossen werden soll. Ohne Prüfung drohen z. B.:
- Unklare oder zu weit gefasste Gewährleistungsklauseln.
- Formulierungen, die als „arglistiges Verschweigen“ von Mängeln ausgelegt werden können.
- Unnötige Haftungsübernahme für Schäden vor Übergabe.
- Fehlende oder ungenaue Angaben zu bekannten Mängeln.
Wichtig ist hier insbesondere eine kritische Betrachtung des Exposés, da dieses vom Notar nicht geprüft wird. Abweichungen zwischen Kaufvertrag und Exposé sind einer der häufigsten Ursachen für spätere Rechtsstreitigkeiten.
- Wichtig: Zu einer Überprüfung ist der Verkäufer verpflichtet, wenn das Exposé von einem Makler erstellt wurde!
Im schlimmsten Fall wird der Verkäufer noch Jahre nach dem Verkauf in Anspruch genommen – etwa für Feuchtigkeitsschäden, Baumängel oder Streit wegen Flächenangaben.
2. Zahlung des Kaufpreises absichern
Der Kaufvertrag regelt, unter welchen Bedingungen der Kaufpreis gezahlt wird. Aus der Perspektive des Verkäufers geht es bei der Vertragsprüfung hier vor allem um die Sicherung des Zahlungsanspruchs sowie um einen reibungslosen Vollzug des Kaufvertrages:
- Ist klar geregelt, ab wann die Fälligkeit des Anspruchs auf Kaufpreiszahlung eintritt?
- Sind die Voraussetzungen für die Auszahlung (z.B. Grundschuldlöschung, Eintragung der Vormerkung) korrekt formuliert?
- Gibt es Regelungen für den Fall, dass der Käufer doch nicht zahlt?
Ohne klare vertragliche Regelungen riskiert der Verkäufer Verzögerungen, Unsicherheiten oder im Extremfall, dass er am Ende weder den Kaufpreis erhält noch über eine unbelastete Immobilie verfügt.
3. Nachteilige Klauseln vermeiden
Oft nutzen Notare allgemeine Vertragsmuster für eine Vielzahl von Fällen. Dadurch können Klauseln verwendet werden, die für die konkrete Situation nicht angemessen sind und den Käufer unnötig begünstigen.
Folgende Beispiele gilt es zu beachten, wenn Sie als Verkäufer Ihren Kaufvertrag überprüfen lassen:
- Unverhältnismäßig lange Fristen oder einseitige Rücktrittsrechte, etwa bei Scheitern der Finanzierung.
- Unklarheiten bzgl. der Übergabe und Haftung bei verspäteter Räumung.
- Fehlende Absicherungen im Zusammenhang mit der Auflassungsvormerkung.
Eine unabhängige Prüfung stellt sicher, dass Sie als Verkäufer hierbei nicht einseitig benachteiligt wird.
Zusammengefasst:
Eine Prüfung des Immobilienkaufvertrages durch einen Anwalt minimiert Risiken vor unerwarteter Haftung, Zahlungsausfällen und Streit nach dem Verkauf.
Ihr Weg zu uns
Ablauf und Dauer der Vertragsprüfung
So funktioniert die Vertragsprüfung – vom Angebot bis zur Rechnung im Überblick.
Unverbindliche Anfrage
- Einreichung von Kaufvertrag, Grundbuchauszug und Exposé per Kontaktformular.
- Prüfung weiterer Unterlagen möglich (z.B. Mietvertrag, Maklervertrag).
- Kostenangebot per E-Mail innerhalb von 1 Werktag erhalten.
Vertragsprüfung & Gutachten.
- Mit dem Angebot erhalten Sie einen kurzen Fragebogen, damit wir den Kaufvertrag passgenau prüfen können.
- Schriftliches Gutachten innerhalb von 3 Werktagen, sobald alle Unterlagen vorliegen.
Persönliche Beratung
- Klärung Ihrer übrigen Fragen per Telefon, Videocall oder vor Ort.
- Typische Dauer des Gesprächs bei Wohnimmobilien: 30–45 Minuten.
Rechnung & Bezahlung
- Zahlungsziel von 30 Tagen. Bequeme Begleichung per Überweisung.
Rechtsgutachten
Welchen Inhalt hat das Gutachten?
