Wichtiger Hinweis: Sehr geehrter Besucher, wegen eines laufenden Großverfahrens können aktuell keine erbrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Erbrecht | Rechtsanwalt in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Erbrecht – Frankfurt/M.

Leistungen der Kanzlei im Erbrecht

Die Kanzlei Franz berät Sie bundesweit bei allen wichtigen Fragen zum Erbrecht. Eine zuverlässige Hilfe erhalten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

» Wann liegt eine wirksame Enterbung oder Erbeinsetzung vor?

» Welche Rechten und Pflichten bestehen bei einem Vermächtnis?

» Wer kann ein Testament oder einen Erbvertrag anfechten? Welche Voraussetzungen sind für die Anfechtung erforderlich?

» Wann verjähren Ansprüche im Erbrecht?

» Welche Rechte bestehen bei einer Schenkung, die der Verstorbene vorgenommen hat? Können verschenkte Gelder und Gegenstände zurückverlangt werden?

» Sind nachträgliche Änderungen des Testaments wirksam?

» Wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil? Wie hoch ist der Pflichtteil?

» Welche Ansprüche und Pflichten bestehen bei einer Erbengemeinschaft?

» Worauf ist bei der Auseinandersetzung unter Miterben zu achten? Wann erfolgt eine Teilungsversteigerung des Grundstücks?

» Wer hat die Beerdigungskosten des Verstorbenen zu zahlen?

» Wie ist die Rechtslage bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung?

» …und vieles mehr.

Ihre Vorteile

Im Erbrecht stellen sich häufig komplizierte Rechtsfragen. Bereits deshalb ist anwaltliche Hilfe immer vorteilhaft. Neben fachkundiger Beratung im Erbrecht bietet Ihnen die Kanzlei von Rechtsanwalt Franz selbstverständlich noch weitere Vorteile:

  • Kostenvoranschlag innerhalb von 48 Stunden.
  • Wir sprechen Ihre Sprache, kein „Juristendeutsch“.
  • Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch bequem per Telefon oder Email.
  • Sie behalten die Kontrolle! Jede Handlung wird mit Ihnen besprochen und abgestimmt.
  • Kein Kosten-Schock! Sie können Ihre Kosten von Anfang an zuverlässig abschätzen.

KONTAKT

» Rechtsanwalt Christian D. Franz

» Bleidenstraße 2 („Haus Jordan“)

» 60311 Frankfurt am Main

» Tel.: 069 / 348 742 380

» Fax: 069 / 348 742 389

» Email: info@kanzlei-franz.com

ZEITEN

Termine können für folgende Zeiten vereinbart werden:

» Montag-Freitag: 09.00 – 17.00 Uhr

» Wochenende: Nach Absprache.

SERVICE

Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main Beratung per Telefon, Email oder vor Ort.

Anwalt Erbrecht Frankfurt Termine innerhalb von 48 Stunden.

Erbrecht: Anwalt in Frankfurt am Main Termine auch am Wochenende.

Anwaltskanzlei für Erbrecht in Frankfurt Ratenzahlung vereinbar.

Anwalt gesucht?

Sie benötigen einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz kostenlos und unverbindlich Kontakt aufnehmen!

069 / 348 742 380

» Online-Kontakt

Über die Kanzlei

Rechtsanwalt Christian D. Franz ist Gründer und Inhaber der Kanzlei Franz. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und damit im Herzen Deutschlands. Durch die günstige Anbindung an Autobahnen, den Schienenverkehr und den Frankfurter Flughafen ist es der Kanzlei möglich, Mandanten im gesamten Bundesgebiet zu vertreten. Das Erbrecht gehört dabei zu den wichtigsten Rechtsgebieten.

Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören!

Christian D. Franz, Rechtsanwalt

Häufige Fragen zum Pflichtteil

Wer hat einen Anspruch auf den Pflichtteil und wie hoch ist er?

a) Pflichtteilsberechtigte Personen

Bei einer Enterbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag haben gewisse Personen einen Pflichtteilsanspruch. Diese Personen bezeichnet das Gesetz als „Pflichteilsberechtigte“ (§ 2303 BGB). Im deutschen Erbrecht gehören ausschließlich nahestehende Personen des Verstorbenen zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Einen Pflichtteilsanspruch haben im Einzelnen folgende Personen:

» Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel). Pflichtteilsberechtigt sind hierbei sowohl eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder bzw. Abkömmlinge.

» Eltern des Erblassers.

