Nebenklage im Strafverfahren | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Strafrecht, Nebenklage & Opferhilfe

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz vertritt und berät Opfer bundesweit bei strafrechtlichen Nebenklagen. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Wann können Opfer Nebenklage erheben? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

» Welche Rechte hat der Nebenkläger?

» In welcher Höhe können Opfer Schmerzensgeld verlangen? (Körperverletzung, Vergewaltigung, Stalking, usw.)

» Dürfen auch Eltern, Kinder, Geschwister und Ehegatten von Opfern eine Nebenklage erheben?

» Wer trägt die Kosten der Nebenklage? Ist eine Beiordnung oder Prozesskostenhilfe möglich?

» Darf ein Rechtsanwalt mehrere Opfer bei der Nebenklage vertreten?

» Kann der Nebenkläger Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen (Berufung, Revision)?

» … und vieles mehr!

Ihre Vorteile

Im Bereich der Nebenklage stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe durch einen erfahrenen Opferanwalt immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Kostenloser Erstkontakt!

Sie benötigen einen Anwalt für Nebenklagen im Strafrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Häufige Fragen zur Nebenklage

Viele Opfer stellen sich erfahrungsgemäß dieselben Fragen. Die wichtigsten Antworten erhalten Sie im folgenden Überblick. Für weitere Nachfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Franz selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Wie viel kostet eine Nebenklage?

Bei der Nebenklage sind die Anwaltskosten gesetzlich festgelegt. Dennoch ist es schwer, die Kosten vorab genau zu bestimmten. Die Anwaltskosten hängen nämlich von verschiedenen Umständen ab:

  • Handelt es sich um eine Anklage vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht?
  • Wie viele Verhandlungstage finden vor Gericht statt?
  • Werden zusammen mit der Nebenklage auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld eingeklagt?

Beispiel 1: Der Rechtsanwalt erhebt Nebenklage in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Vor dem Gericht findet ein Verhandlungstag statt. In diesem Fall betragen die Rechtsanwaltskosten 785,40 EUR.

Beispiel 2: Zusammen mit der Nebenklage wird ein Schmerzensgeld von 1.500,00 EUR eingeklagt. Vor dem Amtsgericht findet ebenfalls nur ein Verhandlungstag statt. Die Anwaltskosten belaufen sich jetzt auf 1.082,90 EUR.

Sie möchten eine Einschätzung der Kosten in Ihrem speziellen Fall? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Wer hat die Anwaltskosten zu zahlen?

Bei der Nebenklage sind die Anwaltskosten zunächst vom Mandanten zu zahlen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Angeklagte rechtskräftig verurteilt wird.

Bei einer Verurteilung hat der Angeklagte die „notwendigen Auslagen“ des Nebenklägers zu tragen, also die entstandenen Anwaltskosten. Das Opfer hat gegen den Täter daher einen Anspruch auf Erstattung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Dies hat der Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet (§ 472 Abs. 1 StPO).

Wann ist eine Beiordnung oder PKH möglich?

Bei einigen Straftaten haben Opfer die Möglichkeit, sich einen Rechtsanwalt als Nebenklagevertreter beiordnen zu lassen. Durch die Beiordnung werden die Rechtsanwaltskosten vom Staat übernommen. Dies gilt auch dann, falls der Angeklagte später freigesprochen werden sollte.

Geregelt ist die Beiordnung in § 397a Abs. 1 StPO. Nach dieser Vorschrift ist es erforderlich, dass gegen das Opfer eine ganz bestimmte Straftat begangen wurde. Erfasst sind insbesondere Delikte:

  • § 397a Nr. 1 StPO: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung; Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen; Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft.
  • § 397a Nr. 2 StPO: Mord und Totschlag.
  • § 397a Nr. 3 StPO: Schwere Körperverletzung; Verstümmelung weiblicher Genitalien; Menschenraub; Entziehung Minderjähriger; Nachstellung; Raub, schwerer Raub und räuberischer Diebstahl; Räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Weitere Voraussetzung: Durch die Tat müssen schwere körperliche oder seelische Schäden entstanden oder zu befürchten sein.
  • § 397a Nr. 4 StPO: Sexueller Missbrauch und Misshandlung von Schutzbefohlenen bei Personen, die zur Tatzeit minderjährig waren oder ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen konnte.
  • § 397a Nr. 5 StPO: Aussetzung; Schwere Körperverletzung; Verstümmelung weiblicher Genitalien; Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung; Entziehung Minderjähriger; Zwangsheirat; Nachstellung; Erpresserischer Menschenraub; Geiselnahme; Nötigung in einem besonders schweren Fall; Raub, schwerer Raub, räuberischer Diebstahl, räuberische Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Weitere Voraussetzung: Das Opfer muss bei der Antragstellung minderjährig sein bzw. kann seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen.

Sofern eine Beiordnung nach diesen Vorschriften nicht in Betracht kommt, besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH). Der Staat übernimmt also vorläufig die Anwaltskosten des Nebenklägers. Für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist es erforderlich, dass das Opfer einen Rechtsanwalt selbst finanziell nicht bezahlen kann. Geregelt ist dies in § 397a Abs. 2 StPO.

Welche Rechte haben Nebenkläger?

Als Nebenkläger haben Opfer und Angehörige eine ganze Reihe von Rechten, über die „normale Zeugen“ nicht verfügen. Mit der Nebenklage haben Opfer die Möglichkeit, durch einen Anwalt aktiv am Prozess mitzuwirken.

Zu den wichtigsten Rechten bei der Nebenklage gehören:

  • Recht auf Akteneinsicht.
  • Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung.
  • Recht auf Stellen von Beweisanträgen.
  • Recht auf Befragung von Zeugen, Sachverständigen und Beschuldigten.
  • Recht auf Berufung und Revision gegen das Strafurteil.

Der Antrag auf Zulassung als Nebenkläger kann in allen Abschnitten des Strafverfahrens erfolgen. Die Nebenklage kann deshalb auch erst im Berufungsverfahren erhoben werden. Voraussetzung ist lediglich, dass noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Über die Kanzlei

Nebenklage und Nebenklagevertreter für Opfer – Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Die Opferhilfe und die Vertretung von Nebenklagen gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

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