Verständlich. Strukturiert. Handlungssicher.
Im Gutachten analysieren wir den Kaufvertrag und bewerten jede Klausel nach dem jeweiligen Risiko.
Mit unserem Ampelsystem erhalten Sie umsetzbare Empfehlungen und klare Begründungen, was vor der Beurkundung sinnvoll ist.
Klare Orientierung
Handlungsbedarf sofort erkennbar.
Konkrete Empfehlungen
Hinweise für Nachverhandlungen.
Kein „Juristendeutsch“
Verständliche Erklärungen zu Ihrem Vertrag.
Unser Ampelsystem
Hohes Risiko: kritische Klausel
Rot steht für kritische Regelungen mit potenziell erheblichen Nachteilen.
- Diese Punkte sollten vor Unterschrift geklärt oder angepasst werden.
- Sie erhalten Handlungsempfehlungen für den Kontakt mit dem Notar.
Optimierungen möglich
Gelb kennzeichnet mögliche Verbesserungen bei Klauseln.
- Wir schlagen konkrete Formulierungen und Verhandlungsoptionen vor.
Keine wesentlichen Risiken
Grün bedeutet: keine wesentlichen Risiken erkennbar.
- Die Klausel ist unauffällig – wir erläutern dies kurz im Gutachten.
Kostenanfrage
Angebot erwünscht? Sehr gerne!
Sie möchten Ihren Immobilienkaufvertrag anwaltlich überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Kostenanfrage.
Bitte nutzen Sie für Ihre Nachricht idealerweise das Kontaktformular, da so auch größere Dateien versendet werden können. Bei kleineren Dateien können Sie uns alternativ auch gerne eine E-Mail an die Adresse info@kanzlei-franz.com senden.

Kontaktieren Sie uns.
Wir melden uns bis zum nächsten Werktag.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Christian D. Franz
Beethovenstr. 2, 60325 Frankfurt a.M.
info@kanzlei-franz.com
+49 69 348 742 380
Mo-Fr: 09:00–17:00 Uhr
Fragen zur Vertragsprüfung?
Sie möchten sich über Einzelheiten zur Vertragsprüfung informieren? Senden Sie uns gerne eine Nachricht!
FAQ
Häufige Fragen zur Vertragsprüfung
Sie möchten Ihren Kaufvertrag überprüfen lassen und haben Fragen zum Ablauf und Inhalt?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was umfasst die Vertragsprüfung für KÄUFER?
Interessen des Käufers als Ausgangspunkt der Vertragsprüfung
Bei der Prüfung eines Immobilienkaufvertrags werden alle Klauseln geprüft – mit Blick auf die typischen (oft gegensätzlichen) Interessen von Käufer und Verkäufer. Für Käufer stehen dabei insbesondere diese Punkte im Fokus:
Haftungsausschluss & Gewährleistung
Bei älteren Immobilien ist die Gewährleistung meist ausgeschlossen. Entscheidend ist, wie weit der Haftungsausschluss reicht und ob der Vertrag Beschaffenheitsvereinbarungen (z. B. Baujahr, Wohnfläche) enthält. Solche Vereinbarungen sind besonders wichtig, weil sie rechtlich „stärker“ wirken als ein allgemeiner Haftungsausschluss.
Räumung & Übergabe
Die Übergabe muss klar geregelt sein. Geprüft wird vor allem, welche Rechte der Käufer bei verspäteter Übergabe hat – und ob der Vertrag hierzu sinnvolle Regelungen enthält.
Auflassungsvormerkung
Die Vormerkung ist zentrale Absicherung des Käufers, damit der Eigentumserwerb rechtlich gesichert wird. Der Vertragsentwurf muss hier sauber gestaltet sein.
Grundbuchbelastungen & Finanzierung
Der Käufer braucht regelmäßig eine lastenfreie Übertragung (Löschung alter Grundschulden/Belastungen) und zugleich eine sichere Finanzierbarkeit (Eintragung einer Käufergrundschuld für die Bank). Gerade diese Klauseln sind oft komplex – hier wird bei der Vertragsprüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und praktikable Abwicklung geprüft.
Was umfasst die Vertragsprüfung für VERKÄUFER?