» Der Ehegatte des Erblassers (Ehefrau, Ehemann). Ebenfalls pflichteilsberechtigt sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Wichtig: Entferntere Abkömmlinge (zum Beispiel Enkel) und die Eltern des Verstorbenen sind nur dann pflichtteilsberechtigt, wenn keine näheren Abkömmlingen vorhanden sind (zum Beispiel Kinder).

b) Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Konkret heißt das: Der Pflichtteilsberechtigte hat einen Zahlungsanspruch in Höhe von 50 % seiner Erbquote gegen die übrigen Erben.

Rechtsanwalt Pflichtteil Frankfurt Sie haben weitere Fragen zum Pflichtteil enterbter Kinder, Ehegatten und sonstiger Personen? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen.

Welche Folgen haben Schenkungen für den Pflichtteil?

Geschenke des Erblassers mindern das Vermögen. Um zu verhindern, dass der Pflichtteil umgangen und ausgehöhlt wird, besteht bei Schenkungen und Geschenken ein sog. „Pflichtteilsergänzungsanspruch“.

Durch diesen Anspruch wird das Geschenk dem Nachlass hinzugerechnet. Der Wert der Erbschaft wird also rechnerisch vergrößert, obwohl der verschenkte Gegenstand nicht mehr wirklich zum Nachlass gehört. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinen Pflichtteil daher aus dem rechnerisch vergrößerten Nachlass verlangen.

Zu beachten ist jedoch, dass nicht automatisch eine volle Anrechnung des verschenkten Gegenstandes nur erfolgt.

» Der Wert der Schenkung wird nur dann vollständig berücksichtigt, wenn die Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall erfolgt ist.

» Für jedes weitere Jahr reduziert sich der anzurechnende Wert des Geschenks um 1/10.

» Sofern die Schenkung bereits mehr als 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers erfolgt ist, wird der verschenkte Gegenstand überhaupt nicht angerechnet. In diesem Fall besteht gegen die Erben kein Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils. Unter Umständen kann das Geschenk aber vom Beschenkten zurückverlangt werden (§ 2329 BGB).

Kanzlei für Erbrecht und Pflichtteilsrecht – Rechtsanwalt Franz Sie haben weitere Fragen zum Pflichtteilsanspruch bei Schenkungen? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Erbrecht Kontakt aufnehmen.

Kann der Pflichtteil vollständig entzogen werden? Unter welchen Voraussetzungen?

In einem Testament oder Erbvertrag kann angeordnet werden, dass dem nahestehenden Angehörigen kein Pflichtteil zustehen soll. Die Voraussetzungen für eine solche Pflichtteilsentziehung sind jedoch sehr streng.

Im deutschen Erbrecht kann der Pflichtteil nur dann ausgeschlossen und entzogen werden, wenn äußerst schwerwiegende Umstände vorliegen. Nach § 2333 BGB ist eine Entziehung des Pflichtteils unter folgenden Voraussetzungen möglich:

» 1. Der Pflichtteilsberechtigte trachtet dem Erblasser nach dem Leben (Totschlag, Mord, auch als Versuch). Ebenfalls erfasst sind Taten gegen andere dem Erblasser nahe stehende Personen.

» 2. Der Pflichtteilsberechtigte begeht ein Verbrechen oder ein schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person. (Körperverletzung, Misshandlung, sexueller Missbrauch, schwere Beleidigung, usw.)

» 3. Der Pflichtteilsberechtigte begeht eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflichten gegenüber dem Erblasser.

oder

» 4. Der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt, sofern hierdurch ein Pflichtteil für den Erblasser unzumutbar ist. Ebenfalls erfasst sind Fälle, in denen sich der Pflichtteilsberechtigte wegen einer vorsätzlichen Straftat des in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt befindet.

Rechtsanwalt für Erbrecht, Pflichteilsrecht & Pflichtteilsansprüche Sie haben weitere Fragen zum Pflichtteilsanspruch? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Erbrecht Kontakt aufnehmen.

Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht? Welche Möglichkeiten bestehen?

Beim Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen reinen Zahlungsanspruch. Der Pflichtteilsberechtigte hat also das Recht, von den Erben einen bestimmten Geldbetrag zu verlangen.

Oft weiß der Pflichtteilsberechtigte jedoch nicht, wie viel Vermögen tatsächlich vererbt wurde. In diesem Fall hat der Betroffene daher einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung.

Durch diesen Auskunftsanspruch sind die Erben verpflichtet, den Wert der Erbschaft zu offenbaren. Der Pflichtteilsberechtigte darf hierbei im Einzelfall auch verlangen, dass die Richtigkeit der Auskunft durch eine eidesstattlichen Versicherung bekräftigt wird.

