Täglich werden bei Ebay hunderte Versteigerungen vorzeitig abgebrochen. Die Beendigung der Auktion kann für den Versteigerer jedoch fatale Folgen haben. Bei einem unberechtigten Abbruch der Versteigerung kommt nämlich ein wirksamer Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der zuletzt das aktuelle Höchstgebot abgegeben hat. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 12.11.2014 entschieden.
Worum geht es in dem Urteil?
Der Versteigerer hat seinen gebrauchten VW Passat bei eBay zum Kauf angeboten. Für die Auktion hat er ein Mindestgebot von einem Euro angesetzt. Kurz nach dem Beginn der Auktion hat der Kläger ein Angebot abgegeben. Wenige Stunden später wurde die Auktion durch den Versteigerer dann allerdings beendet. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger der einzige Bieter gewesen. Es bestand daher ein Höchstgebot von nur einem Euro.
Was sagt der BGH?
Durch den unberechtigten Abbruch der Auktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag auch dann zustande, wenn das Höchstgebot lediglich 1 Euro betragen hat. Dies gilt sogar dann, wenn die ersteigerte Sache viele Tausend Euro wert ist. Im entschiedenen Fall hatte das ersteigerte Auto sogar einen Wert von 5250 Euro.
Nach Auffassung des BGH ist der Kaufvertrag nicht sittenwidrig. Zwar bestehe ein grobes Missverhältnis zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert der versteigerten Sache. Allein hierdurch entstehe jedoch noch keine Sittenwidrigkeit. Wer eine Sache für den Mindestbetrag von nur einem Euro zur Ersteigerung anbietet, geht damit ein bewusstes Risiko ein. Wenn die Sache dann tatsächlich für einen Euro „über den Tisch geht“, sei der Versteigerer an den Vertrag gebunden.
Was bedeutet das Urteil?
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil die Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt. Im Übrigen gehört es zur ständigen Rechtsprechung des BGH, dass durch den unberechtigten Abbruch einer Ebay-Auktion ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
Nur wenn der Versteigerer einen berechtigten Grund für den Abbruch der Auktion hat, wird ein wirksamer Kaufvertrag verhindert. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, können Sie in den Ebay-Richtlinien nachlesen.
Tipp: Wer eine Auktion gestartet hat und diese vorzeitig beenden möchte, sollte sich genau informieren, ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Andernfalls kann die Beendigung sehr teuer werden!
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