Wichtiger Hinweis: Sehr geehrter Besucher, wegen eines laufenden Großverfahrens können aktuell keine weiteren Vollstreckungssachen bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Zwangsvollstreckung | Kanzlei Franz

Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckungsrecht in Frankfurt

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz vertritt und berät Sie bei allen wichtigen Fragen zur Zwangsvollstreckung. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

» Welche Vollstreckungsmaßnahmen gibt es? Was sind die jeweiligen Voraussetzungen?

» Wann ist die Zwangsvollstreckung zulässig? Wie kann man sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wehren?

» Welche Rechte hat der Gerichtsvollzieher?

» Kann eine Zwangsräumung verhindert werden?

» Welche Gegenstände dürfen gepfändet und versteigert werden? Wann besteht ein Pfändungsverbot?

» Welche Rechte bestehen bei einer Kontopfändung? Wie ist die Rechtslage beim Pfändungsschutzkonto („P-Konto“)?

» Wann darf Arbeitslohn gepfändet werden? Wie hoch ist der Freibetrag?

» … und vieles mehr!

Besondere Probleme stellen sich oft im Bereich der Zwangsversteigerung von Grundstücken. Hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Franz unter anderem bei folgenden Fragen:

» Wie funktioniert die Zwangsversteigerung einer Immobilie?

» Wie hoch muss das Höchstgebot mindestens sein? Was ist die Untergrenze für das „geringste Gebot“?

» Wann und wie ist das Höchstgebot („Meistgebot“) zu bezahlen? Welche Sicherheiten muss der Höchstbietende leisten?

» Welche Ansprüche bestehen, wenn der Höchstbietende nicht zahlt?

» Welche beweglichen Sachen gehören zum Grundstück und werden von der Zwangsversteigerung erfasst?

» Haftet der Sachverständige bei einem unrichtigen Verkehrswertgutachten?

» Was bedeutet die Grenze von 5/10 bzw. 7/10 im Zusammenhang mit dem Verkehrswert?

Bei all diesen und anderen Themen hilft Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne weiter. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch auf der Grundlage von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Ihre Vorteile

Im Zwangsvollstreckungsrecht stellen sich oft komplizierte Fragen, insbesondere bei Pfändungen und Zwangsversteigerungen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Email oder Telefon.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Vollstreckungsrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

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Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Urteil, Pfändung)Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Recht der Zwangsvollstreckung gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt