Gewerberecht & Gaststättenrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Gaststättenrecht und Gewerberecht

Leistungen im Gewerberecht & Gaststättenrecht

Die Kanzlei Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Gewerbe- und Gaststättenrecht. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Wann ist ein Widerruf der Gaststättenkonzession bzw. Gaststättenerlaubnis möglich (Untersagung des Betriebes)?

» Welche Voraussetzungen müssen für den Ausschank alkoholischer Getränke vorliegen?

» Welches Gewerbe ist erlaubnispflichtig? Was ist der Unterschied zwischen einer Anzeigepflicht und einer Erlaubnispflicht?

» Wann darf die Behörde eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aussprechen?

» Wie kann gegen eine Gewerbeuntersagung vorgegangen werde? (Widerspruch, Klage, einstweilige Anordnung, usw.)

» Welche Auflagen, Bedingungen und Einschränkungen dürfen einem Gewerbebetrieb auferlegt werden?

» Wann muss die Behörde eine Sondernutzungserlaubnis erteilen?

» Welche Rechte bestehen, wenn ein Antrag abgelehnt wird oder nicht vollständig bewilligt wird?

» Auf welche Besonderheiten ist bei Verträgen mit Lieferanten und sonstigen Vertragspartnern zu achten?

»  …und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Im Gaststätten- und Gewerberecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Gaststätten und Gewerbe: Anwalt in Frankfurt/M. Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

Gaststätten- und Gewerberecht: Klage, Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz Termine innerhalb von 48 Stunden.

Gaststätten und Gewerbe: Kanzlei in Frankfurt am Main und Umgebung (Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt, Hanau, usw.) Termine auch am Wochenende.

Anwaltskanzlei für Gewerberecht und Gaststättenrecht Ratenzahlung möglich.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Gewerbe- und Gaststättenrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

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Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Gewerberecht und Gaststättenrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Anwalt für Gewerberecht & Gaststättenrecht in Frankfurt und Umgebung (Hanau, Wiesbaden, Mainz, Offenbach, Darmstadt)