Sofern die Erben eine Auskunft oder die Zahlung von Geld verweigern, kann der Pflichtteilsberechtigte Klage erheben.

Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main Für weitere Nachfragen zum Pflichtteil steht Ihnen Rechtsanwalt Franz gerne zur Verfügung.

Häufige Fragen zur Ausschlagung

Wann ist eine Erbausschlagung möglich?

Sobald der Erblasser stirbt, werden die betroffenen Personen automatisch zum Erben. Natürlich kann niemand gezwungen werden, gegen seinen Willen fremde Schulden zu übernehmen. Aus diesem Grunde besteht nach dem deutschen Erbrecht die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen.

Die Ausschlagung des Erbes muss dabei bedingungslos erfolgen. Der Erbe hat nicht das Recht, die Ausschlagung auf einen bestimmten Teil des Nachlasses zu beschränken.

» Eine teilweise Ausschlagung ist nur bei mehreren Erbteilen möglich, sofern der Erblasser dies im Testament oder im Erbvertrag entsprechend angeordnet hat (§ 1951 Abs. 3 BGB).

Auch Minderjährige können die Erbschaft ausschlagen. Eltern vertreten hierbei ihre Kinder als gesetzliche Vertreter.

Wichtig: Sobald der Erbe die Erbschaft angenommen hat, ist eine Ausschlagung unmöglich. Mit der Annahme der Erbschaft erlischt das Recht zur Erbausschlagung (§ 1943 BGB).

Suchbegrigffe: Rechtsanwalt für Erbrecht, Fachanwalt, Ausschlagung und Annahme der Erbschaft Sie haben weitere Frage zur Ausschlagung einer Erbschaft? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Erbrecht Kontakt aufnehmen!

Welche Form und Frist ist bei der Ausschlagung einzuhalten?

Die Ausschlagung der Erbschaft erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Hierbei wird die Ausschlagung entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form erklärt.

Für die Ausschlagung des Erbschaft besteht in aller Regel eine Frist von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald der Erbe vom Tod des Erblassers und von den Tatsachen der eigenen Erbenstellung Kenntnis erlangt. Bei einer Erbenstellung aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages beginnt die Frist allerdings niemals vor der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.

Sofern der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat oder falls sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, so beträgt die Frist ausnahmsweise sechs Monate.

Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main (Erbausschlagung und Annahme der Erbschaft) Bei weiteren Fragen zur Form und Frist der Erbausschlagung steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Lässt sich die Ausschlagung rückgängig machen?

Jeder Erbe muss sich die Erbausschlagung gut überlegen. Nach dem deutschen Erbrecht ist eine erklärte Ausschlagung der Erbschaft nämlich unwiderruflich!

Ebenso wie bei der Annahme der Erbschaft besteht allerdings die Möglichkeit, die Ausschlagung anzufechten. Voraussetzung für eine Anfechtung ist, dass bei der Ausschlagung ein beachtlicher Irrtum des Erben vorlag. Wichtig sind vor allem Fälle, in denen der Erbe erst nachträglich von weiteren Vermögenswerten des Erblassers erfährt.

Rechtsanwalt Erbrecht Frankfurt & Umgebung Wichtig: Auch bei der Anfechtung der Ausschlagung sind gewisse Fristen zu beachten. Falls Sie über eine Anfechtung nachdenken, sollten Sie daher unbedingt einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen.

Welche Rechtsfolgen hat die Erbausschlagung auf den Pflichtteil?

Wer die Erbschaft ausschlägt, verzichtet verbindlich auf seine Erbenstellung und auf seinen Pflichtteil. Nur ausnahmsweise bleibt trotz der Ausschlagung das Pflichtteilsrecht bestehen.

Ausnahme 1: Nach § 2306 BGB bleibt der Pflichtteil trotz Ausschlagung erhalten, wenn die Erbenstellung gewissen Beschränkungen unterworfen ist.

  • Einsetzung eines Nacherben.
  • Ernennung eines Testamentsvollstreckers.
  • Vorliegen einer Teilungsanordnung.
  • Bestehen eines Vermächtnisses oder einer Auflage.
  • Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten als Nacherben.

Sofern eine der genannten Beschränkungen vorliegt, geht durch die Ausschlagung der Erbschaft zwar die Erbenstellung verloren. Der Pflichtteilsberechtigte behält aber seinen Anspruch auf den Pflichtteil. Die Ausschlagungsfrist beginnt in diesem Fall erst, sobald der Pflichtteilsberechtigte von der Beschränkung Kenntnis erlangt.

