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Familienrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt a.M.
Leistungen im Familienrecht
Rechtsanwalt Franz berät Sie bei allen wichtigen Fragen zum Familienrecht. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:
» Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung vorliegen?
» Wann kann eine Ehe annulliert werden (Aufhebung der Ehe)?
» Welche Rechte bestehen bei der Aufhebung einer Verlobung?
» Wie viel Unterhalt steht einer Person zu (Kind, ehemaliger Ehepartner, Enkel, usw.)?
» Unter welchen Voraussetzungen kann ein Unterhaltsurteil aufgehoben und geändert werden?
» Können Ansprüche im Familienrecht verjähren?
» Wann besteht ein alleiniges bzw. gemeinsames Sorgerecht?
» Welche Rechte und Pflichten haben nichteheliche Väter? Besteht ein Umgangsrecht und Sorgerecht?
» …und vieles mehr.
Ihre Vorteile
Im Familienrecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:
- Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
- Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
- Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
- Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
- Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.
KONTAKT
» Rechtsanwalt Christian D. Franz
» Beethovenstraße 2
» 60325 Frankfurt am Main
» Tel.: 069 / 348 742 380
» Fax: 069 / 348 742 389
» Email: info@kanzlei-franz.com
ZEITEN
Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:
» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr
» Wochenende: Nach Absprache.
SERVICE
Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.
Termine innerhalb von 48 Stunden.
Termine auch am Wochenende.
Ratenzahlung vereinbar.
Anwalt gesucht?
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Häufige Fragen zur Scheidung
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Streitwert. Im Scheidungsverfahren ist der Streitwert vom Netto-Einkommen der Ehegatten abhängig.
Im Einzelnen berechnet sich der Streitwert wie folgt: Das Einkommen des Ehemannes und der Ehefrau sind zu addieren. Die Summe des gemeinsamen Einkommens ist sodann zu verdreifachen.
» Beispiel: Frau Müller hat ein monatliches Einkommen von 1.500 EUR, während Herr Müller 2.500 EUR verdient. Das gemeinsame Einkommen beträgt also 4.000 EUR. Die dreifache Summe beläuft sich auf 12.000 EUR. Dieser Betrag wird vom Gericht als Streitwert für das Scheidungsverfahren festgesetzt. Bei einem Streitwert von 12.000 EUR betragen die Anwaltskosten 1.820,70 EUR.
Jede Scheidung ist ein Einzelfall. Falls Sie sich vorab über Ihre Kosten informieren möchten, wird Rechtsanwalt Franz Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung erstellen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.
Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für den Zugewinnausgleich?
Für den Zugewinnausgleich ist die genau zu ermitteln, welches Anfangs- und Endvermögen vorliegt.
Beim Anfangsvermögen kommt es auf den Zeitpunkt der Eheschließung an. Für das Endvermögen ist seit der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009 nicht mehr auf die rechtskräftige Scheidung abzustellen. Entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde (§ 1384 BGB).
Da auf die Zustellung des Scheidungsanstrags als Stichtag abzustellen ist, sind danach erfolgende Vermögensänderungen nicht zu berücksichtigen.
Mit der Zustellung des Scheidungsantrags besteht ein Anspruch auf Auskunft über das vorhandene Endvermögen des anderen Ehepartners (§ 1379 BGB).
Muss das Trennungsjahr eingehalten werden?
Nach dem Gesetz ist eine Scheidung frühestens dann möglich, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nur ausnahmsweise braucht ein volles Trennungsjahr nicht eingehalten zu werden.
Bereits vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung möglich, wenn eine „unzumutbare Härte“ vorliegt (§ 1565 BGB). Für den antragstellenden Ehegatten muss es unzumutbar sein, das Trennungsjahr abzuwarten. Die unzumutbare Härte muss dabei gerade vom anderen Ehepartner verursacht worden sein. In folgenden Fällen hat die Rechtsprechung beispielsweise eine unzumutbare Härte angenommen:
- Verlassen der Ehefrau kurz nach der Geburt eines gemeinsamen Kindes, um mit einer neuen Partnerin Frau zusammenzuleben.
- Schwere Beleidigungen sowie Verletzungen der Ehre und Würde.
- Fortlaufender Ehebruch in der bislang gemeinsamen ehelichen Wohnung.
- Alkoholsucht und häufige Alkoholexzesse.
- Geschlechtsverkehr mit de Stiefkind.
- Körperverletzungen, Misshandlungen und schwere Bedrohungen.
Sie haben weitere Fragen zum Trennungsjahr? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!
Muss ein Rechtsanwalt für die Scheidung beauftragt werden?
Die Scheidung einer Ehe erfolgt durch eine Entscheidung des Familiengerichts. Den Antrag auf Durchführung der Scheidung kann dabei nur ein Rechtsanwalt stellen.
Derjenige Ehepartner, der die Scheidung beim Gericht beantragen möchte, muss daher einen Rechtsanwalt beauftragen. Der andere Ehegatte benötigt dagegen keinen Anwalt. Vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es vollkommen ausreichend, wenn lediglich der Antragsteller einen Rechtsanwalt beauftragt.
Häufige Fragen zur Prozesskostenhilfe
Wann wird Verfahrenskostenhilfe gewährt?
Auch im Familienrecht besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH). Die Prozesskostenhilfe hat hier lediglich eine andere Bezeichnung und heißt „Verfahrenskostenhilfe“.
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass der Antragsteller im Verfahren wahrscheinlich Erfolg haben wird. Falls das Gericht der Auffassung sein sollte, dass der Antragsteller wahrscheinlich verlieren wird, so wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt.
Für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist es weiterhin ist erforderlich, dass der Antragsteller finanziell bedürftig ist. Dies ist der Fall, wenn er die Prozesskosten entweder überhaupt nicht oder allenfalls zum Teil aufbringen kann. Hierzu muss der Antragsteller eine „Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ abgeben. Für diese Erklärung ist zwingend das vorgesehene amtliche Formular zu benutzen.
Als letzte Voraussetzung ist für die Prozesskostenhilfe erforderlich, dass keine Mutwilligkeit des Anspruchstellers vorliegt. In aller Regel ist Mutwilligkeit aber nur anzunehmen, wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt. Dies ist so gut wie nie der Fall.
Sie haben weitere Fragen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Familienrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!
Wie wird Verfahrenskostenhilfe beantragt?
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe kann von jedem Rechtsanwalt für Familienrecht eingereicht werden. Ein „Anwaltszwang“ besteht allerdings nicht. Vielmehr kann die betroffene Person auch selbst Verfahrenskostenhilfe beantragen, insbesondere vor Ort zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Im Familienrecht entscheidet das Amtsgericht als Familiengericht über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. In zweiter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht.
Für weitere Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.
Welche Folgen hat die Bewilligung von PKH?
Wird der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so werden die anfallenden Kosten zunächst vom Staat übernommen. Der Antragsteller muss also keine Anwaltsgebühren und keine Gerichtskosten für das familienrechtliche Verfahren zahlen.
Sofern der Antragsteller über ein gewisses Vermögen verfügt, ordnet das Gericht allerdings eine Ratenzahlung an. In maximal 48 Raten müssen die Anwalts- und Gerichtskosten dann an den Staat zurückgezahlt werden.
Wichtig: Falls der Antragsteller den Prozess verliert, muss er die fremden Anwaltskosten vollständig bezahlen! Diese Kosten werden von der Verfahrenskostenhilfe gerade nicht erfasst. Dies gilt auch dann, falls die Prozesskostenhilfe bedingungslos, also ohne Ratenzahlung bewilligt wurde.
Für weitere Fragen zu den Rechtsfolgen der Verfahrenskostenhilfe steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.
Wie ist die finanzielle Bedürftigkeit nachzuweisen?
Verfahrenskostenhilfe wird im Familienrecht nur gewährt, wenn der Antragsteller finanziell bedürftig ist. Die Bedürftigkeit kann dabei durch eine ganze Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden.
Zu den wichtigsten Nachweisen gehören folgende Dokumente:
- Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung.
- Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate.
- Lohnabrechnung, Rentenbescheid, letzte Steuererklärung oder sonstige Dokumente zum laufenden Einkommen.
- Mietvertrag und entsprechende Kontoauszüge für Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Wasser, usw.
Sie haben weitere Fragen zum Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit im Familienrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!
Häufige Fragen zum Sorgerecht
Was ist der Unterschied zwischen dem Sorgerecht und dem Umgangsrecht?
Wer das Sorgerecht hat, kann über wichtige Fragen und Angelegenheiten des Kindes bestimmen. Betroffen ist etwa die Frage, welche Schule das Kind besuchen soll. Darüber hinaus kann der sorgeberechtigte Elternteil beispielsweise auch über Operationen oder andere gesundheitliche Maßnahmen bestimmen. Das Sorgerecht beinhaltet zugleich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Beim Umgangsrecht geht es hingegen um das Recht, einen regelmäßigen Kontakt zum Kind zu haben (Besuche, Anrufe, gemeinsamer Urlaub, usw.). Wichtig ist das Umgangsrecht vor allem für Eltern, die vom alleinerziehenden Elternteil getrennt leben. Aber auch andere Verwandte können das Umgangsrecht geltend machen, insbesondere Großeltern.
Sie haben weitere Fragen zum Sorgerecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Familienrecht Kontakt aufnehmen!
Wann haben Eltern ein gemeinsames bzw. alleiniges Sorgerecht?
a) Sorgerecht bei ehelichen Kindern
Nach der gesetzlichen Regelung haben verheiratete Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für ihre Kinder.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt auch nach einer Scheidung bestehen. Nur ausnahmsweise ordnet das Gericht im Scheidungsverfahren oder nach der Scheidung ein alleiniges Sorgerecht an. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kinderwohl das alleinige Sorgerecht eines Elternteils unbedingt erforderlich macht.
b) Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
Bei nicht verheirateten Eltern liegt zunächst ein alleiniges Sorgerecht der Mutter vor. Ein nichtehelicher Vater muss für sein Sorgerecht also aktiv werden.
Nach dem Gesetz hat der Vater drei Möglichkeiten, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Der Vater erhält das gemeinsame Sorgerecht,
» 1. wenn die Eltern erklären, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen (Sorgeerklärungen)
» 2. wenn die Eltern heiraten
oder
» 3. wenn das Familiengericht beiden Eltern das gemeinsame Sorgerecht überträgt.
Für weitere Fragen zum Sorgerecht steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.
Über die Kanzlei
Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Familienrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!
Christian D. Franz, Rechtsanwalt