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Opferhilfe & Opferrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Strafrecht, Opferhilfe und Opfervertretung (Opferanwalt) – Frankfurt

Leistungen der Kanzlei

Die Kanzlei Franz vertritt und berät Opfer von Straftaten bei allen wichtigen Rechtsfragen. Eine zuverlässige Hilfe finden Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

» Beistand bei Zeugenvernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltsschaft oder das Gericht (Zeugenbeistand).

» Hilfe beim Verfassen einer Strafanzeige und eines Strafantrags.

» Erhebung der strafrechtlichen Nebenklage oder Privatklage.

» Antrag auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, insbesondere einstweilige Verfügungen (Kontaktverbot, Näherungsverbot, Hausverbot, Wohnungszuweisung, usw.).

» Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor den Zivilgerichten oder innerhalb eines Strafverfahrens (sog. Adhäsionsverfahren).

» Berufung und Revision des Opfers gegen ein Strafurteil.

» Nichtzulassungsbeschwerde bei Einstellung des Strafverfahrens.

» Durchsetzung von Rechten gegenüber dem Staat nach dem Opferentschädigungsgesetz (Versorgung, Rente, usw.).

» Kontakt mit dem Jugendamt, Frauenhäusern und anderen wichtigen Einrichtungen (Weißer Ring, etc.).

» … und vieles mehr!

Ihre Vorteile

Im Bereich der Opferhilfe und des Opferrechts stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe durch einen erfahrenen Opferanwalt immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

 Termine innerhalb von 48 Stunden.

 Termine auch am Wochenende.

 Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen Anwalt für Strafrecht und Opferhilfe? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Häufige Fragen von Opfern

Viele Geschädigte stellen sich erfahrungsgemäß dieselben Fragen. Die wichtigsten Antworten erhalten Sie im folgenden Überblick. Für weitere Nachfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Franz selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Welche Rechte bestehen nach dem Gewaltschutzgesetz?

Das Gewaltschutzgesetz bietet eine ganze Reihe von Maßnahmen, um Betroffene vor weiteren Straftaten zu schützen. Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören folgende Anordnungen:

  • Verbot, die Wohnung des Opfers zu betreten
  • Überlassung der gemeinsamen Wohnung (= der Täter muss ausziehen).
  • Verbot, sich in der Nähe der Wohnung des Opfers aufzuhalten.
  • Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen (Beispiel: Arbeitsplatz des Opfers, Schule des Kindes, usw.).
  • Verbot einer Kontaktaufnahme über Telefon, Email, SMS, usw.

Der Verstoß gegen eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz ist eine Straftat! Nach § 4 GewSchG werden Verstöße mit bis zu einem Jahr Haft bestraft.

Zuständig für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist das Familiengericht. Dies gilt auch dann, falls der Täter und das Opfer nicht verwandt sind. Im Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz haben Opfer die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Opferanwalt in Frankfurt & Umgebung (Wiesbaden, Hanau, Darmstadt, Offenbach, usw.) Für weitere Fragen zum Opferschutz steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Durch einen unparteiischen Vermittler soll erreicht werden, dass der Täter dem Opfer zur Wiedergutmachung seiner Tat einen Ausgleich leistet. Der Ausgleich kann in unterschiedlichster Weise erfolgen. Wichtig sind vor allem die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz sowie die Abgabe einer Entschuldigung.

Bei Beschuldigten ist der Täter-Opfer-Ausgleich vor allem deshalb beliebt, weil das Gericht dies nach § 46a StGB strafmildernd berücksichtigen kann. Gegen den Willen des Opfers kann ein solcher Ausgleich jedoch nicht stattfinden.

Anwalt für Opferrecht und Opferhilfe in Frankfurt & Umgebung Sie haben weitere Fragen zum Täter-Opfer-Ausgleich? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Welche Rechte bestehen nach dem »Gesetz zur Opferentschädigung«?

Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) dient dem Schutz von Betroffenen, die einer Gewalttat zum Opfer gefallen sind. Nach dem OEG haben Opfer gegen den Staat einen Anspruch auf Versorgung hinsichtlich der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Tat. Wichtig ist dies vor allem für Opfer, die durch die Tat erwerbsunfähig, pflegebedürftig oder anderweitig hilflos geworden sind.

