Zu hoher Kraftstoffverbrauch: Welche Rechte haben Käufer?

Vertragsrecht, Rechtsanwalt Frankfurt, Autoverkauf

1. Wann ist zu hoher Kraftstoffverbrauch ein Sachmangel?

Zu hoher Kraftstoffverbrauch ist für Käufer ein besonderes Ärgernis. Ein Auto, das zu viel Benzin oder Diesel verbraucht, verursacht über die Jahre hinweg sehr hohe Folgekosten.

Die Rechtsprechung bejaht deshalb einen Sachmangel vorliegt, wenn der Kraftstoffverbrauch höher ist als vom Verkäufer oder Hersteller angegeben. Entscheidend sind dabei meistens die Angaben im Hersteller-Prospekt.

Wichtig: Wie sehr der tatsächliche Verbrauch vom angegebenen Verbrauch abweicht, ist für das Bestehen eines Sachmangels nicht entscheidend. Einige Gewährleistungsrechte bestehen allerdings erst dann, wenn der Mehrverbrauch die 10-Prozent-Grenze übersteigt (dazu gleich mehr).

2. Welche Rechte hat der Käufer?

Da ein zu hoher Kraftstoffverbrauch einen Sachmangel darstellt, kann der Käufer seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Dem Käufer stehen dabei folgende Ansprüche gegen den Verkäufer zu:

Sofern die Gewährleistungsrechte nicht wirksam ausgeschlossen wurden, kann der Käufer gegen den Verkäufer folgende Rechte geltend machen:

a) Reparatur oder Ersatzlieferung eines neuen Fahrzeugs

Das Gesetz lässt dem Käufer die freie Wahl zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung (§ 439 I BGB).

» Eine Reparatur kommt dabei aber nur in Betracht, wenn der zu hohe Verbrauch auf einem technischen Defekt beruht und tatsächlich behoben werden kann.

» Die Ersatzlieferung eines neuen Autos kann der Käufer verlangen, wenn das Fahrzeug von einem Händler gekauft wurde und noch genügend verlgeichbare Modelle auf dem Markt verfügbar sind. Daneben muss das neue Fahrzeug tatsächlich weniger Benzin bzw. Diesel verbrauchen, also nicht denselben Mangel aufweisen.

b) Rücktritt

Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Erforderlich ist allerdings, dass der zu hohe Kraftstoffverbrauch “erheblich” ist. Dies wird von der Rechtsprechung nur dann angenommen, wenn der angegebene Kraftstoffverbrauch um mehr als 10% überschritten wird.

Bei einem geringeren Mehrverbrauch liegt kein erheblicher Sachmangel vor. Der Käufer darf daher nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

» OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12

» BGH, Beschluss vom 08.052007, Az. VIII ZR 19/05

c) Minderung des Kaufpreises

Weiterhin hat der Käufer auch das Recht, den Kaufpreis zu mindern. Der zu viel gezahlte Kaufpreis kann dann vom Verkäufer zurückverlangt werden.

Wichtig: Anders als der Rücktritt ist die Minderung ist auch dann möglich, wenn der tatsächliche Kraftstoffverbrauch den angegebenen Verbrauch um weniger als 10 Prozent übersteigt! die 10-Prozent-Regel ist hier gerade nicht anzuwenden.

d) Schadensersatz

Schließlich kann dem Käufer auch ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen. Notwendig ist hierfür jedoch, dass dem Käufer tatsächlich ein nachweisbarer Schaden entstanden ist und dass den Verkäufer ein Verschulden trifft.

3. Der Gutachter hat das letzte Wort!

Der tatsächliche Verbrauch von Benzin oder Diesel hängt von verschiedenen Faktoren ab (Fahrweise, Beladung, Zusatzausstattung, usw.). Ob die im Hersteller-Prospekt angegebenen Werte richtig oder falsch sind, kann letztlich nur ein Sachverständiger feststellen!

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Über den Autor

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Vertragsrecht und das Recht des Autokaufs gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

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Christian D. Franz, Rechtsanwalt

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