COPYTRACK: Betrug und Abzocke oder legitim?

Abbruch von Vertragsverhandlungen - Anspruch auf Schadensersatz?

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden über Emails von Copytrack. Aus heiterem Himmel werden angebliche Verstöße gegen Bildrechte geltend gemacht. Hier erfahren Sie, was dahinter steckt und wie Sie reagieren können.

Email von Copytrack erhalten? Ich auch!

Unerwartete „Berechtigungsanfrage“ von Copytrack

Mitte Oktober 2024 erhielt ich per E-Mail eine „Berechtigungsanfrage“ von Copytrack. Diese Firma war mir bis dahin völlig unbekannt.

Der Inhalt der E-Mail hat mich sehr überrascht. Erhoben wurde gegen mich der Vorwurf, dass ich möglicherweise über keine Lizenz für die Nutzung eines Bildes verfüge, das ich auf dieser Website meiner Kanzlei verwende.

Laut E-Mail handelt Copytrack nicht im eigenen Namen, sondern für Yay Images. Yay Images ist ein in Norwegen ansässiges Unternehmen im Bereich der Stockfotografie.

Der Vorwurf kam für mich in mehrfacher Hinsicht unerwartet. Zum einen bin ich Rechtsanwalt und verwende auf dieser Website ausschließlich lizenziertes oder lizenzfreies Bildmaterial. Zum anderen habe ich das von Copytrack beanstandete Bild bereits vor über zehn Jahren (im Jahr 2014!) mit einer gültigen Lizenz von Shutterstock erworben.

Im folgenden Screenshot von Shutterstock sehen Sie links das von Copytrack gerügte Bild und rechts rot hervorgehoben die auf mich lautende Lizenz.

Inhalt der Email von Copytrack

In der E-Mail fordert mich Copytrack auf, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass ich im Besitz einer gültigen Lizenz für die Bildnutzung bin. Gleichzeitig wird mir das „Angebot“ unterbreitet, die Angelegenheit abzuschließen, sofern eine Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 350,00 € oder der Erwerb einer Jahreslizenz für 389,59 € erfolgt.

Die Aufforderung zum Lizenznachweis und das „Zahlungsangebot“ sind für den juristisch geschulten Empfänger recht bemerkenswert, da Copytrack auf eigene Nachweise völlig verzichtet.

Copytrack liefert in der E-Mail keinerlei Nachweis für die Beauftragung durch Yay Images oder für deren angebliche Rechteinhaberschaft an dem Bild.

» Was das für Sie bedeutet, erläutere ich etwas weiter unten.

Alles Betrug oder doch nicht?

Warum schreibt Copytrack eine solch unsinnige Email?

Die Antwort ist relativ einfach: Copytrack scheint automatisiert das Internet zu durchsuchen, und zwar nach Bildern, die sich in der Datenbank von Yay Images befinden und auf Websites wie dieser hier verwendet werden.

Eine solche Bildersuche kann übrigens jeder selbst ausprobieren, zum Beispiel mit der Reverse Image Search von Google.

Wird Copytrack auf fremden Webseiten fündig, werden automatisiert vorformulierte E-Mails an den Betreiber der Webseite verschickt. Je nach Adressat wird die E-Mail in verschiedenen Sprachen verfasst.

Es wird durch Copytrack also gewissermaßen mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Man hofft, dass der Empfänger keine Lizenz besitzt und „dumm“ genug ist, auf das „Zahlungsangebot“ einzugehen.

Wer der Empfänger dieser E-Mails ist, wird von Copytrack sicherlich nicht näher überprüft. Anders ist es kaum zu erklären, dass man sogar einer Anwaltskanzlei eine unrechtmäßige Bildnutzung unterstellt.

Ein windiges Geschäftsmodell, aber nicht zwangsläufig Betrug

Natürlich ist die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen nicht per se illegitim. Fotografen und Künstler haben ein Recht darauf, dass ihre Werke fair und legal genutzt werden.

Das Problem bei Copytrack ist jedoch, dass weit über das Ziel hinausgeschossen wird. Wie man durch eine kurze Recherche herausfinden kann, sind viele Empfänger der E-Mails (so wie ich) sehr wohl im Besitz einer Lizenz oder das Bild ist von vornherein lizenzfrei.

Dies alles bedeutet für mich: Copytrack ist durch seine Vorgehensweise ein hochgradig unseriöses Unternehmen, aber nicht unbedingt betrügerisch.

Die Bewertungen zu Copytrack und Yay Images sprechen hierzu ebenfalls eine eindeutige Sprache (Screenshots von trustpilot.com):

Wie sollten Sie als Betroffener reagieren?

Copytrack fordert dazu auf, die Lizenzierung des verwendeten Bildes nachzuweisen. Dieser Aufforderung sollten Sie zwar durchaus nachkommen. Geschehen sollte dies allerdings erst, wenn Copytrack die eigenen „Hausaufgaben“ erledigt hat.

Genauer bedeutet das folgendes:

Fordern Sie Copytrack in einem Antwortschreiben auf, zunächst selbst die notwendigen Nachweise zu erbringen, die eine „Berechtigungsanfrage“ sachlich begründen.

Dazu gehören der Auftrag des Kunden (in meinem Fall: Yay Images), das Bestehen eines Lizenzvertrages zwischen dem Kunden und dem Urheber sowie die tatsächliche Urheberschaft am fraglichen Bild.

Mögliche Antwort-Email an Copytrack

„Sehr geehrters Copytrack-Team,

in Ihrer Email vom TT.MM.JJJJ fordern Sie dazu auf, dass ich den Nachweis einer gültigen Lizenz für eine Bildnutzung erbringen solle.