Im Einzelnen bezieht sich das OEG für die Versorgungsansprüche auf das Bundesversorgungsgesetz. Bei Streitigkeiten mit dem Staat sind daher die Sozialgerichte zuständig (§ 7 OEG).

Rechtsanwalt für Opfer und Opferhilfe – Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main Für weitere Fragen zur Opferentschädigung steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Opfer bei der Nebenklage?

Als Nebenkläger haben Opfer eine ganze Reihe von Rechten, über die „normale Zeugen“ nicht verfügen. Zu den wichtigsten Rechten bei der Nebenklage gehören:

  • Recht auf Akteneinsicht.
  • Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung.
  • Recht auf Stellen von Beweisanträgen
  • Recht auf Befragung von Zeugen, Sachverständigen und Beschuldigten.
  • Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil (Berufung oder Revision).

Der Antrag auf Zulassung als Nebenkläger kann in allen Abschnitten des Strafverfahrens erfolgen. Voraussetzung ist lediglich, dass noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Rechtsanwalt für Opferhilfe und Zeugenbeistand (Nebenklage, Prozesskostenhilfe, PKH) Für weitere Fragen steht Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Was ist ein Adhäsionsverfahren?

Das Adhäsionsverfahren bietet Opfern die Möglichkeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche unmittelbar im Strafverfahren gegen den Täter geltend zu machen. Im Adhäsionsverfahren entscheidet also das Strafgericht über die Ansprüche des Opfers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Auf diese Weise wird es den Opfern erspart, eine eigene zivilrechtliche Klage zu erheben und erneut als Zeuge aussagen zu müssen. Ein Opferanwalt kann hier gleichzeitig als strafrechtlicher und zivilrechtlicher Vertreter tätig werden.

Eine Klageberechtigung hat dabei nicht nur das Opfer selbst, sondern auch dessen Erben. Wichtig ist dies vor allem bei Tötungsdelikten (fahrlässige Tötung, Totschlag, Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, usw.).

Geregelt ist das Adhäsionsverfahren in §§ 403 ff. StPO.

Opferberatung und Opferhilfe: Rechtsanwalt in Frankfurt am Main (Schadensersatz & Schmerzensgeld) Sie haben weitere Fragen zum Ädhäsionsverfahren sowie zu Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Warum sollten Strafanzeigen durch einen Rechtsanwalt erstattet werden?

Die meisten Betroffenen erstatten Strafanzeige vor Ort bei der Polizei. Viele Opfer erleben hierbei leider eine herbe Enttäuschung. Immer wieder berichten Betroffene darüber, dass die zuständigen Beamten nur widerwillig dazu bereit sind, eine Anzeige überhaupt zu protokollieren.

Infolge der halbherzigen Arbeit entstehen oft inhaltliche Fehler bei der Protokollierung, da falsche Tatsachen niedergeschrieben werden. Wenn das Opfer in der strafrechtlichen Verhandlung nun die richtigen Tatsachen bekundet, so besteht ein Widerspruch zwischen der Strafanzeige und der Zeugenaussage. Aus Sicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft kann sich dies negativ auf die Glaubwürdigkeit des Opfers auswirken.

Strafanzeige durch einen Rechtsanwalt für Opferrecht & Strafrecht erstatten lassen Der sicherste Weg besteht deshalb darin, die Strafanzeige schriftlich durch einen Opferanwalt anfertigen zu lassen. Auf diese Weise haben Opfer die Möglichkeit, die Geschehnisse in aller Ruhe zu schildern. Sollten Sie die Kanzlei Franz beauftragen, wird Ihnen ein Entwurf der Strafanzeige vorab zugesandt. Sofern Sie keine Einwände erheben, wird das Original sodann bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft eingereicht.

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Strafrecht und die Opferhilfe gehören dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Anwalt für Opferrecht & Opferhilfe in Frankfurt und Umgebung (Wiesbaden, Offenbach, Darmstadt, Hanau, Mainz, etc.)