Für Verkäufer ist die Vertragsprüfung vor einem geplanten Immobilienverkauf wichtig, um Risiken zu vermeiden und zu minimieren – unabhängig von der Art der Immobilie (z.B. EFH, Wohnung oder Gewerbeobjekt).
Hier die wichtigsten Themenbereiche:
1. Haftung und Gewährleistung
Im Kaufvertrag wird festgelegt, wofür Sie als Verkäufer haften und welche Mängel ausgeschlossen werden sollen. Ohne Prüfung drohen z. B.:
- Unklare oder zu weit gefasste Gewährleistungsklauseln.
- Formulierungen, die als „arglistiges Verschweigen“ ausgelegt werden können.
- Unnötige Haftungsübernahme für Schäden vor Übergabe.
- Fehlende oder ungenaue Angaben zu bekannten Mängeln.
Wichtig ist besonders eine kritische Betrachtung des Exposés, da dieses vom Notar nicht geprüft wird. Abweichungen zwischen Kaufvertrag und Exposé gehören zu den häufigsten Ursachen späterer Streitigkeiten.
2. Zahlung des Kaufpreises
Der Kaufvertrag regelt, wann und unter welchen Bedingungen der Kaufpreis gezahlt wird. Aus Verkäufersicht geht es vor allem um die Sicherung des Zahlungsanspruchs und einen reibungslosen Vollzug:
- Ist klar geregelt, ab wann der Kaufpreis fällig ist?
- Sind die Voraussetzungen für die Auszahlung korrekt formuliert?
- Was geschieht, falls der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät?
3. Nachteilige Klauseln ausschließen
Notare nutzen häufig Vertragsmuster. Dadurch können Klauseln enthalten sein, die im konkreten Fall unangemessen sind und den Käufer begünstigen. Achten Sie insbesondere auf:
- Unverhältnismäßig lange Fristen oder einseitige Rücktrittsrechte (z.B. bei Finanzierungsproblemen).
- Unklarheiten zur Übergabe und zur Haftung bei verspäteter Räumung.
- Fehlende Absicherungen rund um die Vormerkung.
Eine sorgfältige Prüfung des Immobilienkaufvertrages hilft, teure Fehler zu vermeiden.
Welche Kosten entstehen für die Vertragsprüfung?
Kaufpreis unter einer Million Euro:
Für die Prüfung des Kaufvertrages berechnen wir einen pauschalen Festpreis. Bei gebrauchten Wohnimmobilien betragen die Kosten üblicherweise 599 €, bei sonstigen Immobilien 999 €. Die Kosten sind inklusive Umsatzsteuer.
Kaufpreis über einer Million Euro:
Bei einem geplanten Kaufpreis von über einer Million Euro erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Für einen Kostenvoranschlag nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wie lange dauert die Überprüfung des Kaufvertrages
Wenn Sie Ihren Immobilienkaufvertrag von der Kanzlei Franz überprüfen lassen möchten, erfolgt die Bearbeitung regelmäßig innerhalb von drei Werktagen ab Auftragserteilung.
Zusammen mit unserem Kostenangebot erhalten Sie die Unterlagen für die Mandatierung. Wenn Sie uns mit der Prüfung des Vertrags beauftragen möchten, können Sie den Auftrag bequem elektronisch erteilen. Sobald uns Ihre Beauftragung vorliegt, werden wir für Sie tätig und prüfen den Kaufvertrag über die betreffende Immobilie.
Welchen Inhalt hat das Gutachten?
Das schriftliche Rechtsgutachten gibt Ihnen eine verständliche, anwaltliche Einschätzung der rechtlichen Risiken und Lösungswege zum geplanten Kaufvertrag. Das Gutachten ist auf Ihre Position als Käufer bzw. Verkäufer zugeschnitten.
Zu den einzelnen Prüfpunkten erhalten Sie klare Empfehlungen und Vorschläge.
Welche Arten von Immobilien werden überprüft?
Wir prüfen Kaufverträge für praktisch alle Immobilientypen – unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.
Dazu zählen insbesondere Einfamilienhäuser (EFH), Mehrfamilienhäuser (MFH), Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte (z.B. Büro, Praxis, Laden, Halle), Grundstücke (bebaut und unbebaut) sowie Sonderimmobilien (z.B. Pflegeimmobilien, Ferienwohnungen) oder Erbbaurechte.