Ihrer Email ist jedoch nicht zu entnehmen, ob Sie bzw. Ihr Auftraggeber Rechteinhaber am fraglichen Bild sind.

Sie sind daher hiermit aufgefordert, folgende Nachweise zu überlassen:

  • Ihre Beauftragung und Bevollmächtigung durch den Auftraggeber bzw. eine vorhandene Forderungsabtretung.
  • Die Rechteinhaberschaft durch einen Lizenzvertrag zwischen Ihrem Auftraggeber und dem angeblichen Urheber des Bildes.
  • Die Urheberschaft des angeblichen Lizenzgebers bzw. Urhebers.

Sobald Sie Ihre Obliegenheiten erfüllt haben, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.

Grußformel“

Bitte beachten: Dies ist lediglich ein Formulierungsvorschlag und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel sollten Sie das Vorgehen anwaltlich abklären lassen!

Wie geht es nach der Antwort weiter?

Die Reaktion von Copytrack

Auf meine Aufforderung hat Copytrack binnen weniger Tage reagiert. Die kurze Reaktionszeit wird sicherlich auch dem Umstand geschuldet sein, dass ich Rechtsanwalt bin und anwaltliche Schreiben immer ein höheres Gewicht haben.

Überlassen hat Copytrack allerdings nicht die angeforderten Nachweise, sondern lediglich eine „Bestätigung der Rechteinhaberschaft“. Diese sieht wie folgt aus:

Auffallend ist hier zunächst, dass die Erklärung von einer in China (Hong Kong) ansässigen Firma abgegeben wurde. Wie sich zeigt, ist diese Doublesix Ltd seit 2018/19 Eigentümerin von Yay Images.

Was ist der „Bestätigung der Rechteinhaberschaft“ weiter zu entnehmen?

Es wird behauptet, dass Urheber des fraglichen Bildes ein „Feverpitched“ sei und dass zwischen diesem und der Doublesix Ltd ein Lizenzvertrag bestehe.

Bemerkenswert sind folgende Aspekte:

  • Welche natürliche oder juristische Person sich hinter dem Pseudonym „Feverpitched“ verbirgt? Kein Nachweis!
  • Ob „Feverpitched“ tatsächlich Urheber des fraglichen Bildes ist? Kein Nachweis!
  • Ob zwischen der Doublesix Ltd und „Feverpitched“ eine Vereinbarung besteht, die zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt? Kein Nachweis!

Meine Erwiderung an Copytrack

Es ist schon erstaunlich: Copytrack verlangt, dass Nachweise für eine gültige Lizenz vorgelegt werden. Gleichzeitig ist Copytrack aber nicht gewillt, selbst Nachweise für die eigene Rechteinhaberschaft zu überlassen.

Aus diesem Grund habe ich in einer weiteren Antwort mitgeteilt, dass die vorgelegten Informationen unzureichend sind und ich unverändert auf den Nachweis der behaupteten Rechtsposition bestehe.

Zweite Antwort an Copytrack

„Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. In Ihrer Email und Anlage ist allerdings kein Nachweis darüber enthalten, dass der Unterzeichner auch wirklich der Urheber bzw. Rechteinhaber am fraglichen Bild ist. Die bloße Behauptung, Rechteinhaber zu sein, genügt nicht.

Solange Sie Ihrer Obliegenheit nicht nachkommen, sehe ich keine Veranlassung, Ihnen die hiesige Lizenzierung nachzuweisen.

Grußformel“

Bitte beachten: Dies ist lediglich ein Formulierungsvorschlag und stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel sollten Sie das Vorgehen anwaltlich abklären lassen!

Fazit: Hartnäckig bleiben und die eigene Meinung veröffentlichen!

Bisher hat Copytrack auf meine letzte Antwort noch nicht reagiert.

In jedem Fall aber gilt: Auch wenn Sie im Besitz einer gültigen Lizenz sind, sollten Sie hartnäckig bleiben! Bestehen Sie darauf, dass Copytrack zunächst die eigene Rechtsposition nachweist.

Auf diese Weise kann man Copytrack ordentlich „Sand ins Getriebe“ streuen. Das Unternehmen ist darauf aus, seinen „Opfern“ möglichst schnell einen überschaubaren Geldbetrag aus der Tasche zu ziehen. Je mehr Zeit Copytrack für einen Fall aufwenden muss, desto unwirtschaftlicher wird das ganze Unterfangen.

Und vergessen Sie eines nicht: Verfassen Sie im Internet eine Bewertung zu Copytrack und Yay Images, z.B. auf Trustpilot, Yelp oder Google. So kann sich jeder Nutzer schnell ein realistisches Bild über das Geschäftsmodell dieser Unternehmen machen.

© Rechtsanwalt C.D. Franz

Der Beitrag dient lediglich der allg. Information, ist nicht abschließend und wird nicht fortlaufend aktualisiert. Eine Rechtsberatung findet hierdurch nicht statt.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Beethovenstraße 2

» 60325 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

SERVICE

Anwalt für Immobilienrecht in Frankfurt am Main Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

Rechtsanwalt für Immobilienrecht – Kanzlei Franz in Frankfurt am Main Termine innerhalb von 72 Stunden.

Immobilienrecht: Anwalt in Frankfurt am Main Termine auch am Wochenende.

Anwalt für Immobilienrecht in Frankfurt & Umgebung (Hanau, Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt, Bad Vilbel, Bad Homburg, Maintal, Karben, Bad Soden, Hattersheim, Kelkheim, Groß Gerau, Weiterstadt, etc.) Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Immobilien- und Vertragsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Immobilienrecht und das Maklerrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt