Renovierung & Schönheitsreparaturen | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Mietrecht in Frankfurt, Renovierung & Schönheitsreparaturen

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zur Renovierungspflicht in Mietverträgen. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Wann ist eine Klausel im Mietvertrag über Schönheitsreparaturen wirksam bzw. unwirksam?

» Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Mieter zur Renovierung verpflichtet ist?

» Besteht eine Renovierungspflicht, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde?

» Welche Rechte hat der Vermieter, wenn der Mieter keine Renovierung durchführt? (Klage, Schadensersatz, Handwerkerkosten, usw.)

» Muss eine Renovierung bereits während der Mietzeit durchgeführt werden? Können Renovierungsfristen im Mietvertrag wirksam vereinbart werden?

» Hat der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung von Geld, wenn eine Renovierung beim Auszug noch nicht erforderlich ist (sog. Abgeltungsklausel)?

» Kann der Mieter die Wohnung selbst fachgerecht renovieren oder muss er einen Handwerker beauftragen?

» Welche Renovierungsmaßnahmen muss der Mieter vornehmen? (Streichen, Laminat verlegen, Teppich wechseln, tapezieren, usw.)

» Ist eine Mieterhöhung zulässig, wenn die Klausel zur Schönheitsreparatur und Renovierung unwirksam ist?

» Welche Rechte hat der Mieter, wenn er trotz unwirksamer Vertragsklausel die Wohnung renoviert?

Ihre Vorteile

Bei Vereinbarungen zur Renovierungspflicht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung im Mietrecht bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

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Über die Kanzlei

Anwalt für Mietrecht (Mietvertrag, Renovierung & Schönheitsreparaturen)Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Mietrecht und das Immobilienrecht gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt