Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht | Kanzlei Franz

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Aufhebungsverträgen

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz berät Sie bei allen wichtigen Fragen im Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

» Gestaltung, Überprüfung und Kontrolle von Aufhebungsverträgen.

» Beratung zur Vermeidung einer Sperre beim Arbeitslosengeld I (ALG I).

» Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus einem Aufhebungsvertrag.

» Rechtsschutz gegen den Aufhebungsvertrag oder gegen einzelne Klauseln.

Aufhebungsverträge regeln neben der bloßen Beendigung des Arbeitsverhältnisses oft eine Vielzahl von Fragen. Dazu gehören zum Beispiel:

» Vereinbarung und Zahlung einer Abfindung.

» Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, etwa mit einer bestimmten Note.

» Rückzahlung von Ausbildungskosten bzw. Weiterbildungskosten.

» Abgeltung von Resturlaub (offene Urlaubstage).

» Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers.

» Regelungen zur Nutzung des Dienstwagens bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

» Verzicht auf alle weiteren Ansprüche (sog. Erledigungsklausel).

Bei all diesen und anderen Fragen hilft Ihnen die Kanzlei Franz gerne weiter.

Ihre Vorteile

Im Arbeitsrecht stellen sich oft komplizierte Rechtsfragen, insbesondere bei Aufhebungsverträgen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir vertreten und beraten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Kostenloser Erstkontakt!

Sie benötigen einen Anwalt für Arbeitsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

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Über die Kanzlei

Anwalt für Aufhebungsverträge im ArbeitsrechtRechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Arbeitsrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Rechtsanwalt Christian D. Franz