Ausnahme 2: Beim Tod eines Ehegatten behält der andere Ehepartner das Pflichtteilsrecht, wenn die Erbschaft ausgeschglagen wird (§ 1371 Abs. 3 BGB). Voraussetzung ist allerdings, dass die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestand. Erbrecht – Rechtsanwalt in Frankfurt Sie haben weitere Fragen zu den Rechtsfolgen der Erbausschlagung? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz unverbindlich Kontakt aufnehmen!

Häufige Fragen zur Prozesskostenhilfe

Wann wird Prozesskostenhilfe bewilligt?

Wie in anderen Bereichen des Zivilrechts besteht auch im Erbrecht besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH). Das Gericht bewilligt den Antrag auf PKH, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass der Antragsteller im gerichtlichen Verfahren wahrscheinlich Erfolg haben wird. Falls das Gericht der Auffassung sein sollte, dass der Antragsteller verlieren wird, so wird keine Prozesskostenhilfe bewilligt.

2. Für den Antrag auf Prozesskostenhilfe ist es weiterhin ist erforderlich, dass der Antragsteller finanziell bedürftig ist. Dies ist der Fall, wenn er die Prozess- und Anwaltskosten entweder überhaupt nicht oder allenfalls zum Teil aufbringen kann. Zum Nachweis muss der Antragsteller eine „Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ abgeben. Für diese Erklärung ist zwingend das vorgesehene amtliche Formular zu verwenden.

3. Als letzte Voraussetzung ist für die Prozesskostenhilfe erforderlich, dass keine Mutwilligkeit des Anspruchstellers vorliegt. In aller Regel ist Mutwilligkeit aber nur anzunehmen, wenn ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt. Dies ist so gut wie nie der Fall.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt (Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe, Anwaltskosten) Sie haben weitere Fragen zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Erbrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Wie wird Prozesskostenhilfe beantragt?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann von jedem Rechtsanwalt für Erbrecht eingereicht werden. Ein „Anwaltszwang“ besteht allerdings nicht. Jeder Betroffene kann daher auch selbst Prozesskostenhilfe beantragen, insbesondere vor Ort zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Im Erbrecht entscheidet entweder das Amtsgericht oder das Landgericht über den Antrag auf PKH.  In der zweiten Instanz kann sogar das Oberlandesgericht zuständig sein.

Anwalt Erbrecht Frankfurt & Umgebung Für weitere Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Welche Folgen hat die Bewilligung von PKH?

Wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt, so werden die anfallenden Kosten zunächst vom Staat übernommen. Der Antragsteller muss also keine Anwaltsgebühren und keine Gerichtskosten für die erbrechtliche Klage und den Prozess zahlen.

Sofern der Antragsteller über ein gewisses Vermögen verfügt, ordnet das Gericht allerdings eine Ratenzahlung an. In maximal 48 Raten müssen die Anwalts- und Gerichtskosten dann an den Staat zurückgezahlt werden.

Wichtig: Falls der Antragsteller den Prozess verliert, muss er die fremden Anwaltskosten vollständig bezahlen! Diese Kosten werden von der Prozesskostenhilfe nämlich gerade nicht erfasst. Dies gilt auch dann, falls die Prozesskostenhilfe bedingungslos, also ohne Ratenzahlung bewilligt wurde.

Erbrecht in Frankfurt am Main – Rechtsanwalt Franz Für weitere Fragen zu den Rechtsfolgen der PKH steht Ihnen Rechtsanwalt Franz als Anwalt für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Wie ist die finanzielle Bedürftigkeit zu beweisen?

Auch im Erbrecht wird Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn der Antragsteller finanziell bedürftig ist. Die Bedürftigkeit kann dabei durch eine ganze Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden.

Zu den wichtigsten Nachweisen gehören folgende Dokumente:

  • Bewilligungsbescheid für Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung.
  • Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate.
  • Lohnabrechnung, Rentenbescheid, letzte Steuererklärung oder sonstige Dokumente zum laufenden Einkommen.
  • Mietvertrag und entsprechende Kontoauszüge für Mietkosten, Nebenkosten, Strom, Wasser, usw.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Frankfurt (Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Vermächtnis, Rückforderung einer Schenkung, etc.) Sie haben weitere Fragen zum Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit im Erbrecht? Gerne können Sie zu Rechtsanwalt Franz Kontakt aufnehmen!

Anwalt für Erbrecht in Frankfurt am Main · Beratung in allen Fragen des Erbrechts