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Hilfe bei Strafbefehlen | Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Frankfurt am Main

Strafbefehl: Rechtsanwalt für Strafrecht, Frankfurt

Leistungen beim Strafbefehl

Die Kanzlei Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Strafbefehl. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Ist der Strafbefehl gerechtfertigt? Wie kann man gegen ihn vorgehen?

» Was geschieht nach einem Einspruch gegen den Strafbefehl? Gibt es eine öffentliche Verhandlung?

» Kann das Gericht nach einem Einspruch auch ohne öffentliche Anhörung und Verhandlung entscheiden?

» Welche Rechte hat der Beschuldigte bei einem Strafbefehl und nach einem Einspruch?

» Ist man durch den Strafbefehl vorbestraft? Steht die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis?

» Kann bei einer abgelaufenen Frist noch Einspruch eingelegt werden, wenn man den Fristablauf nicht verschuldet hat?

» Kann die Geldstrafe in Raten gezahlt werden? Wo ist die Ratenzahlung zu beantragen?

» … und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Im Strafrecht und bei Strafbefehlen stellen sich oft komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

 ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Anwalt Strafbefehl Frankfurt Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

Anwalt Strafbefehl & Strafrecht – Frankfurt Termine innerhalb von 48 Stunden.

Strafrecht und Strafbefehl - Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Termine auch am Wochenende.

Strafbefehl erhalten? Bundesweite Hilfe vom Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Strafrecht Ratenzahlung möglich.

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Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Strafrecht und die Beratung bei Strafbefehlen gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Rechtsanwalt Christian D. Franz

Häufige Fragen von Betroffenen

Viele Beschuldigte stellen sich erfahrungsgemäß dieselben Fragen. Wer mit dem Strafrecht bislang noch keine Erfahrungen gemacht hat, wird durch den Erhalt eines Strafbefehls schnell verunsichert.

Die wichtigsten Fragen werden im folgenden Überblick beantwortet. Für weitere Nachfragen und eine Beratung steht Ihnen Rechtsanwalt Franz selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Was genau ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ein vollwertiges Strafurteil! Sofern der Strafbefehl rechtskräftig wird, besteht zwischen einem „richtigen“ Urteil und dem Strafbefehl kein Unterschied.

Von einem „richtigen“ Urteil unterscheidet sich der Strafbefehl nur durch seine Entstehung. Während für ein Urteil eine mündliche Hauptverhandlung erforderlich ist, kann der Strafbefehl schriftlich und ohne Anhörung des Beschuldigten erlassen werden. Die Wirkungen des Strafbefehls und eines Strafurteils sind aber stets identisch.

Wichtig: Im Strafbefehl können insbesondere folgende Strafen festgesetzt werden:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung.
  • Geldstrafe zwischen 5 und 360 Tagessätzen (bei Gesamtstrafen sogar bis 720).
  • Fahrverbot & Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Verfall & Einziehung von Gegenständen und Vermögen.
  • Verbot des Haltens von Tieren.

Strafbefehl: Rechtsanwalt für Strafrecht in Frankfurt am Main Ist Ihr Strafbefehl rechtmäßig? Rechtsanwalt Franz wird Sie gerne beraten.

Wie kann man gegen einen Strafbefehl vorgehen?

Wenn Sie sich gegen den Strafbefehl verteidigen wollen, kann hiergegen Einspruch einlegt werden. Der Einspruch ist beim Gericht einzureichen, das den Strafbefehl erlassen hat.

Wichtig: Für den Einspruch gilt eine Frist von 2 Wochen. Sofern die Frist abgelaufen ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden. Ausnahmsweise kann auch nach dem Ablauf der 2-Wochen-Frist ein Einspruch gegen den Strafbefehl erhoben werden. Erforderlich ist hierzu, dass der Einspruch mit einem Antrag auf „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ verbunden wird. Für den Antrag auf Wiedereinsetzung gilt eine Frist von einer Woche. Möglich ist ein solcher Antrag immer dann, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Beispiele:

  • Der Strafbefehl wurde zugestellt, als der Beschuldigte im Urlaub war.
  • Der Beschuldigte liegt wegen einer schweren Krankheit im Krankenhaus. Während dieser Zeit wird der Strafbefehl in seinen Briefkasten geworfen.

Strafbefehl erhalten? Was sollten Sie tun? Sollten Sie gegen Ihren Strafbefehl Einspruch einlegen? Rechtsanwalt Franz wird Ihre Fragen gerne beantworten.

Warum wurde ein Strafbefehl gegen Sie erlassen?

Ein Strafbefehl wird erlassen, wenn die Staatsanwaltschaft beim Gericht einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Dass Gericht überprüft, ob ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie vorliegt. Sofern das Gericht einen Tatverdacht bejaht, wird der Strafbefehl erlassen und eine Strafe gegen Sie ausgesprochen.

Vor dem Erlass des Strafbefehls ist das Gericht nicht dazu verpflichtet, Sie als Beschuldigten anzuhören (§ 407 Abs. 3 StPO). Das Gericht muss auch nicht von Ihrer Schuld überzeugt sein. Vielmehr genügt bereits ein hinreichender Tatverdacht. Das Gericht erlässt den Strafbefehl also bereits dann, wenn es sich zu 50 Prozent sicher ist, dass Sie eine Straftat begangen haben!

Wichtig: Da der Richter nicht mit Sicherheit von Ihrer Schuld überzeugt sein muss, sind viele Strafbefehle falsch. Das Gericht entscheidet lediglich nach den Akten, insbesondere ohne Zeugenvernehmung. Bei Fehlern im Strafbefehl sollten Sie sich daher unbedingt wehren und Einspruch einlegen.

Anwalt Strafbefehl Ist es sinnvoll, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen? Rechtsanwalt Franz wird Sie hierzu gerne beraten.

Die Strafe ist zu hoch: Was ist zu tun?

Immer wieder kommt es vor, dass der Strafbefehl zwar einen zutreffenden Vorwurf macht, dabei aber eine zu hohe Geldstrafe festsetzt. In aller Regel wird das Einkommen des Beschuldigten vom Gericht nämlich nur grob geschätzt.

In solchen Fällen wollen sich Betroffene meist nur gegen die Höhe der Strafe verteidigen. Ein beschränkter Einspruch nur gegen die Strafe ist dabei ohne Probleme zulässig.

» Sowohl die Zahl der Tagessätze als auch die Höhe der Tagessätze kann isoliert angegriffen werden.

» Das Gericht entscheidet dann nicht mehr über die Schuld, sondern nur noch über das richtige Strafmaß.

Strafbefehl: Strafverteidiger und Rechtsanwalt Ob ein Einspruch gegen das Strafmaß sinnvoll ist, wird Ihnen Rechtsanwalt Franz in einer Beratung gerne näher erklären.